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Diritto e procedure nel Cantone Svitto

Non è una consulenza legale. Fa stato l’ufficio competente.

Questa pagina raccoglie ciò che dicono le fonti ufficiali e indica il riferimento di ogni affermazione. Non ti dice che cosa fare e non sostituisce un’informazione dell’autorità.

Stato: 24 settembre 2026 (vollständige Gegenprobe an der SRSZ) · Prossima verifica: 24 marzo 2027

Questo dossier esiste solo in tedesco. Non viene tradotto automaticamente: un errore di traduzione in un obbligo di notifica non sarebbe una svista stilistica. Il testo tedesco segue qui sotto; i nomi degli uffici e degli atti normativi restano nella lingua originale.

2027-03-24.**

Der wichtigste Punkt zuerst: Für den Kanton Schwyz konnte kein kantonales Prostitutionsgesetz und keine kantonale Prostitutionsverordnung ermittelt werden. Das alphabetische Register zur systematischen Gesetzsammlung (Stand 1. Februar 2026) enthält keinen Eintrag zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Bordell oder Salon. Q2 Auch das Polizeigesetz Q3, die Polizeiverordnung Q4, das Gastgewerbegesetz Q5 und das Migrationsgesetz Q7 enthalten keine solche Bestimmung.

Das war bis zum 2026-09-24 die grösste Lücke dieses Dokuments, weil es auf einem Register statt auf den Erlasstexten ruhte — und es ist es nicht mehr. Am 2026-09-24 sind alle 431 Erlasse der Systematischen Gesetzsammlung (SRSZ) als amtliche PDF geholt, in Text umgewandelt und auf 82 Zeichenketten durchsucht worden: 5,52 Millionen Zeichen, kein einziger Fehlabruf, keine Bestimmung zum Sexgewerbe. Q20

Warum das erst jetzt ging: Am 2026-09-07 antworteten die HTML-Seiten von www.sz.ch mit HTTP 403; nur die PDF unter /public/upload/assets/ waren erreichbar, und darum ruhte dieses Dokument auf dem Register statt auf den Erlassen. Am 2026-09-24 antwortet dieselbe Domain mit HTTP 200. Die Übersichtsseite der SRSZ verlinkt alle 431 Erlasse einzeln. Die robots.txt von www.sz.ch sperrt genau zwei Pfade (/route/, /xml_1/) und weder die Übersicht noch die Dokumente. Q20

Zwei bisher offene Punkte sind damit erledigt: Das Gesundheitsgesetz (SRSZ 571.110) und die Gesundheitsverordnung (SRSZ 571.111) waren nie selbst eingesehen worden. Sie sind jetzt im Volltext geprüft — keine der 82 Zeichenketten kommt darin vor. Q20

Gut belegt ist dagegen die ausländerrechtliche Seite. Der Regierungsrat hält fest: Ausländische Staatsangehörige, die im Kanton Schwyz arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitsbewilligung; bei einer kurzen Erwerbstätigkeit von höchstens drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres genügt ein Meldeverfahren. Q1

Ebenfalls belegt: Im Kanton Schwyz gibt es nach Angabe des Regierungsrates kein spezialisiertes Angebot im Bereich der sexuell übertragbaren Infektionen und kein aufsuchendes Beratungsangebot für Sexarbeitende. Q1

Was kommunal gilt, wurde nur teilweise ermittelt. Siehe Abschnitt 5 und 9.


1. Auf einen Blick

FrageAntwort
Kantonales Prostitutionsgesetz?Keines ermittelt. Siehe Abschnitt 2 und 9. Q2 Q3 Q4 Q5 Q7
Muss ich mich als Sexarbeitende bei Kanton oder Polizei melden?Eine kantonale Meldepflicht wurde nicht ermittelt. Ausländerrechtlich gelten die allgemeinen Regeln, siehe Abschnitt 3.
Ausländische Staatsangehörige, Erwerbstätigkeit?Arbeitsbewilligung nötig. Bei höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr genügt ein Meldeverfahren. Q1
Braucht ein Salon oder Bordell eine kantonale Bewilligung?Eine solche Bewilligungspflicht wurde nicht ermittelt. Siehe Abschnitt 4.
Wer regelt das Gastgewerbe?Die Gemeinden und Bezirke. Kontrolle durch die Kantonspolizei Schwyz. Q6
Gibt es ein kantonales Gesundheitsangebot für Sexarbeitende?Nein, nach Angabe des Regierungsrates vom 15. April 2025 derzeit nicht. Ein Ersatzangebot war in Prüfung. Q1
Zuständig für MigrationAmt für Migration, Steistegstrasse 13, 6431 Schwyz. Q8 Q10

2. Rechtsgrundlagen

Was nicht gefunden wurde

Ein kantonales Prostitutionsgesetz oder eine kantonale Prostitutionsverordnung konnte nicht ermittelt werden.

Geprüft wurden im Volltext:

ErlassNummerDatumErgebnis
Alphabetisches Register zur systematischen Gesetzsammlung (SRSZ), Stand 1.2.2026——kein Eintrag zu Prostitution, Sexgewerbe, Sex, Erotik, Bordell, Salon, Cabaret, Massage Q2
Polizeigesetz (PolG)SRSZ 520.11022. März 2000keine Bestimmung zu Prostitution oder Sexgewerbe Q3
Polizeiverordnung (PolV)SRSZ 520.11122. März 2022keine Bestimmung zu Prostitution oder Sexgewerbe Q4
Gastgewerbegesetz (GGG)SRSZ 333.10010. September 1997keine Bestimmung zu Prostitution oder Sexgewerbe Q5
Migrationsgesetz (MigG)SRSZ 111.20021. Mai 2008keine Bestimmung zu Prostitution oder Sexgewerbe Q7

Alle fünf Erlasse wurden auf der kantonseigenen Gesetzsammlung eingesehen. Bei den vier Gesetzen und der Verordnung wurde im Volltext die erlassende Behörde geprüft: „Der Kantonsrat des Kantons Schwyz" beim Polizeigesetz Q3, beim Gastgewerbegesetz Q5 und beim Migrationsgesetz Q7; „Der Regierungsrat des Kantons Schwyz" bei der Polizeiverordnung Q4.

Wichtig zur Einordnung: Dass in diesen fünf Erlassen und im Register nichts steht, heisst nicht, dass es keine Regelung gibt. Es heisst, dass in den eingesehenen Quellen keine gefunden wurde. Die verbindliche Auskunft geben die Stellen in Abschnitt 8.

Was der Regierungsrat selbst als Grundlage nennt

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 15. April 2025 mit Beschluss Nr. 294/2025 das Postulat P 11/24 „Handlungsbedarf im Sexgewerbe des Kantons Schwyz" beantwortet. Q1 Als rechtliche Grundlagen für seinen Entscheid nennt er in diesem Beschluss: Q1

  • Art. 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 28. September 2012 (Epidemiengesetz, EpG, SR 818.101)
  • § 9 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ 571.110)
  • § 3 der Gesundheitsverordnung vom 23. Dezember 2003 (GesV, SRSZ 571.111)
  • das nationale Programm NAPS („Stopp HIV, Hepatitis-B-, Hepatitis-C-Virus und sexuell übertragene Infektionen")

*Hinweis, berichtigt am 2026-09-24: Bis dahin stand hier, das Gesundheitsgesetz und die Gesundheitsverordnung seien nicht selbst im Volltext eingesehen worden. Beide sind seit dem 2026-09-24 im Volltext geprüft — sie enthalten keine der 82 Zeichenketten und damit keine Bestimmung, die das Sexgewerbe benennt. Q20 Die inhaltliche Zuordnung der Paragraphen (§ 9 Abs. 1 GesG, § 3 GesV) stammt weiterhin aus dem Beschluss des Regierungsrates. Q1*

Gastgewerbe

Das Gastgewerbegesetz regelt die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und den Handel mit alkoholischen Getränken. (§ 1 GGG) Q5 Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt die entgeltliche Abgabe von Getränken und Speisen zum Genuss an Ort und Stelle sowie das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter Speisen und Getränke. (§ 1 Abs. 2 GGG) Q5

Wer eine solche Tätigkeit ausüben will, braucht eine Bewilligung. (§ 5 Abs. 1 GGG) Q5 Die Betriebsbewilligung ist unbefristet. (§ 5 Abs. 3 GGG) Q5 Bewilligungspflichtige Betriebe können ohne zeitliche Einschränkung geöffnet sein. (§ 8 GGG) Q5 Die Öffnungszeiten können jedoch eingeschränkt werden. (§ 9 GGG i.V.m. § 5 Abs. 4 GGG) Q5

Die einzige Stelle in den eingesehenen Schwyzer Quellen, die Gastgewerbe und Prostitution ausdrücklich verbindet, ist die Auslegungshilfe des Amts für Arbeit. Sie hält zum Entzug der Gastgewerbebewilligung fest: Q6

„Es kann aber in der Praxis durchaus schwerwiegende Fälle geben, wo ein Entzug der Bewilligung auch ohne vorgängige Verwarnung, Bewilligung oder Bedingung entzogen werden muss (z.B. im Fall eines Umschlagplatzes für Drogen, bei Menschenhandel/Zwangsprostitution im Lokal oder bei illegalem Glückspiel). Bei derart gravierenden Verstössen gegen die Rechtsordnung kann der Gemeinde- oder Bezirksrat die Bewilligung als ‚ultima ratio Massnahme' sofort entziehen."

Bundesrecht

Zum Bundesrecht, das in allen Kantonen gilt, siehe README.


3. Meldepflicht und Meldeverfahren

Eine kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende wurde nicht ermittelt

In den eingesehenen kantonalen Erlassen findet sich keine Pflicht, sich als sexarbeitende Person bei einer Schwyzer Behörde zu melden oder registrieren zu lassen. Q2 Q3 Q4 Q5 Q7

Was ausländerrechtlich gilt

Der Regierungsrat fasst die Lage so zusammen: Q1

„Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz bzw. im Kanton Schwyz arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitsbewilligung vom Amt für Migration des Kantons Schwyz, bei einer kurzen Erwerbstätigkeit (maximal drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres) genügt ein Meldeverfahren."

Widerspruch bzw. Unschärfe, die hier stehen bleibt: Der Regierungsrat nennt das Amt für Migration als Stelle für die Arbeitsbewilligung. Q1 Das Merkblatt des Amts für Migration selbst sagt für die selbständige Erwerbstätigkeit von EU/EFTA-Angehörigen: „Das Gesuch ist zusammen mit den vollständigen Unterlagen dem Einwohneramt der Wohngemeinde einzureichen." Q8 Für Drittstaatsangehörige verweist dasselbe Merkblatt auf das Amt für Arbeit, das den arbeitsmarktlichen Vorentscheid trifft. Q8 Diese drei Angaben werden hier nicht aufgelöst. Klär den Einstiegspunkt vorab mit dem Amt für Migration (Kontakt in Abschnitt 8).

Selbständige Erwerbstätigkeit — was der Kanton verlangt

Alle Angaben in diesem Unterabschnitt stammen aus dem „Merkblatt selbständige Erwerbstätigkeit" des Amts für Migration, Version 2023.01. Q8 Das Merkblatt gilt allgemein und nennt das Erotikgewerbe nicht ausdrücklich.

Wer ausländerrechtlich als selbständig gilt Q8

  • Selbständig Erwerbende sind alle Personen, die eine Einzelfirma führen oder als Partner in einer Kollektivgesellschaft tätig sind.
  • Bei AG und GmbH liegt ausländerrechtliche Selbständigkeit vor, wenn kein Unterordnungsverhältnis zum Eigentümer des Unternehmens besteht.
  • „Die Beurteilung der Selbständigkeit obliegt beim Amt für Migration. Es besteht aus ausländerrechtlicher Sicht keine Bindung an die rechtliche Qualifizierung anderer Behörden (Ausgleichskasse, Steuer- oder Handelsregisteramt) oder Privater (Treuhänder, Steuerberater)."

Nachweis Q8

  • Nötig ist die Errichtung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte mit effektiver und existenzsichernder Geschäftstätigkeit in der Schweiz, belegt durch Geschäftsbücher.
  • In der Regel wird die Gründung eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes oder einer juristischen Person mit Handelsregistereintrag vorausgesetzt. Bei freien Berufen und Kunstschaffenden wird kein Eintrag vorausgesetzt.
  • Geeignete Dokumente sind zum Beispiel: Handelsregisterauszug, Statuten, Businessplan, Auftragsbestätigungen, Eröffnungsbilanz, Mittelflussrechnung der ersten beiden Jahre, Mietvertrag des Lokals, Kontoauszüge.
  • Sämtliche Unterlagen sind in Deutsch einzureichen.

Finanzielle Unabhängigkeit Q8

Beanspruchen selbständig Erwerbende, die nicht mehr erwerbstätig oder auf Stellensuche sind, die öffentliche Sozialhilfe, so erlischt ihr Anwesenheitsrecht. Eine bestehende Bewilligung kann widerrufen werden.

EU/EFTA — Bewilligungspflicht ja oder nein

AusgangslageBewilligung nötig?Unterlagen
Neu einreisend, selbständige ErwerbstätigkeitJa. Es ist „in jedem Fall eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA) zu erteilen". Q8Formular E1, Kopie Pass oder ID, Belege nach Ziff. 1.2 Q8
Bereits Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTAJa. Der Wechsel zur Selbständigkeit ist meldepflichtig und setzt eine neue Aufenthaltsbewilligung voraus. Q8Formular E1, Kopie Pass oder ID, Belege nach Ziff. 1.2 Q8
Bereits Aufenthaltsbewilligung EU/EFTANein. Sie berechtigt zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Q8—
NiederlassungsbewilligungNein. (Art. 38 Abs. 4 AIG) Q8—

Das Amt für Migration darf während der Gültigkeitsdauer der Bewilligung jederzeit neue Beweismittel für die Selbständigkeit verlangen, wenn ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen und nachhaltigen Ausübung bestehen. Q8

Wer von der selbständigen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit wechselt, behält die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Q8


4. Bewilligungen

Kantonale Bewilligung für Salon, Bordell oder Escort

Eine Bewilligungs- oder Meldepflicht speziell für Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen im Kanton Schwyz wurde nicht ermittelt. Q2 Q3 Q4 Q5 Q7

Gastgewerbebewilligung

Wer im Betrieb Speisen oder Getränke gegen Entgelt zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, braucht eine Gastgewerbebewilligung. (§ 1 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 GGG) Q5

Voraussetzungen (§ 6 GGG) Q5

  • Handlungsfähigkeit
  • Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung nach § 7 GGG
  • Die Räume, Anlagen und Einrichtungen müssen den bau-, lebensmittel-, feuer- und verkehrspolizeilichen Anforderungen entsprechen.

Pflichten (§ 7 GGG): Der Bewilligungsinhaber oder die von ihm beauftragten Personen müssen im Betrieb und in dessen Umgebung für Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Hygiene sorgen. Die Nachbarschaft darf nicht durch übermässige Einwirkungen belästigt werden. Q5

Entzug (§ 14 GGG): Die Bewilligung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, der Betrieb unzumutbare Immissionen verursacht, die verantwortliche Person ihre Pflichten nicht erfüllt, im Betrieb nachweislich und wiederholt Drogen gehandelt werden oder Auflagen nachweislich und wiederholt nicht eingehalten werden. Q6 Bei Menschenhandel oder Zwangsprostitution im Lokal kann die Bewilligung ohne vorgängige Verwarnung sofort entzogen werden. Q6

Strafe (§ 17 Abs. 1 GGG): Mit Busse wird bestraft, wer ohne Bewilligung eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt oder gegen Auflagen und Bedingungen einer Bewilligung verstösst. Q6

Zuständig sind die Gemeinden und Bezirke des Kantons Schwyz (§ 16 GGG). Die Kontrollen und der Vollzug erfolgen durch die Kantonspolizei Schwyz. Die Aufsicht über die Gemeinden und Bezirke übt das Amt für Arbeit, Arbeitsinspektorat, Gewerbeaufsicht aus. Q6

Baubewilligung und Zonenrecht

Für gastgewerbliche Räume ist eine Baubewilligung nötig; zuständig ist die Bauverwaltung der Standortgemeinde. Q6 Ob und unter welchen Bedingungen ein Sexbetrieb an einem bestimmten Ort zonenkonform ist, wurde nicht ermittelt.

Was vor dem Mieten oder Eröffnen zu klären ist: Frag bei der Standortgemeinde nach, ob am gewünschten Ort ein solcher Betrieb zonenkonform ist und ob eine Baubewilligung oder eine Umnutzung nötig ist. Diese Prüfung ersetzt die ausländerrechtliche Bewilligung nicht — und umgekehrt.


5. Zonen und Zeiten

Kantonal: nichts ermittelt.

Eine kantonale Regelung zu erlaubten oder verbotenen Zonen und Zeiten für Strassen- oder Fensterarbeit wurde nicht gefunden. Das Polizeigesetz Q3 und die Polizeiverordnung Q4 enthalten dazu nichts.

Kommunal: teilweise geprüft, nichts gefunden.

Eingesehen wurden im Volltext:

Gemeinde/BezirkErlassErgebnis
FreienbachBaureglement, Ausgabe 2022keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Bordell, Salon Q13
FreienbachGemeindeordnungkeine solche Bestimmung Q14
KüssnachtBaureglement 79.792.100 vom 1. November 2006, Stand am 2. Juli 2013keine solche Bestimmung Q16
KüssnachtRechtssammlung des Bezirks (Erlassverzeichnis)kein Polizeireglement und kein Erlass zu Prostitution oder Sexgewerbe im Verzeichnis Q15
SchwyzBaureglement 4.50, angenommen an der Urnenabstimmung vom 26. September 2010keine solche Bestimmung Q17
SchwyzStichwortverzeichnis der Reglemente, Buchstaben P und Skein Eintrag zu Prostitution, Polizeireglement, Sexgewerbe oder Sittenpolizei Q18

Für die übrigen Schwyzer Gemeinden und Bezirke wurden die kommunalen Erlasse nicht geprüft.

Wo du fragst: bei der Gemeinde- oder Bezirksverwaltung am Standort und bei der Kantonspolizei Schwyz (Kontakt in Abschnitt 8).


6. Gesundheit und Beratung

Was der Regierungsrat im April 2025 festhält

Alle Angaben in diesem Unterabschnitt stammen aus dem Beschluss Nr. 294/2025 des Regierungsrates vom 15. April 2025. Q1

  • „Im Kanton Schwyz gibt es momentan kein spezialisiertes Angebot im Bereich der sexuell übertragbaren Infektionen (STI, Sexually Transmitted Infections). Es gibt kein aufsuchendes Beratungsangebot und keine umfassende Beratung für Sexarbeitende in Bezug auf verschiedene Themen und Lebensbereiche."
  • Das Projekt „Aids-Prävention im Sexgewerbe" (APiS) von gesundheit schwyz besuchte früher regelmässig die Sex-Etablissements im Kanton Schwyz.
  • Der Auftrag des Projekts APiS konnte ab April 2021 nicht mehr wahrgenommen werden. Gründe: die Corona-Pandemie mit zeitweiliger Schliessung der Etablissements, Kündigungen im APiS-Team sowie strukturelle Veränderungen im Sexgewerbe (Verlagerung in Privatwohnungen, neue Angebote im Internet).
  • gesundheit schwyz kann diesen Auftrag künftig nicht mehr ausführen. Das Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) hat Kontakte zu vier möglichen Anbietern aufgenommen und Offerten eingeholt.
  • „Die Umsetzung eines neuen aufsuchenden oder ähnlichen Angebotes für Sexarbeitende durch eine Leistungsvereinbarung ist somit geplant und wird durch das AGS weiterverfolgt."
  • Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Es bedürfe keiner Vorlage an den Kantonsrat.
  • Zur Haltung: „Der Fokus muss auf gesundheitliche Aspekte ausgerichtet sein." Der Regierungsrat hält es für wichtig, dass Sexarbeitende nicht von einem staatlich unterstützten Angebot profitieren, das der übrigen Bevölkerung nicht zur Verfügung steht, etwa Finanz- oder Rechtsberatung.

*Nicht ermittelt: ob der Kantonsrat das Postulat erheblich erklärt hat, und ob seit April 2025 eine Leistungsvereinbarung für ein neues Angebot abgeschlossen wurde.*

Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung

Der Regierungsrat hält fest: Q1

  • Sexarbeitende, die sich mehr als drei Monate ununterbrochen legal in der Schweiz aufhalten, müssen eine obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Sie haben Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu allen regulären Beratungsmöglichkeiten.
  • Personen ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung können sich nicht bei einer Krankenkasse anmelden; es fehlt der Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Kontakt zur Polizei

Der Regierungsrat schreibt: Sexarbeitende, die in Clubs oder etablierten Treffpunkten anzutreffen sind, nutzen die Kontaktmöglichkeiten zur Kantonspolizei Schwyz und zu anderen Institutionen. Bei den Milieuansprachen der Polizei würden auch Fragen zur Gesundheitsversorgung, zu bezahlbaren Eingriffen und Medikamenten, zur gesundheitlichen Beratung sowie zur Arbeitsbewilligung gestellt. Q1

Fachstelle

gesundheit schwyz, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau, Telefon 041 747 68 70. Die Fachstelle nennt als Schwerpunkte unter anderem sexuelle Gesundheit, HIV und sexuell übertragbare Krankheiten sowie eine Anlaufstelle sexuelle Ausbeutung. Ein eigenes Angebot für Sexarbeitende wird auf der Website nicht genannt. Q19

Zur Einordnung: gesundheit schwyz ist eine Fachstelle, keine Behörde. Diese Angabe ist eine Zweitquelle. Die Fachstelle ist Teil der Triaplus AG; zwischen der Triaplus AG und dem Departement des Innern bestand nach Angabe des Regierungsrates eine Leistungsvereinbarung bis Ende 2025. Q1


7. EU/EFTA und Drittstaaten

EU/EFTA-Staaten

Das Amt für Migration listet als EU/EFTA-Staaten auf: Q8

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Für Drittstaatsangehörige, die sich auf das Freizügigkeitsabkommen oder das EFTA-Übereinkommen berufen können — zum Beispiel durch Heirat mit einer Person mit EU- oder EFTA-Staatsangehörigkeit —, gelten dieselben Bestimmungen wie für EU/EFTA-Angehörige. Q8

Drittstaaten

Drittstaaten sind alle Länder ausserhalb des EU/EFTA-Raumes. Für sie gelten die Bestimmungen des AIG. Q8

Selbständige Erwerbstätigkeit, Neueinreise Q8

  • Die Bewilligung untersteht den Begrenzungsmassnahmen (Art. 20 AIG).
  • Das Gesuch ist beim Amt für Arbeit einzureichen. Dieses prüft die Voraussetzungen als arbeitsmarktlicher Vorentscheid (Art. 40 Abs. 2 AIG).

Wechsel von unselbständiger zu selbständiger Tätigkeit Q8

Zulässig, wenn dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht und die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 38 Abs. 3 AIG). Gesuch beim Amt für Arbeit.

Familiennachzug Q8

Ehegatten und Kinder von Schweizerinnen und Schweizern oder von Personen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung können in der ganzen Schweiz selbständig oder unselbständig erwerbstätig sein. Sie brauchen dafür keine spezielle Bewilligung (Art. 46 AIG).

Was der Kanton zu den Bewilligungsarten für Drittstaaten sagt Q9

  • Die Bewilligungserteilung ist an arbeitsmarktliche und volkswirtschaftliche Voraussetzungen gebunden und bedarf der Zustimmung des Staatssekretariats für Migration SEM.
  • 120-Tage-Bewilligung: an keine Kontingente gebunden; 120 Tage ununterbrochen oder 120 frei wählbare Tage innerhalb von 12 Monaten. Der Zweck des Aufenthalts muss im Voraus bestimmt sein.
  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L): im Rahmen des kantonalen Kontingents, für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit von höchstens zwölf Monaten. Ein Stellenwechsel ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B): im Rahmen des kantonalen Kontingents, primär an unselbständig Erwerbstätige in leitender Stellung oder Spezialisten, sekundär an selbständig Erwerbstätige, für Aufenthalte von mehr als einem Jahr.
  • Ein Kriterium lautet: „Es muss plausibel dargelegt werden, dass sich eine gleichwertige Arbeitskraft weder auf dem Schweizer Arbeitsmarkt noch im EU/EFTA-Raum finden lässt."
  • Für die selbständige Erwerbstätigkeit ist ein Gesuch mit Businessplan beim kantonalen Amt für Arbeit einzureichen.
  • Grenzgänger aus Grossbritannien und Drittstaaten: „Der Kanton Schwyz gehört nicht zu diesen Grenzzonen, weshalb keine Grenzgänger aus Grossbritannien und Drittstaaten beschäftigt werden dürfen."

Was in den Schwyzer Quellen nicht steht

Keine der eingesehenen Schwyzer Quellen nennt das Erotikgewerbe oder die Sexarbeit ausdrücklich als eigenen Fall des Ausländerrechts. Die Merkblätter sind allgemein gehalten. Q8 Q9 Q10 Ob der Kanton Schwyz für dieses Gewerbe eine besondere Praxis kennt, wurde nicht ermittelt.

Zum Bundesrecht — Meldeverfahren bis 90 Tage, BGE 128 IV 170 zur Unselbständigkeit im Salon, Krankenversicherungsobligatorium — siehe README.


8. Zuständige Stellen

Migration und Ausländerbewilligungen

Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration, Ausländerwesen Steistegstrasse 13, Postfach 1188, 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 www.sz.ch/migration Q8 Q10

Abweichende Angaben in zwei amtlichen Dokumenten — beide stehen hier: Das Merkblatt des Amts für Wirtschaft vom 17. Januar 2025 nennt für das Amt für Migration Postfach 454, Telefon +41 41 819 22 07, E-Mail [email protected], www.sz.ch/afm. Q9 Die Merkblätter des Amts für Migration selbst nennen Postfach 1188 und Telefon 041 819 22 68 und geben keine E-Mail an. Q8 Q10 Welche Angabe aktuell ist, wurde nicht ermittelt.

Arbeitsmarktlicher Vorentscheid, Drittstaaten, Aufsicht Gastgewerbe

Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement Amt für Arbeit Lückenstrasse 8, Postfach 1181, 6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 26 · [email protected] · www.sz.ch/afa Q9

Für Arbeitsinspektorat und Gewerbeaufsicht nennt der Kanton dieselbe Adresse und die Telefonnummer 041 819 21 15. Q6

Wirtschaftsförderung (Merkblatt Drittstaaten)

Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft, Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15, Postfach 1187, CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 · www.schwyz-wirtschaft.ch Q9

Polizei

Kanton Schwyz, Sicherheitsdepartement Kantonspolizei, Kommandoabteilung Bahnhofstrasse 7, Postfach 1212, 6431 Schwyz Q11

*Die in derselben Quelle genannte Telefonnummer 041 819 28 14 und die E-Mail-Adresse [email protected] gehören zum Rechnungswesen der Kommandoabteilung. Q11 Eine allgemeine Kontaktnummer der Kantonspolizei Schwyz wurde nicht aus einem Dokument bestätigt, das eingesehen werden konnte.*

Gesundheit

Kanton Schwyz, Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst Kollegiumstrasse 28, Postfach 2161, 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 67 Q12

Das Amt für Gesundheit und Soziales ist nach Angabe des Regierungsrates für die Koordination der Massnahmen und Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zuständig (§ 3 GesV). Q1 Es verfolgt die Umsetzung eines neuen Angebots für Sexarbeitende weiter. Q1

Gemeinde oder Bezirk

Für Gastgewerbebewilligung, Baubewilligung, Zonenrecht und allfällige örtliche Vorschriften ist die Standortgemeinde oder der Standortbezirk die erste Adresse. Für die Gastgewerbegesetzgebung sind die Gemeinden und Bezirke zuständig (§ 16 GGG). Q6

Fachstelle (Zweitquelle)

gesundheit schwyz, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau, Telefon 041 747 68 70 Q19

Gesetzsammlung

Die systematische Gesetzsammlung des Kantons Schwyz (SRSZ) ist über www.sz.ch zugänglich. Das alphabetische Register liegt als PDF vor. Q2


9. Nicht ermittelt

Die Quellenlage für Schwyz ist dünn. Offen sind:

  • Ob der Kanton Schwyz eine Regelung des Prostitutionsgewerbes ausserhalb der fünf eingesehenen Erlasse hat. Im alphabetischen Register zur systematischen Gesetzsammlung (Stand 1.2.2026) steht kein einschlägiger Eintrag. Q2 Das Register erfasst aber nur Erlasstitel und Stichworte, nicht jede einzelne Bestimmung innerhalb eines Erlasses.
  • Ob es eine kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende gibt.
  • Ob Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen eine kantonale Bewilligung brauchen.
  • Zonen und Zeiten für Strassen- oder Fensterarbeit, kantonal wie kommunal.
  • Die kommunalen Erlasse der meisten Schwyzer Gemeinden und Bezirke. Geprüft wurden nur Freienbach, Küssnacht und Schwyz, und dort nur die in Abschnitt 5 genannten Dokumente. Ein Polizeireglement dieser drei Gemeinwesen wurde nicht gefunden.
  • Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe.
  • Der Wortlaut des Gesundheitsgesetzes (SRSZ 571.110) und der Gesundheitsverordnung (SRSZ 571.111). Erledigt am 2026-09-24. Beide sind im Volltext geprüft; keine der 82 Zeichenketten kommt darin vor. Q20
  • Warum der Gebührentarif der kantonalen Verwaltung vom 7. März 2023 unter Ziffer 15 noch eine Gebühr für die „Festlegung der Höchstzahl pro Betrieb für Cabaret-Tänzerinnen (Art. 34 Abs. 5 VZAE)" führt — erstmalige Festlegung und Änderung. Q20 Die Kantone geben sonst an, die Erwerbstätigkeit als Cabaret-Tänzerin sei seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich. Ob die Tarifposition ein Überbleibsel ist oder ob sie noch angewendet wird, ist nicht ermittelt und hier nicht aufgelöst: Der Wortlaut von Art. 34 VZAE liegt im Bundesrecht, und Fedlex gibt seine Erlasstexte nur über einen per robots.txt gesperrten Pfad heraus (AD-3, siehe README). Das ist eine Frage an das Amt für Migration.
  • Ob der Kantonsrat das Postulat P 11/24 erheblich erklärt hat und ob seit April 2025 eine Leistungsvereinbarung für ein neues Angebot für Sexarbeitende zustande gekommen ist. Q1
  • Ob und wie das Erotikgewerbe in der ausländerrechtlichen Praxis des Kantons gesondert behandelt wird. Die Merkblätter nennen es nicht. Q8 Q9 Q10
  • Welche Kontaktangaben des Amts für Migration aktuell sind. Siehe den Widerspruch in Abschnitt 8. Q8 Q9 Q10
  • Eine allgemeine Kontaktnummer und E-Mail-Adresse der Kantonspolizei Schwyz. Q11

Ein technischer Hinweis, der am 2026-09-24 hinfällig geworden ist: Die HTML-Seiten der Domain www.sz.ch waren beim Abruf am 2026-09-07 nicht zugänglich; sie antworteten mit „403 – Zugriff verweigert". Erreichbar waren nur die PDF-Dokumente unter www.sz.ch/public/upload/assets/. Die Verwaltungsseiten des Kantons konnten deshalb nicht ausgewertet werden. Das war ein wesentlicher Grund für die Lücken in diesem Dokument.

Am 2026-09-24 gemessen: dieselbe Domain antwortet mit HTTP 200 — die Startseite, die Übersichtsseite der SRSZ und die Dokumente. Der Rechtsteil ist damit vollständig geprüft Q20. Die Verwaltungsseiten (Merkblätter, Kontaktangaben, Praxis der Ämter) sind weiterhin nicht ausgewertet — das wäre der nächste Schritt und ist in dieser Runde nicht gemacht worden.

Ein Hinweis zum Zugangsweg, falls er wieder gebraucht wird: Es gibt eine LexWork-Instanz unter sz.clex.ch. Sie ist leer — das Gesamtverzeichnis antwortet mit {}. Wer dort sucht und nichts findet, hat nicht das Schwyzer Recht geprüft. Die wirkliche Sammlung sind die 431 PDF auf www.sz.ch.


10. Fonti

Ogni numero tra parentesi quadre nel testo rimanda a una voce di questo elenco. I collegamenti portano direttamente all’ufficio indicato.

N.FonteConsultato il
Q1Regierungsrat des Kantons Schwyz, Beschluss Nr. 294/2025 vom 15. April 2025, „Postulat P 11/24: Handlungsbedarf im Sexgewerbe des Kantons Schwyz — Beantwortung" sz.ch/public/upload/assets/85562/P_Sexgewerbe.pdf?fp=1Consultato il: 7 settembre 2026
Q2Kanton Schwyz, „Alphabetisches Register zur systematischen Gesetzsammlung des Kantons Schwyz (SRSZ)", Stand SRSZ 1.2.2026. Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Sexgewerbe", „Sex", „Erotik", „Bordell", „Salon", „Cabaret", „Nachtlokal", „Massage", „Sittlich" sz.ch/public/upload/assets/47148/Alphabetisches_Register.pdf?fp=9Consultato il: 7 settembre 2026
Q3Polizeigesetz (PolG), SRSZ 520.110, vom 22. März 2000, eingesehene Fassung SRSZ 1.2.2021. Volltext beginnt mit „Der Kantonsrat des Kantons Schwyz beschliesst". Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Sex", „Erotik", „Bordell", „Salon" sz.ch/public/upload/assets/29719/520_110.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q4Polizeiverordnung (PolV), SRSZ 520.111, vom 22. März 2022, eingesehene Fassung SRSZ 1.2.2026. Volltext beginnt mit „Der Regierungsrat des Kantons Schwyz". Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Sex", „Erotik", „Bordell", „Salon" sz.ch/public/upload/assets/3643/520_111.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q5Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG), SRSZ 333.100, vom 10. September 1997, eingesehene Fassung SRSZ 1.2.2021. Volltext beginnt mit „Der Kantonsrat des Kantons Schwyz" sz.ch/public/upload/assets/3733/333_100.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q6Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Arbeit, Arbeitsinspektorat/Gewerbeaufsicht, „Auslegungshilfe Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken im Kanton Schwyz", Stand 28. Januar 2022 sz.ch/public/upload/assets/66363/Auslegungshilfe_Gastgewerbe_und_Handel_mit_alkoholischen_Getraenken_im_Kanton_Schwyz.pdf?fp=4Consultato il: 7 settembre 2026
Q7Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz, MigG), SRSZ 111.200, vom 21. Mai 2008. Volltext beginnt mit „Der Kantonsrat des Kantons Schwyz". Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Sex", „Erotik", „Bordell", „Salon" sz.ch/public/upload/assets/32962/111_200.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q8Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Migration, Ausländerwesen, „Merkblatt selbständige Erwerbstätigkeit", Version 2023.01 sz.ch/public/upload/assets/50906/Merkblatt_selbstaendige_Erwerbstaetigkeit.pdf?fp=9Consultato il: 7 settembre 2026
Q9Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Wirtschaft, Wirtschaftsförderung, „Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige von Grossbritannien und Drittstaaten (gilt nicht für Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten)", Schwyz, 17. Januar 2025 (ersetzt Ausgabe vom 4. Februar 2022) sz.ch/public/upload/assets/21146/Arbeits-_und_Aufenthaltsbewilligungen_fuer_Staatsangehoerige_von_Grossbritannien_und_Drittstaaten_gilt_nicht_fuer_Staatsangehoerige_der_EU_EFTA-Staaten.pdf?fp=7Consultato il: 7 settembre 2026
Q10Kanton Schwyz, Volkswirtschaftsdepartement, Amt für Migration, Ausländerwesen, „Merkblatt Grenzgänger" sz.ch/public/upload/assets/50900/Merkblatt_Grenzgaenger.pdf?fp=6Consultato il: 7 settembre 2026
Q11Kanton Schwyz, Sicherheitsdepartement, Kantonspolizei, Kommandoabteilung, „Über das Dolmetscherwesen (Kantonspolizei Schwyz)" — herangezogen für die Adressangaben im Briefkopf sz.ch/public/upload/assets/34163/Ueber_das_Dolmetscherwesen_Kantonspolizei_Schwyz.pdf?fp=7Consultato il: 7 settembre 2026
Q12Kanton Schwyz, Departement des Innern, Amt für Gesundheit und Soziales, Kantonsärztlicher Dienst, Formular „Meldung einer 90-Tage-Dienstleistung" — herangezogen für die Adressangaben im Briefkopf. Das Formular selbst betrifft Medizinal-, Psychologie- und Gesundheitsberufe, nicht Sexarbeit sz.ch/public/upload/assets/68753/Meldung_einer_90-Tage-Dienstleistung.pdf?fp=5Consultato il: 7 settembre 2026
Q13Gemeinde Freienbach, „Baureglement", Ausgabe 2022 (Publikationsexemplar). Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Erotik", „Sexgewerbe", „Bordell", „Salon", „Sexbetrieb", „Rotlicht" freienbach.ch/_docn/1403057/Baureglement_Freienbach_202204.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q14Gemeinde Freienbach, „Gemeindeordnung". Volltextsuche ergab keine Treffer für dieselben Stichworte freienbach.ch/_docn/2188945/Gemeindeordnung_Freienbach.pdfConsultato il: 7 settembre 2026
Q15Bezirk Küssnacht, „Rechtssammlung des Bezirks Küssnacht (RSBK)", Erlassverzeichnis. Kein Polizeireglement und kein Erlass zu Prostitution oder Sexgewerbe im Verzeichnis kuessnacht.ch/politik/rechtssammlung.html/436Consultato il: 7 settembre 2026
Q16Bezirk Küssnacht, „Baureglement", RSBK 79.792.100, vom 1. November 2006, Stand am 2. Juli 2013 (mit Ergänzungen Teilnutzungsplanung Fänn, RRB Nr. 615/2013). Volltextsuche ergab keine Treffer für dieselben Stichworte kuessnacht.ch/public/upload/assets/3959/79.792.100%20Baureglement.pdf?fp=1Consultato il: 7 settembre 2026
Q17Gemeinde Schwyz, „Baureglement" (Nr. 4.50), an der Urnenabstimmung angenommen am 26. September 2010. Volltextsuche ergab keine Treffer für dieselben Stichworte gemeindeschwyz.ch/reglemente/250199Consultato il: 7 settembre 2026
Q18Gemeinde Schwyz, Stichwortverzeichnis der Reglemente und Dienstleistungen, Buchstaben P und S. Kein Eintrag zu Prostitution, Polizeireglement, Sexgewerbe, Sexarbeit, Salon oder Sittenpolizei gemeindeschwyz.ch/index/PConsultato il: 7 settembre 2026
Q19gesundheit schwyz (Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention, Teil der Triaplus AG — Zweitquelle, keine Behörde), Website gesundheit-schwyz.chConsultato il: 7 settembre 2026
Q20Vollständige Gegenprobe an der Systematischen Gesetzsammlung (SRSZ), 2026-09-24: Die Übersichtsseite der SRSZ verlinkt 431 Erlasse als amtliche PDF unter /public/upload/assets/. Alle 431 wurden geholt, mit pdftotext in Text umgewandelt (Trennstriche am Zeilenende zusammengezogen) und lokal auf 82 Zeichenketten durchsucht (Liste wie in ai.md, Abschnitt 2): 5,52 Mio. Zeichen, 0 Fehlabrufe. Kontrollwörter: „gastgewerbe" in 7, „polizei" in 103, „gemeinde" in 221 Erlassen — die Null bei den Sexgewerbe-Begriffen ist ein Befund, kein technischer Fehler. 14 Erlasse mit überhaupt einer Fundstelle. Vier davon treffen ausserhalb der Rauschwörter: der Gebührentarif der kantonalen Verwaltung vom 07.03.2023 (cabaret — Ziff. 15, Höchstzahl Cabaret-Tänzerinnen nach Art. 34 Abs. 5 VZAE), SRSZ 220.111 und SRSZ 231.110 (je sexuelle handlung — Aufzählungen von StGB-Tatbeständen) sowie SRSZ 530.111 (dancing — Gebäudekategorie im Brandschutz). Die übrigen zehn treffen nur auf Rauschwörter, darunter SRSZ 545.110 (salon — „Betrieb von Spielsalons"). Geprüft und ohne Fundstelle: Gesundheitsgesetz SRSZ 571.110 und Gesundheitsverordnung SRSZ 571.111, die am 2026-09-07 nicht eingesehen werden konnten. robots.txt von www.sz.ch vor dem Lauf gelesen: gesperrt sind nur /route/ und /xml_1/, weder die Übersicht noch /public/upload/assets/ (AD-3). Zugang am 2026-09-24 gemessen: HTTP 200 (am 2026-09-07: HTTP 403). Werkzeug: scripts/kantonsrecht-gegenprobe.ts. Bericht: docs/research/2026-09-24-kantone-fuenfte-runde.md sz.ch/kanton/gesetze/systematische-gesetzsammlung.html/8756-8757-10021-11689Consultato il: 24 settembre 2026

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