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Droit et procédures dans le canton de Bâle-Campagne

Ceci n’est pas un conseil juridique. Seul l’office compétent fait foi.

Cette page rassemble ce que disent les sources officielles et indique la référence de chaque affirmation. Elle ne te dit pas quoi faire et ne remplace pas un renseignement de l’autorité.

État : 8 septembre 2026 · Prochaine vérification : 8 mars 2027

Ce dossier n’existe qu’en allemand. Il n’est pas traduit automatiquement : une erreur de traduction dans une obligation d’annonce ne serait pas une maladresse de style. Le texte allemand suit ci-dessous ; les noms des offices et des actes législatifs y figurent dans leur langue d’origine.

Am Erlasstext gegengeprüft am 2026-09-08.

Der wichtigste Punkt zuerst: Basel-Landschaft ist nicht Basel-Stadt. Die beiden Kantone haben getrenntes Recht. Was im Dokument zu Basel-Stadt steht — Toleranzzonen, Übertretungsstrafgesetz, Aushändigung der Meldebestätigungen bei Aliena — gilt in Basel-Landschaft nicht.

Im geltenden Recht des Kantons Basel-Landschaft konnte keine einzige Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Sexarbeit, Erotik, Bordell oder Salon gefunden werden. Die Volltextsuche in der kantonalen Erlass-Sammlung ergab zu allen diesen Begriffen null Treffer. Q3 Auch das Übertretungsstrafgesetz Q1 und das Polizeigesetz Q2 enthalten dazu nichts.

Der Regierungsrat schreibt dazu: Für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft und für ausländische Personen mit Aufenthaltstitel besteht keine Meldepflicht über die Berufsausübung. Q6

Was bleibt, ist das Bundesrecht — vor allem das Ausländerrecht mit Meldeverfahren und Bewilligungen — sowie das allgemeine Bau-, Zonen- und Gastgewerberecht. Q4 Q5 Q9 Q10 Q11


1. Auf einen Blick

FrageAntwort
Kantonales Prostitutionsgesetz?Keines ermittelt. Die Volltextsuche im geltenden kantonalen Recht ergab zu „Prostitution", „Sexgewerbe", „Sexarbeit", „Erotik", „Bordell" und „Salon" keinen Treffer. Q3
Muss ich mich als Sexarbeitende melden?Nein, nicht wegen der Berufsausübung. Der Regierungsrat hält fest: Für Schweizerinnen und Schweizer sowie für ausländische Personen mit Aufenthaltstitel besteht keine Meldepflicht über die Berufsausübung. Q6 Ausländerrechtlich gilt das Meldeverfahren, siehe Abschnitt 3.
Wer bearbeitet das Meldeverfahren (bis 90 Tage, EU/EFTA)?KIGA Baselland, Tel. 061 552 78 01, [email protected]. Q11
Wer erteilt Aufenthaltsbewilligungen?Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht, Schlossstrasse 1, 4133 Pratteln. Q9 Q10 Q12
Braucht ein Salon oder Bordell eine kantonale Betriebsbewilligung?Keine ermittelt. Es wurde keine kantonale Bewilligungspflicht speziell für das Sexgewerbe gefunden. Q3
Was gilt stattdessen für Räume?Die Änderung der Benützungsart, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung, ist baubewilligungspflichtig (§ 120 Abs. 1 lit. b RBG). Q5
Zonen und Zeiten für Strassenarbeit?Keine kantonale Regelung ermittelt. Q3 Siehe Abschnitt 5.
Wo arbeiten Sexarbeitende im Kanton?Nach Angabe des Regierungsrats vorwiegend in Privatwohnungen und in wenigen bekannten Etablissements. Q8
Gibt es eine kantonale Fachstelle für Sexarbeitende?Nein. Der Regierungsrat zählt Basel-Landschaft ausdrücklich zu den „Kantonen ohne spezialisierte Beratungsstellen". Q8

2. Rechtsgrundlagen

Was der Kanton nicht hat

Ein kantonales Prostitutionsgesetz und eine kantonale Prostitutions- verordnung konnten nicht ermittelt werden.

Belegt ist folgende Suche in der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Basel-Landschaft (bl.clex.ch), jeweils Volltextsuche im geltenden Recht: Q3

SuchbegriffTreffer im geltenden kantonalen Recht
Prostitution0
Sexgewerbe0
Sexarbeit0
Erotik0
Bordell0
Salon0
Sittlichkeit0
Menschenhandel0

Zur Kontrolle: Dieselbe Suche ergab für „Polizei" 134 Treffer. Die Suche funktioniert also. Q3

Was diese Tabelle nicht sagt — und was sie deshalb nicht beweist. Sie zeigt, dass diese acht Wörter im geltenden Baselbieter Recht nicht vorkommen. Sie zeigt nicht, dass das Recht zum Thema schweigt: Weiter unten in diesem Abschnitt steht § 12 Abs. 2 des Gastgewerbegesetzes, der von „Striptease, Sex-Shows, Sex-Videos" spricht — Wörter, die keiner der acht Suchbegriffe findet.

Am 8. September 2026 nachgeprüft. Alle 860 Erlasse der Sammlung (13 136 499 Zeichen) wurden einzeln über den erlaubten Dokumentpfad geholt und lokal auf 35 Zeichenketten durchsucht, darunter Wortstämme (erotik, erotis, sexgewerb) und die Wörter benachbarter Regelungsmaterien (Striptease, Sex-Show, Schaudarbietung, Sittenpolizei, Animierlokal, Kontaktbar, Etablissement, Unzucht, Dirne). Genau ein einschlägiger Treffer: § 12 Abs. 2 Gastgewerbegesetz. Alle 860 Erlasse liefern strukturierten Volltext. Die Verneinung eines kantonalen Prostitutionsgesetzes hält damit — auf einer breiteren Grundlage als der Tabelle. Q21

Ergänzend geprüft wurden zwei Erlasse im Volltext:

  • Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG), SGS 241, vom 21. April 2005, in Kraft seit 1. Januar 2007, eingesehene Fassung Stand 1. Januar 2013. Der Erlass beginnt mit „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft". Er enthält 14 Paragrafen; keiner betrifft Prostitution oder Sexgewerbe. Q1
  • Polizeigesetz (PolG), SGS 700, vom 28. November 1996, in Kraft seit
    • Januar 1998, eingesehene Fassung Stand 1. Januar 2022. Ebenfalls „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft". Keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Bordell, Salon oder Erotik. Q2

Warnung zu Suchergebnissen: Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden häufig verwechselt. Das Übertretungsstrafgesetz SG 253.100 mit den Bestimmungen zur Strassenprostitution ist Basel-Stadt. Das basellandschaftliche Übertretungsstrafgesetz hat die Nummer SGS 241 und enthält nichts dazu. Q1

Ebenso: Ein „Gesetz über die Prostitution (GPr)" mit der Nummer 932.1 taucht in Trefferlisten neben Baselbieter Recht auf. Diese Nummer gehört nicht zur basellandschaftlichen Systematik. Sie wurde hier nicht als Baselbieter Erlass verifiziert und ist deshalb hier auch nicht aufgeführt.

Was stattdessen gilt

Kantonal

  • Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400, vom 8. Januar 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, eingesehene Fassung Stand 1. Januar 2024. „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft". Q5
    • § 120 Abs. 1 lit. b: Eine Baubewilligung ist erforderlich für „die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung". Q5
    • § 118 Abs. 1: „Das Baupolizei- und Baubewilligungswesen ist Sache des Kantons." Der Regierungsrat legt in der Verordnung fest, für welche Bauten und Anlagen die Gemeinden zuständig sind. Q5
  • Gastgewerbegesetz, SGS 540, vom 5. Juni 2003, in Kraft seit
    • Januar 2004, eingesehene Fassung Stand 1. Januar 2015. „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft". Q4
    • § 2: Bewilligungspflichtig sind die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie das entgeltliche Beherbergen von Gästen. Q4
    • § 12 Abs. 2: „Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch von gastgewerblichen Betrieben, in denen Striptease, Sex-Shows, Sex-Videos und ähnliche Vorführungen dargeboten werden, untersagt." Q4
    • § 13 Abs. 1: Betriebe oder Anlässe dürfen von 05 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein. Q4
    • § 19 Abs. 1 lit. a: Die Bewilligung für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Betriebe (§ 4 Abs. 1 lit. a und b) sowie für die gewerbsmässige Abgabe alkoholischer Getränke nach § 18 erteilt die Sicherheitsdirektion. Q4 Q21

Bundesrecht, in den kantonalen Unterlagen genannt: AIG (SR 142.20), VZAE (SR 142.201), Art. 182 StGB (Menschenhandel), Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution). Q6 Q7 Q8

Zum Bundesrecht insgesamt siehe README.


3. Meldepflicht und Meldeverfahren

Keine kantonale Meldepflicht für die Berufsausübung

Der Regierungsrat schreibt in der Beantwortung der Interpellation 2022/697: Q6

„Für Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft und für ausländische Personen mit Aufenthaltstitel besteht keine Meldepflicht über die Berufsausübung und entsprechend bestehen auch keine entsprechenden statistischen Angaben. Statistisch erfasst wird nur ein Teilbereich, nämlich die Anzahl der meldepflichtigen Personen aus den EU/EFTA-Staaten, welche im Rahmen des Meldewesens (<=90 Arbeitstage/Kalenderjahr) im Kanton BL im Bereich des Erotikgewerbes arbeiten."

Ausländerrechtliches Meldeverfahren (EU/EFTA, bis 90 Tage)

Zuständig für die Bearbeitung ist das KIGA Baselland (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit): „Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (bis 90 Tage, nur EU/EFTA)", Tel. 061 552 78 01, [email protected]. Q11

Zahlen des Staatssekretariats für Migration zu gemeldeten Personen pro Einsatzjahr im Erotikgewerbe BL, vom Regierungsrat wiedergegeben: Q6

JahrGemeldete Personen
2019109
2020168
2021117
2022118

Der Regierungsrat hält dazu fest: Diese Zahlen beruhen auf Selbstdeklaration und sind nur Annäherungswerte; es existiert mutmasslich eine grössere Dunkelziffer. Q6

Die Fristen des Meldeverfahrens sind Bundesrecht und stehen im README.

Bewilligung ab drei Monaten — unselbständig, EU/EFTA

Merkblatt „Unselbständig erwerbstätige EU/EFTA-Bürger/innen" des Amts für Migration und Bürgerrecht, Stand 12.2023: Q9

  • „Eine Bewilligungspflicht besteht, sofern der Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit länger als drei Monate im Kalenderjahr dauert. Für einen kürzeren Erwerbsaufenthalt gilt eine Meldepflicht."
  • Das Gesuch kann direkt beim Amt in Pratteln oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden.
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen.
  • Einzureichen: Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte; Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung inklusive Pensum und Befristung.
  • Alle Unterlagen sind in eine schweizerische Landessprache oder ins Englische amtlich übersetzen zu lassen.
  • Das Merkblatt hält fest, dass es auf Staatsangehörige von Kroatien keine Anwendung findet.

Bewilligung — selbständig, EU/EFTA

Merkblatt „Selbständig erwerbstätige EU/EFTA-Bürger/innen", Stand 12.2023: Q10

  • Nachweis über eine aktive und existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit ist bei Gesuchseinreichung zu erbringen.
  • Bei Zweifeln kann die kantonale Behörde während der Gültigkeitsdauer weitere Beweismittel verlangen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Bewilligung entzogen werden.
  • Gesuch vor der Einreise direkt beim Amt in Pratteln oder nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde.
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen.
  • Einzureichen: Ausweiskopie; Nachweis der selbständigen existenzsichernden Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Auftragsvolumen, Buchhaltungsauszüge, Businessplan bei einer Firma im Aufbau); Verfügung über die persönlichen Beiträge der zuständigen Sozialversicherungsanstalt; Handelsregisterauszug, sofern eingetragen; Versicherungsnachweis für Krankheit und Unfall.

Wichtig: Diese beiden Merkblätter sind allgemeine Merkblätter für EU/EFTA-Angehörige. Ein Merkblatt speziell für das Erotikgewerbe wurde auf der Merkblattseite des Amts nicht gefunden. Q9 Q10 Zur Abgrenzung selbständig / unselbständig im Sexgewerbe (BGE 128 IV 170) siehe README.


4. Bewilligungen

Eine kantonale Bewilligungs- oder Meldepflicht speziell für Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen wurde nicht ermittelt. Q3

Massgebend sind die allgemeinen Bewilligungen.

4.1 Baubewilligung und Zonenrecht

  • Eine Baubewilligung ist erforderlich für „die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung" (§ 120 Abs. 1 lit. b RBG). Q5
  • Das Baupolizei- und Baubewilligungswesen ist im Kanton Basel-Landschaft Sache des Kantons. Der Regierungsrat legt in der Verordnung fest, für welche Bauten und Anlagen die Gemeinden zuständig sind; er kann das Bewilligungswesen auf Gesuch an Gemeinden übertragen (§ 118 RBG). Q5
  • Zuständige kantonale Stelle: Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, +41 61 552 67 77, [email protected]. Q16

Ob und in welcher Zone ein Sexbetrieb zulässig ist, richtet sich nach den Zonenvorschriften der Standortgemeinde. Was das für eine konkrete Gemeinde bedeutet, wurde nicht ermittelt.

4.2 Gastgewerbebewilligung

Wird in einem Betrieb entgeltlich Speise oder Getränk zum Genuss an Ort und Stelle abgegeben oder werden Gäste entgeltlich beherbergt, ist das nach § 2 des Gastgewerbegesetzes bewilligungspflichtig. Die Bewilligung erteilt die Sicherheitsdirektion (§ 19 Abs. 1 lit. a). Gesuche werden im kantonalen Amtsblatt publiziert; Einsprachefrist 10 Tage (§ 20). Die Standortgemeinde erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und kann Beschwerde beim Regierungsrat erheben (§ 21). Q4

Öffnungszeiten: 05 bis 24 Uhr; abweichende Zeiten können im Einzelfall festgelegt werden (§§ 13 und 14). Q4

Jugendschutz: Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch von gastgewerblichen Betrieben mit Striptease, Sex-Shows, Sex-Videos und ähnlichen Vorführungen untersagt (§ 12 Abs. 2). Q4

4.3 Kontrollen

Die Polizei Basel-Landschaft führt regelmässig Personenkontrollen an bekannten Orten der Sexarbeit durch — zur Prävention und zur Erkennung von Delikten. Der Regierungsrat schreibt: Im Kanton arbeiten Sexarbeitende vorwiegend in Privatwohnungen und in wenigen bekannten Etablissements, „was die Kontrolltätigkeit aufgrund der eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten erschwert". Bei den Kontrollen werden Broschüren über die eigenen Rechte abgegeben; sie enthalten auch Kontaktstellen für Hilfs- und Beratungsangebote. Zusätzlich werden Informationsgespräche angeboten, nötigenfalls mit dolmetschender Person. Q7 Q8

Für das Jahr 2023 nannte der Regierungsrat als bekannte Standorte der Sexarbeit im Kanton 17 Adressen — 1 Erotik-Etablissement und 16 Privatzimmer. Die Zuständigkeit für Vor-Ort-Kontrollen liegt bei der Kantonspolizei. Q6


5. Zonen und Zeiten

Kantonal: keine Regelung ermittelt.

  • Weder im Übertretungsstrafgesetz Q1 noch im Polizeigesetz Q2 noch sonstwo im geltenden kantonalen Recht Q3 wurde eine Bestimmung zu erlaubten oder verbotenen Orten oder Zeiten für Strassenarbeit gefunden. Es gibt in Basel-Landschaft keine ermittelte Entsprechung zu den Basler Toleranzzonen.
  • Der Regierungsrat beschreibt die Lage im Kanton so, dass Sexarbeitende „vorwiegend in Privatwohnungen und wenigen bekannten Etablissements" arbeiten. In der Beantwortung von 2023 begründet er das Fehlen von Verurteilungen unter anderem damit, dass im Kanton nicht „in einem ungeschützten Bereich wie etwa einem ‚Strassenstrich'" gearbeitet werde. Q6 Q8

Kommunal: teilweise geprüft.

  • Liestal: Das Polizeireglement der Stadt Liestal, ESL 700.1, vom
    • März 2021, in Kraft seit 1. Oktober 2021, enthält keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Bordell oder Salon. Q17
  • Allschwil: Das auf der Dokumentenseite der Gemeinde veröffentlichte Polizeireglement vom 22. Februar 2017 enthält ebenfalls keine solche Bestimmung. Q18 > Widerspruch: Die Gemeinde teilte am 9. Dezember 2024 mit, ein neues > Polizeireglement sei rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt > worden. Q19 Auf der Dokumentenseite der Gemeinde stand am Abrufdatum > weiterhin nur die Fassung vom 22. Februar 2017 zum Download bereit. Q18 > Der Wortlaut der neuen Fassung konnte deshalb nicht geprüft werden.
  • Pratteln: Nicht ermittelt. Die auffindbaren Dateien waren entweder ein ausdrücklich als „Entwurf 1. Lesung ER" bezeichnetes Dokument oder ein Digitalisat ohne auslesbaren Text. Eine gültige Fassung konnte nicht gesichert eingesehen werden.
  • Alle übrigen Gemeinden des Kantons: nicht geprüft.

Wo du fragst: bei der Standortgemeinde und bei der Polizei Basel-Landschaft (Kontakt siehe Abschnitt 8).


6. Gesundheit und Beratung

Behördliche Gesundheitsauflagen

Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe — etwa Pflichtuntersuchungen, Kondompflicht oder Aushangpflichten — wurden nicht ermittelt. Q3

Zuständigkeit im Kanton

Auf kantonaler Ebene ist die Abteilung Opferhilfe des Amts für Justizvollzug für die Themenbereiche Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Sexarbeit zuständig, insbesondere im Rahmen der bikantonalen Opferhilfekommission (OHK beider Basel). Die Abteilungsleitung leitet den Runden Tisch Menschenhandel Basel-Landschaft und ist Mitglied an den Runden Tischen Menschenhandel und Prostitution des Kantons Basel-Stadt sowie am Runden Tisch Menschenhandel des fedpol. Für Aufenthaltsbewilligungen ist das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht Ansprechstelle. Q8

Es gibt keine spezialisierte Polizeieinheit, die ausschliesslich für den Bereich der Sexarbeit zuständig ist, und keine Polizistinnen oder Polizisten mit ausschliesslich nicht-repressivem Auftrag. Die Polizei Basel-Landschaft verfügt aber über zwei Mitarbeiterinnen mit vertieften Kenntnissen über das Rotlichtmilieu; sie führen regelmässig Kontrollen vor Ort durch und übernehmen das Monitoring im Themenbereich Sexarbeit. Kommt es zu einem Strafverfahren, wird die Fachstelle Kinder- und Opferbefragung beigezogen (operativ seit September 2024). Q7

Im Dienst Gewaltschutz der Polizei Basel-Landschaft wird im Jahr 2026 eine Fachstelle Opferschutz neu aufgebaut. Sie soll den Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten verbessern; das kann auch gewaltbetroffenen Sexarbeitenden zugutekommen. Q8 Der Dienst Gewaltschutz führt bisher die Fachstellen Bedrohungsmanagement, Radikalisierung & Extremismus sowie Häusliche Gewalt. Q20

Vom Kanton finanziell unterstützte Stellen

StelleAngebotFinanzierung durch BL
Aids-Hilfe beider Basel, Clarastrasse, BaselAufsuchende HIV- und STI-Prävention im Sexgewerbe; anonyme HIV- und STI-Teststelle; freiwilliges Beratungs- und Testangebot im Rahmen eines Checkpoints; Termine online buchbar oder Walk-in-Nachmittage. Programme LadyCheck (anmeldefrei, einmal wöchentlich 3 Stunden: anonyme Tests, Impfungen, Beratung, gynäkologische Kontrolle bei der anwesenden Ärztin, Übersetzung, finanzielle Unterstützung in Härtefällen, Hepatitis-B-Impfung) und APiS (aufsuchende Prävention durch fünf Mediatorinnen).Leistungsvereinbarung 2026–2029, jährlich CHF 194'000 Q8; Angebotsbeschreibung Q6 Q7
frauenOase, Haltingerstrasse, BaselGeschützter Raum für Frauen in der Prostitution, die von Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Belastung oder Obdachlosigkeit betroffen sind: ausruhen, pflegen, verpflegen, Schutzmaterial. Kurzberatungen, Krisenintervention, erste Unterstützung nach Gewalterfahrungen, frauenspezifische psychosoziale Beratung, Vermittlung ärztlicher und juristischer Beratung, Begleitung zu Ämtern.Leistungsvereinbarung 2024–2027, jährlich CHF 75'000 Q8
Opferhilfe beider Basel (OHBB), Steinengraben 5, 4051 BaselZuständige Fachstelle für Sexarbeitende, die Opfer von Gewalt wurden.Staatsbeitrag des Kantons BL Q7 Q8; Adresse und Kontakt Q14
FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration und Victras (früher Trafficking.ch)Schutzunterkünfte und Betreuung für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Beide sind am Runden Tisch Menschenhandel Basel-Landschaft vertreten.Leistungsvereinbarung mit FIZ, jährlicher Beitrag Q6 Q8
ProCoRe, Projekt „Gewaltprävention und Gesundheitsförderung in der Sexarbeit durch Zugang, Informationsvermittlung und Entstigmatisierung"Entwicklung eines Online-Tools, das insbesondere hochmobile und marginalisierte Sexarbeitende erreichen soll — ausdrücklich vorgesehen „in Kantonen ohne spezialisierte Beratungsstellen – wie dem Kanton Basel-Landschaft".Einmaliger Projektbeitrag von CHF 15'000 aus dem Swisslos-Fonds, bewilligt am 3. Juni 2025 Q8

Aliena — im Kanton BL ohne Auftrag

Die Fachstelle für Frauen im Sexgewerbe Aliena an der Webergasse in Basel wird auch von Sexarbeitenden aus dem Kanton Basel-Landschaft aufgesucht. Der Regierungsrat hält fest: Diese Beratung erfolgt „bislang freiwillig resp. ohne entsprechenden Auftrag, da der Kanton Basel-Landschaft Aliena aktuell keinen Staatsbeitrag entrichtet". Aliena wird vom Kanton Basel-Stadt, von der Christoph Merian Stiftung und von weiteren Stiftungen finanziert. Q7 Q8

Zur Vorgeschichte: 2023 kündigte der Regierungsrat an, zu prüfen, ob eine Leistungsvereinbarung mit Aliena getroffen werden kann. Q6 Die begonnenen Vertragsverhandlungen konnten nicht weitergeführt werden. Der Regierungsrat beschloss am 6. Februar 2024 (RRB Nr. 2024-192), für die Jahre 2024 bis 2027 keine neuen Finanzhilfen auszurichten. Als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Verhandlungen nennt er die zweite Jahreshälfte 2026. Q7 Q8

Nach Angabe des Regierungsrats werden bei Aliena über die Jahre konstant rund zehn Frauen pro Jahr aus dem Kanton Basel-Landschaft beraten. Q6

*Hinweis: In der Beantwortung vom 18. August 2026 wird die Stelle im Fliesstext „Aliena", in einer Fussnote und an einer Stelle im Text dagegen „Alinea" genannt. Q8 Die Schreibweise in den früheren Antworten ist durchgehend „Aliena". Q6 Q7*

Menschenhandel

Verdachtsfälle können — auch anonym — bei der Meldestelle gemeldet werden: Online-Formular oder Hotline 0840 212 212. Der Kanton hat eine Checkliste für Gesundheitsfachleute erstellt und verfügt über einen Leitfaden zum Thema Menschenhandel; ein Runder Tisch Menschenhandel tauscht sich regelmässig über die Umsetzung aus. Q15

Opfer und Zeuginnen oder Zeugen von Menschenhandel, die zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bereit sind, können von der zuständigen Migrationsbehörde für die voraussichtliche Dauer des Strafverfahrens eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten (Art. 30 Abs. 1 lit. e AIG, Art. 35 f. VZAE). Q7 Q8

Der Regierungsrat hält fest: Grundsätzlich können sich auch Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus jederzeit an die Polizei Basel-Landschaft wenden und Straftaten anzeigen. Im Vordergrund stehen der Schutz von Opfern, die Gewährleistung der Sicherheit und die Strafverfolgung schwerer Delikte. Q8

Zahlen: In den fünf Jahren vor 2023 verzeichnete der Kanton keine Straftat nach Art. 182 StGB (Menschenhandel); in den Jahren 2017 bis 2021 gab es keine Verurteilungen wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution. Q6 Spezifische statistische Erhebungen zur Anzeigebereitschaft, zur Dunkelziffer oder zur Gewaltbetroffenheit von Sexarbeitenden liegen nicht vor; die Polizei geht von einer relevanten Dunkelziffer aus. Q8


7. EU/EFTA und Drittstaaten

EU/EFTA: Die beiden Merkblätter des Amts gelten für Angehörige eines EU-27/EFTA-Staates. Bis drei Monate Erwerbsaufenthalt im Kalenderjahr gilt eine Meldepflicht, darüber hinaus eine Bewilligungspflicht. Q9 Das Merkblatt für Unselbständige hält fest, dass es auf Staatsangehörige von Kroatien keine Anwendung findet. Q9 Das Meldeverfahren bis 90 Tage bearbeitet das KIGA Baselland. Q11

Drittstaaten: Für Drittstaatsangehörige wurde in den eingesehenen basellandschaftlichen Quellen keine Regelung speziell für das Erotikgewerbe gefunden. Zuständig ist das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht. Q8 Q12

Schutzstatus S: Der Regierungsrat teilte mit, dass dem zuständigen kantonalen Amt bis zum 28. Februar 2023 keine Arbeitsgesuche für Personen mit Schutzstatus S für eine Erwerbstätigkeit in der Sexarbeit eingereicht worden seien. Q6 Ob solche Gesuche bewilligungsfähig wären, sagt die Antwort nicht.

Zum ausländerrechtlichen Meldeverfahren und zur Abgrenzung selbständig / unselbständig siehe README.


8. Zuständige Stellen

Aufenthalt und Bewilligungen

Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft Schlossstrasse 1, 4133 Pratteln +41 61 552 51 61 · [email protected] Vorsprachen nur auf Termin. Q12 Q9 Q10

Meldeverfahren bis 90 Tage (EU/EFTA) und Arbeitsbewilligungen

KIGA Baselland — Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

AnliegenTelefonE-Mail
Arbeitsbewilligungen061 552 06 56[email protected]
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (bis 90 Tage, nur EU/EFTA)061 552 78 01[email protected]

Gesuche komplett online über das Webformular des Kantons; bis auf Weiteres auch per E-Mail mit den entsprechenden Formularen möglich. Q11

Polizei

Polizei Basel-Landschaft Rheinstrasse 25, 4410 Liestal +41 61 553 00 00 Q13

Dienst Gewaltschutz mit den Fachstellen Bedrohungsmanagement, Radikalisierung & Extremismus und Häusliche Gewalt. Q20 Fachstelle Opferschutz im Aufbau (2026). Q8

Opferhilfe

Amt für Justizvollzug, Opferhilfe Basel-Landschaft Allee 9, 4410 Liestal 061 552 47 60 · [email protected] Q14

Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel Steinengraben 5, 4051 Basel 061 205 09 10 · [email protected] Q14

Bau und Zonen

Bauinspektorat Basel-Landschaft Rheinstrasse 29, 4410 Liestal +41 61 552 67 77 · [email protected] Q16

Für Zonenvorschriften und örtliche Regeln ist zusätzlich die Standortgemeinde zuständig.

Gastgewerbebewilligungen

Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft (§ 19 Abs. 1 lit. a Gastgewerbegesetz). Q4 Die konkrete Fachstelle innerhalb der Direktion wurde nicht ermittelt.

Menschenhandel — Meldung

Meldestelle, auch anonym: Online-Formular oder Hotline 0840 212 212. Q15

Notruf: 117 oder 112.


9. Nicht ermittelt

  • Ob der Kanton Basel-Landschaft überhaupt eine Regelung des Prostitutionsgewerbes plant. In den drei eingesehenen Antworten des Regierungsrats Q6 Q7 Q8 ist von einem Gesetzgebungsvorhaben keine Rede.
  • Der Wortlaut des seit 1. Januar 2024 geltenden Polizeireglements der Gemeinde Allschwil. Siehe den Widerspruch in Abschnitt 5. Q18 Q19
  • Das geltende Polizeireglement der Gemeinde Pratteln. Siehe Abschnitt 5.
  • Die Polizeireglemente und Zonenvorschriften aller übrigen Gemeinden.
  • Ob eine Gemeinde in Basel-Landschaft Prostitution örtlich oder zeitlich regelt. Geprüft wurden nur Liestal und Allschwil.
  • Kantonale Gesundheitsauflagen für das Sexgewerbe.
  • Ein Merkblatt des Kantons speziell zum Erotikgewerbe. Auf der Merkblattseite des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht wurde keines gefunden. Q9 Q10
  • Regelungen für Drittstaatsangehörige im Erotikgewerbe.
  • Ob Personen mit Schutzstatus S im Kanton BL in der Sexarbeit arbeiten dürfen. Der Regierungsrat sagt nur, dass bis 28. Februar 2023 keine entsprechenden Arbeitsgesuche eingegangen sind. Q6
  • Die konkrete Fachstelle der Sicherheitsdirektion für Gastgewerbebewilligungen, mit Adresse und Telefon.
  • Adressen und Öffnungszeiten von Aids-Hilfe beider Basel, frauenOase und Aliena. Die amtlichen Quellen nennen nur Strassennamen (Clarastrasse, Haltingerstrasse, Webergasse), keine Hausnummern und keine Zeiten. Q6 Q7 Q8
  • Ob und wann eine Leistungsvereinbarung des Kantons mit Aliena zustandekommt. Der Regierungsrat nennt als frühestmöglichen Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Verhandlungen die zweite Jahreshälfte 2026. Q8

10. Sources

Chaque numéro entre crochets dans le texte renvoie à une entrée de cette liste. Les liens mènent directement à l’office concerné.

N°SourceConsulté le
Q1Kanton Basel-Landschaft, Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG), SGS 241, vom 21.04.2005, in Kraft seit 01.01.2007, eingesehene Fassung Stand 01.01.2013; Volltext beginnt mit „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft"; keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Bordell, Salon bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/241Consulté le: 7 septembre 2026
Q2Kanton Basel-Landschaft, Polizeigesetz (PolG), SGS 700, vom 28.11.1996, in Kraft seit 01.01.1998, eingesehene Fassung Stand 01.01.2022; „Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft"; keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Bordell, Salon bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/700Consulté le: 7 septembre 2026
Q3Kanton Basel-Landschaft, Systematische Gesetzessammlung (Erlass-Sammlung), Volltextsuche im geltenden Recht: „Prostitution", „Sexgewerbe", „Sexarbeit", „Erotik", „Bordell", „Salon", „Sittlichkeit", „Menschenhandel" — je 0 Treffer; Kontrollsuche „Polizei" — 134 Treffer bl.clex.ch/app/de/texts_of_lawConsulté le: 7 septembre 2026
Q4Kanton Basel-Landschaft, Gastgewerbegesetz, SGS 540, vom 05.06.2003, in Kraft seit 01.01.2004, eingesehene Fassung Stand 01.01.2015 (§§ 2, 12, 13, 14, 19, 20, 21) bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/540Consulté le: 7 septembre 2026
Q5Kanton Basel-Landschaft, Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), SGS 400, vom 08.01.1998, in Kraft seit 01.01.1999, eingesehene Fassung Stand 01.01.2024 (§§ 118, 120) bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/400Consulté le: 7 septembre 2026
Q6Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Vorlage an den Landrat, „Beantwortung der Interpellation 2022/697 von Roger Boerlin: Situation der Sexarbeiterinnen im Kanton Basel-Landschaft", vom 18.04.2023 baselland.talus.ch/de/dokumente/geschaeft/5a92388cdb3b4da991904f3c7afa7e46-332Consulté le: 7 septembre 2026
Q7Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Vorlage an den Landrat, „Beantwortung der Interpellation 2025/138 von Pascale Meschberger: Schutz vor Gewalt und Zugang zu Unterstützung und zur Polizei für Sexarbeitende", vom 27.05.2025 baselland.talus.ch/de/dokumente/geschaeft/5040568e2c7846adb1569c620d638d90-332Consulté le: 7 septembre 2026
Q8Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Vorlage an den Landrat, „Beantwortung der Interpellation 2026/4870 von Miriam Locher: Schutz und Unterstützung für Sexarbeitende", vom 18.08.2026 baselland.talus.ch/de/dokumente/geschaeft/76a251dbf3fa403aa10de96b79842ce2-332Consulté le: 7 septembre 2026
Q9Kanton Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion, Amt für Migration und Bürgerrecht, Merkblatt „Unselbständig erwerbstätige EU/EFTA-Bürger/innen", Stand 12.2023 bl-api.webcloud7.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/amt_fuer_migration/medienordner-afmb/unselbststaendige-eu-efta-12-23-h.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q10Kanton Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion, Amt für Migration und Bürgerrecht, Merkblatt „Selbständig erwerbstätige EU/EFTA-Bürger/innen", Stand 12.2023 bl-api.webcloud7.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/amt_fuer_migration/medienordner-afmb/selbstaendige-eu-efta-12-23-h.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q11Kanton Basel-Landschaft, KIGA Baselland, Seite „Erwerbstätigkeit von Ausländer/innen" (Formulare, Merkblätter, Kontaktadressen) baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/kiga/alles-rund-ums-thema-arbeit/erwerbstaetigkei-von-auslaendernConsulté le: 7 septembre 2026
Q12Kanton Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion, Amtsseite „Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht" (Kontakt, Aufgaben) baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/amt_fuer_migrationConsulté le: 7 septembre 2026
Q13Kanton Basel-Landschaft, Amtsseite „Polizei Basel-Landschaft" (Kontakt) polizei.bl.chConsulté le: 7 septembre 2026
Q14Kanton Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion, Amt für Justizvollzug, Seite „Opferhilfe" (Kontakte Opferhilfe BL und Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel) baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/justizvollzug/opferhilfeConsulté le: 7 septembre 2026
Q15Kanton Basel-Landschaft, Sicherheitsdirektion, Amt für Justizvollzug, Seite „Menschenhandel" (Meldestelle, Hotline, Runder Tisch, Angebote) baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/justizvollzug/opferhilfe/menschenhandelConsulté le: 7 septembre 2026
Q16Kanton Basel-Landschaft, Bau- und Umweltschutzdirektion, Amtsseite „Bauinspektorat" (Kontakt) baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/bauinspektoratConsulté le: 7 septembre 2026
Q17Stadt Liestal, Polizeireglement ESL 700.1 vom 17.03.2021, in Kraft ab 01.10.2021; Volltextprüfung ohne Treffer für „Prostitution", „Sexgewerbe", „Erotik", „Bordell", „Salon" liestal.ch/_docn/3392362/700_Polizeireglement.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q18Einwohnergemeinde Allschwil, Polizeireglement vom 22.02.2017 (auf der Dokumentenseite der Gemeinde als „Polizeireglement" veröffentlicht); Volltextprüfung ohne Treffer für „Prostitution", „Sexgewerbe", „Erotik", „Bordell", „Salon" allschwil.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Polizeireglementvom22.Februar2017.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q19Einwohnergemeinde Allschwil, Meldung vom 09.12.2024 „Neues Polizeireglement und Verordnung zum Polizeireglement" (rückwirkende Inkraftsetzung per 01.01.2024) allschwil.ch/de/aktuelles/meldungen-news/Neues-Polizeireglement.phpConsulté le: 7 septembre 2026
Q20Kanton Basel-Landschaft, Polizei Basel-Landschaft, Seite „Dienst Gewaltschutz" baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/polizei/dienst-gewaltschutzConsulté le: 7 septembre 2026
Q21Kanton Basel-Landschaft, Systematische Gesetzessammlung; Gegenprobe über alle 860 Erlasse (13 136 499 Zeichen), einzeln über den erlaubten Dokumentpfad GET /api/de/texts_of_law/<Nummer> geholt und lokal auf 35 Zeichenketten durchsucht (prostit, sexgewerb, sexarbeit, sexbetrieb, bordell, erotik, erotis, sexuelle dienstleistung, rotlicht, strassenstrich, strichzone, kontaktbar, massagesalon, cabaret, escort, dirne, unzucht, freudenhaus, animierlokal, laufhaus, saunaclub, sexclub, sexshop, sex-shop, liebesdienst, salon, menschenhandel, sittenpolizei, striptease, sexshow, sex-show, etablissement, hurerei, freier, bawdy). Einziger einschlägiger Treffer: SGS 540 § 12 Abs. 2 (Striptease, Sex-Shows). Zugleich Fassungsprüfung (abrogated, abrogated_scheduled, future_versions) für ÜStG SGS 241 (Stand 01.01.2013), PolG SGS 700 (01.01.2022), RBG SGS 400 (01.01.2024) und Gastgewerbegesetz SGS 540 (01.01.2015): keiner aufgehoben, keine künftige Fassung; dazu §§ 4 Abs. 1, 12–14, 18–21 GastG und §§ 118, 120 RBG im Wortlaut. Die per robots.txt gesperrten Suchschnittstellen wurden nicht benutzt bl.clex.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_indexConsulté le: 8 septembre 2026

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