Sortie rapideQuitte la page immédiatement, sans entrée dans l’historique, et efface les cookies et le stockage local de ce site, aussi avec deux fois Échap. Ce que ton navigateur a déjà synchronisé avec un compte ou un autre appareil reste.
rosaln
Menu

Droit et procédures dans le canton de Appenzell Rhodes-Extérieures

Ceci n’est pas un conseil juridique. Seul l’office compétent fait foi.

Cette page rassemble ce que disent les sources officielles et indique la référence de chaque affirmation. Elle ne te dit pas quoi faire et ne remplace pas un renseignement de l’autorité.

État : 24 septembre 2026 (Gegenprobe an der Gesetzessammlung) · Prochaine vérification : 24 mars 2027

Ce dossier n’existe qu’en allemand. Il n’est pas traduit automatiquement : une erreur de traduction dans une obligation d’annonce ne serait pas une maladresse de style. Le texte allemand suit ci-dessous ; les noms des offices et des actes législatifs y figurent dans leur langue d’origine.

2027-03-24.**

Der wichtigste Punkt zuerst: In der Bereinigten Gesetzessammlung (bGS) des Kantons Appenzell Ausserrhoden ergibt die Volltextsuche im in Kraft stehenden Recht für die Begriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Bordell", „Sexgewerbe", „Erotik", „Sexarbeit", „Salon", „Massagesalon", „Kontaktbar" und „Escort" je null Treffer. Q1

Das war bis zum 2026-09-24 zugleich die grösste Lücke dieses Dokuments — und ist es nicht mehr. Die vollständige Gegenprobe vom 2026-09-24 hat alle 332 geltenden Erlasse der Sammlung einzeln abgerufen, 4,12 Millionen Zeichen, und auf 82 Zeichenketten durchsucht: kein einziger inhaltlicher Treffer. Damit steht die Verneinung für Appenzell Ausserrhoden auf demselben Boden wie die des Aargaus — der am besten belegten der Sammlung. Q23

Daraus folgt: Ein kantonales Prostitutionsgesetz und eine kantonale Prostitutionsverordnung konnten nicht ermittelt werden. Auch das Polizeigesetz Q2, das Gesetz über das kantonale Strafrecht Q3 und das Gesetz über das Gastgewerbe Q4 enthalten keine solche Bestimmung.

Der Unterschied zum Nachbarkanton ist belegt und bemerkenswert: Appenzell Innerrhoden kennt in Art. 45 Abs. 4 seines Gastgewerbegesetzes eine Bewilligungspflicht für Schaudarbietungen. Das Ausserrhoder Gastgewerberecht kennt nichts dergleichen — schaudarbietung, striptease und stripteas kommen im gesamten geltenden Ausserrhoder Recht null Mal vor. Q23

Belegt ist dagegen ein einziger Satz des Kantons zum Erotikgewerbe. Er betrifft nur das Ausländerrecht und nur Drittstaatsangehörige: „Für Personen aus Drittstaaten ist die Erwerbstätigkeit als Cabaret-Tänzerin in der Schweiz seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich." Q7

Was kommunal gilt — Zonen, Strassenarbeit, örtliche Vorschriften — wurde nicht ermittelt. Frag bei der Standortgemeinde nach.


1. Auf einen Blick

FrageAntwort
Kantonales Prostitutionsgesetz?Keines ermittelt. Die Volltextsuche in der bGS ergibt null Treffer. Q1 Siehe Abschnitt 2 und 9.
Muss ich mich als Sexarbeitende melden?Eine kantonale Meldepflicht wurde nicht ermittelt. Q1 Ausländerrechtlich gelten die allgemeinen Regeln, siehe Abschnitt 3.
Brauche ich eine Bewilligung für einen Salon oder eine Escort-Agentur?Eine kantonale Bewilligungspflicht speziell dafür wurde nicht ermittelt. Q1
EU/EFTA, ausländische Arbeitgeberschaft oder selbständige Dienstleistung, bis 90 Arbeitstage?Meldepflicht, mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn. Q8
EU/EFTA, Arbeitgeberschaft mit Sitz in der Schweiz, bis 90 Arbeitstage?Meldung spätestens einen Tag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Q8
Länger als 90 Tage im Kalenderjahr?Bewilligungsverfahren. Q8 Q13
Wo reiche ich ein Gesuch ein?Abteilung Migration, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen. Q9 Q10
DrittstaatenZulassung nur für gut qualifizierte Arbeitskräfte, mit Kontingent und ohne Rechtsanspruch. Q10 Cabaret-Tänzerin ist seit 01.01.2016 nicht mehr möglich. Q7

2. Rechtsgrundlagen

Was der Kanton nicht hat, soweit ermittelbar

Die Volltextsuche in der Bereinigten Gesetzessammlung des Kantons Appenzell Ausserrhoden wurde am 07.09.2026 mit der Einschränkung „Nur in Kraft stehendes Recht" durchgeführt. Für folgende Begriffe wurden null Treffer ausgewiesen: Prostitution, Prostituierte, Bordell, Sexgewerbe, Erotik, Sexarbeit, Salon, Massagesalon, Kontaktbar, Escort. Q1

Eine zweite Suche ohne Einschränkung auf in Kraft stehendes Recht — also einschliesslich aufgehobener Erlasse — ergab für „Prostitution" und „Sexgewerbe" ebenfalls null Treffer. Q1

Vorsicht mit dieser Aussage. Null Treffer in der Volltextsuche heisst: In den erfassten kantonalen Erlassen kommen diese Wörter nicht vor. Es heisst nicht, dass es keine Regeln gibt. Regeln können in Gemeindeerlassen, in Verfügungen oder in der Praxis der Ämter stehen. Verbindlich Auskunft geben die Stellen in Abschnitt 8.

Erlasse, die geprüft wurden und keine Bestimmung zur Prostitution enthalten

  • Polizeigesetz, bGS 521.1, vom 13.05.2002, in Kraft seit 01.01.2003. Aktuelle Fassung in Kraft seit 01.01.2016 (Beschlussdatum 11.05.2015). Erlassformel: „Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh." Q2
  • Gesetz über das kantonale Strafrecht, bGS 311, vom 25.04.1982, in Kraft seit 25.04.1982. Aktuelle Fassung in Kraft seit 01.01.2011 (Beschlussdatum 13.09.2010). Erlassformel: „Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh." Q3
  • Gesetz über das Gastgewerbe, bGS 955.11, vom 07.02.1999, in Kraft seit 01.05.1999. Erlassformel: „Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell A.Rh." Q4
  • Gesundheitsgesetz, bGS 811.1, vom 25.11.2007, in Kraft seit 01.01.2008. Aktuelle Fassung in Kraft seit 14.01.2022. Erlassformel: „Die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden." Q5
  • Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht, bGS 721.1, vom 12.05.2003, in Kraft seit 01.01.2004. Aktuelle Fassung in Kraft seit 01.10.2025. Erlassformel: „Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell A.Rh." Q6

Allgemeine Bestimmungen ohne Bezug zur Prostitution

Das Gesetz über das kantonale Strafrecht enthält allgemeine Übertretungstatbestände. Zwei davon betreffen das Verhalten im öffentlichen Raum: Q3

  • Art. 18 Ruhestörung: „Wer mutwillig durch Lärm die Nachtruhe stört, wer in grober Weise die Ruhe an Sonn- und Feiertagen stört, wird mit Busse bestraft."
  • Art. 19 Unanständiges Benehmen: „Wer sich in angetrunkenem oder berauschtem Zustand öffentlich ungebührlich aufführt, wer in anderer Weise öffentlich Sitte und Anstand grob verletzt, wird mit Busse bestraft."

Diese Bestimmungen nennen die Prostitution nicht. Q1 Q3 Wie sie in der Praxis angewendet werden, wurde nicht ermittelt.

Art. 6 desselben Gesetzes hält fest: „Die Gemeinden sind befugt, zur Durchsetzung der von ihnen erlassenen Reglemente und Verordnungen Bussen anzudrohen." Zuwiderhandlungen werden nur auf Anzeige der Gemeindebehörden verfolgt. Q3 Kommunale Regeln sind daher möglich; ihr Inhalt wurde nicht ermittelt.

Ein hängiger Entwurf

Ein Entwurf für ein neues Polizeigesetz (PolG) liegt vor, „Entwurf Regierungsrat, 1. Lesung, 18. Juni 2024". Der Entwurf beginnt mit „Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden". Auch dieser Entwurf enthält die Wörter Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Sexarbeit, Bordell und Salon nicht. Q20

Wichtig: Ein Entwurf ist kein geltendes Recht. Ob und in welcher Fassung das neue Polizeigesetz in Kraft tritt, wurde nicht ermittelt.

Zwei Warnungen zu Suchergebnissen, damit niemand darauf hereinfällt:

  1. Appenzell Ausserrhoden ist nicht Appenzell Innerrhoden. Das sind zwei Kantone mit zwei getrennten Gesetzessammlungen. Innerrhoden veröffentlicht unter ai.clex.ch, Ausserrhoden unter ar.clex.ch (früher bgs.ar.ch). Ein Erlass aus Innerrhoden gilt in Ausserrhoden nicht. Zur Kontrolle dient die Erlassformel: Innerrhödner Erlasse beginnen zum Beispiel mit „Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh." Q21 Ausserrhödner Erlasse beginnen mit „Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh.", „Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh." oder „Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell A.Rh." Q2 Q3 Q4
  2. Trefferlisten ordnen Erlasse falsch zu. Bei einem anderen Kanton dieser Sammlung wurde ein „Gesetz über die Ausübung der Prostitution" (Nummer 940.2) über eine Trefferliste dem Aargau zugeordnet, obwohl der Volltext mit „Der Grosse Rat des Kantons Freiburg" beginnt. Massgebend ist bei jedem Erlass der Volltext, nicht die Trefferliste. Siehe ag.md.

3. Meldepflicht und Meldeverfahren

Eine kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende wurde nicht ermittelt. Q1

Was folgt, ist die allgemeine ausländerrechtliche und arbeitsmarktliche Ordnung des Kantons. Sie gilt für Erwerbstätigkeit allgemein. Ein eigenes Merkblatt für das Sexgewerbe wurde beim Kanton nicht gefunden.

3.1 Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (EU/EFTA)

Der Kanton schreibt: „Eine Meldepflicht für die Entsendung von Mitarbeitenden besteht dann, wenn keine Bewilligungspflicht oder keine Bewilligung vorliegt." Q8

Weiter: Q8

  • „Grundsätzlich ist jeder ausländische Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU/EFTA-Staaten mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn zu melden. Das Meldeverfahren ist nur anwendbar für Erwerbstätigkeiten, die nicht länger als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern. Diese Regelung gilt auch für selbständige Dienstleistungserbringer aus diesen Staaten."
  • „Erwerbsaufenthalte, welche länger als 90 Tage pro Kalenderjahr dauern, unterstehen dem Bewilligungsverfahren."
  • „Unternehmen mit Sitz in der Schweiz können Staatsangehörige der EU-27/EFTA-Staaten bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr über das Meldeverfahren melden. Die Meldung muss spätestens einen Tag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgen."

Der Kanton verweist für die Meldung auf die Online-Meldung via EasyGov. Q8

Als Rechtsgrundlagen nennt der Kanton das Entsendegesetz (EntsG, SR 823.20) und die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV, SR 823.201). Q8

Zuständig für diese Seite ist das Arbeitsinspektorat. Q8

3.2 Aufenthalt mit Wohnsitz in der Schweiz (EU/EFTA)

Unselbständig erwerbstätig. Das Merkblatt des Kantons, Version V04/2026, hält fest: „Eine Bewilligungspflicht besteht, sofern der Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit länger als drei Monate (90 Tage) im Kalenderjahr dauert. Für einen kürzeren Erwerbsaufenthalt gilt eine Meldepflicht." Q13

  • Bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen: Kurzaufenthaltsbewilligung L-EU/EFTA. Bei überjährigen oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen: Aufenthaltsbewilligung B-EU/EFTA. Q13
  • Nötige Unterlagen: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular (Formular 1), Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte, Kopie Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung. Q13
  • Abgabeort: „Die vollständigen Gesuchsunterlagen sind bei der Anmeldung und vor dem Stellenantritt bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes einzureichen." Q13
  • „Sämtliche Dokumente sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in Deutsch abgefasst sind." Q13

Selbständig erwerbstätig. Das Merkblatt des Kantons, Version V04/2026, hält fest: Q12

  • Es gilt für Angehörige eines EU/EFTA-Staates, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen und eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
  • „Die gesuchstellende Person muss bei der Gesuchseinreichung den Nachweis über eine aktive und existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit erbringen."
  • Bei Zweifeln kann die Behörde während der Gültigkeitsdauer der Bewilligung weitere Beweismittel verlangen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Bewilligung entzogen werden.
  • Nötige Unterlagen: Gesuchsformular (Formular 1), Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte, Businessplan, Mietvertrag der Geschäftsräumlichkeiten, Nachweis der selbständigen existenzsichernden Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Auftragsvolumen, Startkapital, Auszüge aus der Buchhaltung, Bankkontoauszug des Geschäftskontos), Handelsregisterauszug sofern eingetragen, Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall).
  • Abgabeort: bei der Anmeldung und vor der Arbeitsaufnahme bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes.

Hinweis zur Einordnung: Ob eine Person im Sexgewerbe ausländerrechtlich als selbständig oder als angestellt gilt, richtet sich nach Bundesrecht und Bundesgerichtsrechtsprechung. Siehe README, Abschnitt „Wer gilt als selbständig — und wer nicht". Eine Ausserrhödner Amtsquelle dazu wurde nicht gefunden.

3.3 Frist für Gesuche

Der Kanton hält auf den Seiten zu EU/EFTA und zu Drittstaaten denselben Hinweis fest: „Anträge sind vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mindestens einen Monat vor Stellenantritt einzureichen. Die Abteilung Migration nimmt eine Erstprüfung vor. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit vollzieht abschliessend eine arbeitsmarktliche Prüfung." Q9 Q10

3.4 Fristen auf einen Blick

FallWer meldetFrist
EU/EFTA, ausländische Arbeitgeberschaft, bis 90 Arbeitstagedie ausländische Arbeitgeberschaftmindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn Q8
EU/EFTA, selbständige Dienstleistungserbringung, bis 90 Arbeitstagedieselbe Regelung Q8mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn Q8
EU/EFTA, Arbeitgeberschaft mit Sitz in der Schweiz, bis 90 Arbeitstagedas Schweizer Unternehmenspätestens 1 Tag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit Q8
Gesuch um Bewilligung (EU/EFTA und Drittstaaten)die gesuchstellende Person oder die Arbeitgeberschaftmindestens 1 Monat vor Stellenantritt Q9 Q10

4. Bewilligungen

4.1 Salon, Bordell, Escort-Agentur

Eine kantonale Bewilligungs- oder Meldepflicht speziell für Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen wurde nicht ermittelt. Die Volltextsuche in der bGS ergibt für „Bordell", „Salon", „Massagesalon", „Kontaktbar" und „Escort" null Treffer. Q1

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt auf seiner Übersicht acht Arten von Bewilligungen für Gewerbe und Arbeit auf: Arbeitsbewilligungen, Gastgewerbe, Bergführerwesen und Risikoaktivitäten, Preisbekanntgabe und unlauterer Wettbewerb, Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih, Herstellung und Handel von Alkohol, Konsumkreditwesen, Reisendengewerbe und Schausteller. Eine Bewilligung für Sexbetriebe ist dort nicht aufgeführt. Q14

4.2 Gastgewerbe

Der Kanton schreibt: „Wer in Appenzell Ausserrhoden gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben will, benötigt eine Bewilligung. Für die Bewilligungserteilung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Die Gemeinden werden vorgängig angehört." Q14

Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt „die Abgabe von alkoholhaltigen Getränke zum Konsum an Ort und Stelle und gegen Entgelt". Die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken sowie die Beherbergung von Gästen gegen Entgelt ist „in wirtschaftspolizeilicher Hinsicht nicht mehr bewilligungspflichtig". Q14

Weiter: „Ein Betrieb darf erst geöffnet werden, wenn eine Bewilligung über das Gastgewerbe vorliegt und die gesetzlich geforderten Bedingungen seitens Raumplanung, Feuerpolizei, Baupolizei und Lebensmittelrecht erfüllt sind." Q14

Für Beherbergungsbetriebe gilt nach Art. 12 des Gastgewerbegesetzes (bGS 955.11) eine Gästekontrolle. Der Kanton hält fest: „Wer Ausländerinnen oder Ausländer gewerbsmässig beherbergt, muss sie der zuständigen kantonalen Behörde melden (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG, Art. 16)." Die Daten sind fünf Jahre aufzubewahren. Q14

Ob und wann diese Regeln auf einen Sexbetrieb zutreffen, wurde nicht ermittelt. Auskunft gibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Abschnitt 8).

4.3 Bau- und Zonenrecht

Grundlage ist das Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht, bGS 721.1. Q6 Es enthält keine Bestimmung zur Prostitution. Q1

Die Gemeinde Herisau führt in ihrer Gesetzessammlung ein Baureglement (Nummer 23, Rechtsgültigkeit ab 22.06.1994) sowie das kantonale Baugesetz 721.1 und die kantonale Bauverordnung 721.11. Q19

Was das für einen Sexbetrieb an einem konkreten Ort bedeutet, wurde nicht ermittelt. Zuständig ist die Standortgemeinde.


5. Zonen und Zeiten

Nicht ermittelt.

  • Eine kantonale Regelung zu erlaubten oder verbotenen Zonen und Zeiten für Strassen- oder Fensterarbeit wurde nicht gefunden. Die Volltextsuche in der bGS ergibt null Treffer für die einschlägigen Begriffe. Q1 Das Polizeigesetz enthält dazu nichts. Q2
  • Kommunale Vorschriften sind möglich: Die Gemeinden dürfen zur Durchsetzung eigener Reglemente und Verordnungen Bussen androhen. Q3
  • In der online veröffentlichten Gesetzessammlung der Gemeinde Herisau ist in den abgerufenen Rubriken kein Polizeireglement und keine Vorschrift zur Prostitution aufgeführt. Q19

Vorbehalt zur Herisauer Quelle: Die Online-Sammlung listet je Rubrik nur wenige Erlasse auf. Die Stichwortsuche der Sammlung lieferte im Test auch für ein sicher vorhandenes Wort keine Treffer und ist damit nicht aussagekräftig. Q19 Die Sammlung ist deshalb nicht als vollständig zu behandeln. Verbindlich ist die Gemeindeverwaltung.

Wo du fragst: bei der Standortgemeinde und bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden (Abschnitt 8).


6. Gesundheit und Beratung

Was im Gesetz steht

Das Gesundheitsgesetz (bGS 811.1) nennt in Art. 15 „Besondere Massnahmen". Danach Q5:

  • lit. a: Der Kanton „fördert die sexuelle Selbstbestimmung und Selbstverantwortung namentlich von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und unterstützt Massnahmen der Familienplanung";
  • lit. d: Der Kanton „trifft Massnahmen zur Prävention respektive Verhütung von übertragbaren Krankheiten im Allgemeinen".

Eine Bestimmung, die sich an Sexarbeitende oder an Sexbetriebe richtet, enthält das Gesundheitsgesetz nicht. Q1 Q5 Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe wurden nicht ermittelt. Q1

Angebote, die der Kanton selbst nennt

Auf der Seite „Sexuelle Gesundheit" der Abteilung Gesundheitsförderung nennt der Kanton zwei Angebote: Q15

  • Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität (faplasg.ch)
  • Fachstelle für Aids- und Sexualfragen — Aids-Hilfe St. Gallen-Appenzell (ahsga.ch)

Zur Einordnung: Diese beiden Stellen sind Fachstellen, keine Behörden. Amtlich belegt ist hier nur, dass der Kanton sie als Angebote nennt. Q15 Ihre Öffnungszeiten, Adressen und Leistungen wurden nicht aus einer amtlichen Quelle verifiziert und sind hier deshalb nicht aufgeführt.

Zuständig auf Kantonsseite ist die Abteilung Gesundheitsförderung, Oberdorf 4, 9055 Bühler, Telefon +41 71 353 68 70, [email protected]. Q15

Opferhilfe

Der Kanton schreibt: „Wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist, hat Anspruch auf Hilfe." Grundlage ist das Opferhilfegesetz (SR 312.5). Q17

  • Beratungsstelle für die Kantone St. Gallen und beide Appenzell: Opferhilfe SG-AR-AI, Teufener Strasse 11, 9001 St. Gallen, Telefon +41 71 227 11 00, www.ohsg.ch. Q17
  • Gesuche um Entschädigung und Genugtuung sind beim Departement Gesundheit und Soziales einzureichen. Sie sind innert 5 Jahren nach der Straftat bei der zuständigen Stelle des Kantons anzumelden, in dem die Straftat verübt wurde. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr. Q17
  • Der Kanton nennt drei Rechte im Verfahren: Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität können verlangen, von Angehörigen des gleichen Geschlechts einvernommen zu werden; Opfer können sich am Strafverfahren beteiligen und Zivilansprüche geltend machen; Opfer können sich von einer Vertrauensperson an Einvernahmen begleiten lassen und die Aussage zu Fragen verweigern, die ihre Intimsphäre betreffen. Q17

Weitere Anlaufstellen, die der Kanton auflistet

Die Seite „Anlaufstellen und Kontakte" der Abteilung Gesundheitsförderung nennt unter anderem die Telefonnummern 143 und 147, die Polizei unter 117 für „Soforthilfe bei Notfällen wie sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt", das Frauenhaus St. Gallen, die LGBT+ Helpline und die Opferhilfe SG-AR-AI. Q16


7. EU/EFTA und Drittstaaten

Was der Kanton zum Erotikgewerbe sagt

Der Kanton führt auf der Seite „Weitere" unter den Arbeitsbewilligungen einen eigenen Abschnitt „Erotikgewerbe". Er besteht aus zwei Sätzen: Q7

„Für Personen aus Drittstaaten ist die Erwerbstätigkeit als Cabaret-Tänzerin in der Schweiz seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich. Art. 34 Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wurde aufgehoben."

Mehr steht dort nicht. Insbesondere nennt die Seite keine Meldepflicht, keine Bewilligung, keine Frist und kein Formular für das Erotikgewerbe. Q7

EU/EFTA

Der Kanton listet die EU-Staaten auf: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern. Als EFTA-Staaten nennt er Norwegen, Island, Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz. Q9

Zum Verfahren siehe Abschnitt 3.

Drittstaaten

Der Kanton schreibt: Q10

  • „Aus allen Nicht-EU/EFTA-Staaten – sogenannte Drittstaaten – werden gemäss Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen."
  • „Die Zulassungskriterien sind im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) des Bundes und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) aufgeführt."
  • „Für die Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist frühzeitig eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die Erteilung einer Arbeitsbewilligung ist an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen (Gesamtwirtschaftliches Interesse, Kontingentierung, Inländervorrang, Einhaltung der orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Beschränkung auf Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte) gebunden. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewilligung besteht nicht."

Eine Regelung für Drittstaatsangehörige speziell im Sexgewerbe wurde in den eingesehenen Ausserrhödner Quellen nicht gefunden — ausser dem Satz zum Cabaret-Tänzerinnen-Statut. Q7

Zum Bundesrecht siehe README.


8. Zuständige Stellen

Arbeitsmarkt, Gewerbebewilligungen, Erotikgewerbe-Seite

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Bau und Volkswirtschaft Amt für Wirtschaft und Arbeit Obstmarkt 3, 9102 Herisau Telefon +41 71 353 64 31 [email protected] Q7 Q9 Q10 Q14

Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Arbeitsinspektorat Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau [email protected] Q8

Aufenthalt und Ausländerbewilligungen

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Inneres und Sicherheit Amt für Inneres, Abteilung Migration Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Telefon +41 71 343 63 33 [email protected] Öffnungszeiten: 08.00–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr Q11

Gesuche werden hier eingereicht. Q9 Q10 Formulare und Merkblätter für EU/EFTA-Angehörige: https://ar.ch/verwaltung/departement-inneres-und-sicherheit/amt-fuer-inneres/abteilung-migration/einreise-und-aufenthalt/eu/efta-staatsangehoerige/ Q11

Anmeldung am Wohnort

Die Gesuchsunterlagen sind bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes einzureichen. Q12 Q13

Polizei

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Zeughaus, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau Telefon +41 71 343 66 66 [email protected] Q18

Notruf: 117. Q16

Gesundheitsförderung

Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsförderung Oberdorf 4, 9055 Bühler Telefon +41 71 353 68 70 [email protected] Q15

Opferhilfe

Opferhilfe SG-AR-AI, Teufener Strasse 11, 9001 St. Gallen Telefon +41 71 227 11 00, www.ohsg.ch Q17

Gemeinde (Beispiel Herisau)

Gemeinde Herisau, Poststr. 6, Postfach 1160, 9102 Herisau Telefon 071 354 54 54 [email protected] Q19

Für Zonenrecht, Baubewilligung und allfällige örtliche Vorschriften ist die Standortgemeinde die erste Adresse.

Erlass-Sammlung des Kantons

Bereinigte Gesetzessammlung (bGS): https://ar.clex.ch Die frühere Adresse https://www.bgs.ar.ch leitet dorthin weiter. Q1


9. Nicht ermittelt

Die Quellenlage in Appenzell Ausserrhoden ist dünn. Offen sind:

  • Ob der Kanton irgendeine Regelung des Prostitutionsgewerbes hat. In der Erlass-Sammlung steht nichts. Q1 Ob es Weisungen, Merkblätter oder eine Verwaltungspraxis gibt, wurde nicht ermittelt.
  • Ob eine kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende besteht. Keine gefunden. Q1
  • Ob Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen eine Bewilligung brauchen. Keine gefunden. Q1 Q14
  • Zonen und Zeiten für Strassenarbeit, kantonal wie kommunal.
  • Der vollständige Inhalt der kommunalen Erlasse, insbesondere Herisau. Die Online-Sammlung ist erkennbar unvollständig und ihre Stichwortsuche funktionierte im Test nicht. Q19
  • Kantonale Gesundheitsauflagen für das Sexgewerbe. Q1 Q5
  • Ob und wie das Bau- und Zonenrecht auf Sexbetriebe angewendet wird. Q6
  • Die Praxis der Kantonspolizei. Auf den eingesehenen Polizeiseiten gibt es keine Seite zur Prostitution. Q18
  • Ob und wann das neue Polizeigesetz in Kraft tritt und ob die Schlussfassung Bestimmungen zur Prostitution enthält. Der Entwurf vom 18.06.2024 enthält keine. Q20 Ein Teilbefund vom 2026-09-08: In der Bereinigten Gesetzessammlung gilt weiterhin das Polizeigesetz bGS 521.1 in der Fassung, die seit dem 01.01.2016 in Kraft steht; die Sammlung verzeichnet weder eine beschlossene künftige Fassung noch eine vorgemerkte Aufhebung (future_versions leer, abrogated_scheduled false). Q22 Das heisst: Ein neues Polizeigesetz ist am 2026-09-08 nicht in Kraft. Über den Stand der parlamentarischen Beratung sagt es nichts — Erlasse erscheinen in der Sammlung erst nach dem Beschluss.
  • Eine kantonale Anlaufstelle speziell für Sexarbeitende. Keine gefunden. Q15 Q16

10. Sources

Chaque numéro entre crochets dans le texte renvoie à une entrée de cette liste. Les liens mènent directement à l’office concerné.

N°SourceConsulté le
Q1Kanton Appenzell Ausserrhoden, Bereinigte Gesetzessammlung (bGS), Volltextsuche vom 07.09.2026, Einschränkung „Nur in Kraft stehendes Recht"; Suchbegriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Bordell", „Sexgewerbe", „Erotik", „Sexarbeit", „Salon", „Massagesalon", „Kontaktbar", „Escort" — je 0 Treffer. Zusatzsuche ohne Einschränkung auf in Kraft stehendes Recht für „Prostitution" und „Sexgewerbe" — ebenfalls 0 Treffer ar.clex.ch/app/de/systematic/searchConsulté le: 7 septembre 2026
Q2Kanton Appenzell Ausserrhoden, Polizeigesetz, bGS 521.1, vom 13.05.2002, in Kraft seit 01.01.2003, aktuelle Fassung in Kraft seit 01.01.2016; Erlassformel „Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh." ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/521.1Consulté le: 7 septembre 2026
Q3Kanton Appenzell Ausserrhoden, Gesetz über das kantonale Strafrecht, bGS 311, vom 25.04.1982, aktuelle Fassung in Kraft seit 01.01.2011; Erlassformel „Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh."; Art. 6, Art. 18, Art. 19 ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/311Consulté le: 7 septembre 2026
Q4Kanton Appenzell Ausserrhoden, Gesetz über das Gastgewerbe, bGS 955.11, vom 07.02.1999, in Kraft seit 01.05.1999; Erlassformel „Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell A.Rh." ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/955.11Consulté le: 7 septembre 2026
Q5Kanton Appenzell Ausserrhoden, Gesundheitsgesetz, bGS 811.1, vom 25.11.2007, aktuelle Fassung in Kraft seit 14.01.2022; Art. 15 ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/811.1Consulté le: 7 septembre 2026
Q6Kanton Appenzell Ausserrhoden, Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht, bGS 721.1, vom 12.05.2003, aktuelle Fassung in Kraft seit 01.10.2025 ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/721.1Consulté le: 7 septembre 2026
Q7Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Seite „Weitere" (Arbeitsbewilligungen), Abschnitt „Erotikgewerbe" ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/bewilligungen-fuer-gewerbe-und-arbeit/arbeitsbewilligungen/weitereConsulté le: 7 septembre 2026
Q8Kanton Appenzell Ausserrhoden, Arbeitsinspektorat, Seite „Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit" (flankierende Massnahmen) ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/arbeitsinspektorat/meldeverfahren-flankierende-massnahmenConsulté le: 7 septembre 2026
Q9Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Seite „EU/EFTA-Staaten" (Arbeitsbewilligungen) ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/bewilligungen-fuer-gewerbe-und-arbeit/arbeitsbewilligungen/eu/efta-staatenConsulté le: 7 septembre 2026
Q10Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Seite „Drittstaaten" (Arbeitsbewilligungen) ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/bewilligungen-fuer-gewerbe-und-arbeit/arbeitsbewilligungen/drittstaatenConsulté le: 7 septembre 2026
Q11Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Inneres, Abteilung Migration, Seite „EU/EFTA-Staatsangehörige" (Formulare und Merkblätter, Adresse, Öffnungszeiten) ar.ch/verwaltung/departement-inneres-und-sicherheit/amt-fuer-inneres/abteilung-migration/einreise-und-aufenthalt/eu/efta-staatsangehoerigeConsulté le: 7 septembre 2026
Q12Kanton Appenzell Ausserrhoden, Abteilung Migration, „Merkblatt für selbständig erwerbstätige Aufenthalterinnen und Aufenthalter (EU/EFTA)", Version V04/2026 (PDF) ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Inneres_Sicherheit/Amt_fuer_Inneres/Abteilung_Migration/Formulare_und_Merkblaetter_EU_V042026/Merkblatt_fuer_selbstaendige_Erwerbstaetigkeit__EU-EFTA__V042026.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q13Kanton Appenzell Ausserrhoden, Abteilung Migration, „Merkblatt für unselbständig erwerbstätige Aufenthalterinnen und Aufenthalter (EU/EFTA)", Version V04/2026 (PDF) ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Inneres_Sicherheit/Amt_fuer_Inneres/Abteilung_Migration/Formulare_und_Merkblaetter_EU_V042026/Merkblatt_fuer_unselbstaendige_Erwerbstaetige__EU-EFTA__042026.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q14Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Seite „Gastgewerbe" (Bewilligungspflicht, Gästekontrolle) sowie Übersichtsseite „Gewerbe, Arbeit und Bewilligungen" (Liste der acht Bewilligungsarten) ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/bewilligungen-fuer-gewerbe-und-arbeit/gastgewerbeConsulté le: 7 septembre 2026
Q15Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsförderung, Seite „Sexuelle Gesundheit" ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/abteilung-gesundheitsfoerderung/gesundheitsfoerderung-und-praevention/praeventionsangebote-zu-sexuell-uebertragbaren-krankheiten-1Consulté le: 7 septembre 2026
Q16Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsförderung, Seite „Anlaufstellen und Kontakte" ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-gesundheit/abteilung-gesundheitsfoerderung/kontakt-und-anlaufstellenConsulté le: 7 septembre 2026
Q17Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Gesundheit und Soziales, Departementssekretariat, Seite „Opferhilfe" ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/departementssekretariat/opferhilfeConsulté le: 7 septembre 2026
Q18Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, Übersichtsseite (Adresse, Telefon, E-Mail) ar.ch/verwaltung/departement-inneres-und-sicherheit/kantonspolizeiConsulté le: 7 septembre 2026
Q19Gemeinde Herisau, Gesetzessammlung; abgerufene Rubriken 1 Allgemeine Verwaltung, 2 Hochbau/Ortsplanung, 3 Schule, 4 Soziales, 5 Volkswirtschaft, 6 Technische Dienste, 7 Finanzen, 8 Tiefbau/Umweltschutz, 9 Sport; kein Polizeireglement und keine Vorschrift zur Prostitution aufgeführt; Stichwortsuche lieferte im Test keine Treffer herisau.ch/rechtssammlungConsulté le: 7 septembre 2026
Q20Kanton Appenzell Ausserrhoden, „Polizeigesetz (PolG)", Entwurf Regierungsrat, 1. Lesung, 18. Juni 2024 (PDF, nicht in Kraft); Erlassformel „Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden"; enthält keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Erotik, Sexarbeit, Bordell oder Salon ar.ch/api/cdws/Files/705829e7294f463395783da529f1f04e-332/5/PDFConsulté le: 7 septembre 2026
Q21Zur Abgrenzung, anderer Kanton: Kanton Appenzell Innerrhoden, Verordnung über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GaV), GS 935.310, vom 20.06.1994; Erlassformel „Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh." — Innerrhödner Recht, in Ausserrhoden nicht anwendbar ai.clex.ch/app/de/texts_of_law/935.310Consulté le: 7 septembre 2026
Q22Kanton Appenzell Ausserrhoden, Bereinigte Gesetzessammlung, amtliche Fassungsangaben zum Polizeigesetz bGS 521.1 sowie zu bGS 311, 955.11, 811.1 und 721.1 (Standdatum, Änderungstabelle und die Felder abrogated, abrogated_scheduled, future_versions), über den Dokumentpfad der Sammlung abgerufen; die per robots.txt gesperrte Volltextsuche wurde nicht benutzt ar.clex.ch/app/de/texts_of_law/521.1Consulté le: 8 septembre 2026
Q23Vollständige Gegenprobe an der Gesetzessammlung, 2026-09-24: alle 332 geltenden Erlasse der bGS einzeln über den erlaubten Dokumentpfad geholt (/api/de/texts_of_law/lightweight_index, dann je Erlass /api/de/texts_of_law/<Nr.>, Volltext aus selected_version.xhtml_tol), zusammen 4,12 Mio. Zeichen, und lokal auf 82 Zeichenketten durchsucht (Liste wie in ai.md, Abschnitt 2). Kein einziger Treffer ausserhalb der Rauschwörter. Sieben Erlasse treffen allein auf freier („arbeitsfreier Tag"), sittlich und sittlichkeit. Kontrollwörter: „gastgewerbe" in 7, „polizei" in 70, „gemeinde" in 163 Erlassen — die Null ist ein Befund, kein technischer Fehler. Die gesperrten Suchpfade der Sammlung (/api/de/fulltext_searches/*, /app/de/systematic/search/*) wurden nicht benutzt (AD-3); robots.txt vor dem Lauf gelesen. Werkzeug: scripts/kantonsrecht-gegenprobe.ts. Bericht: docs/research/2026-09-24-kantone-fuenfte-runde.md ar.clex.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_indexConsulté le: 24 septembre 2026

Offres et chiffres du marché pour le canton de Appenzell Rhodes-Extérieures · Services de conseil et de santé