Droit et procédures dans le canton de Argovie
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État : 8 septembre 2026 (Gegenprobe an der Gesetzessammlung) · Prochaine vérification : 8 mars 2027
Ce dossier n’existe qu’en allemand. Il n’est pas traduit automatiquement : une erreur de traduction dans une obligation d’annonce ne serait pas une maladresse de style. Le texte allemand suit ci-dessous ; les noms des offices et des actes législatifs y figurent dans leur langue d’origine.
Der wichtigste Punkt zuerst: Der Kanton Aargau hat kein Prostitutionsgesetz und keine Prostitutionsverordnung, und auch das Polizeigesetz enthält keine Bestimmung zur Prostitution. Das war bis zum 2026-09-07 eine offene Lücke; seit der Gegenprobe vom 2026-09-08 ist es eine belegte Feststellung — das gesamte geltende Aargauer Recht wurde dafür im Volltext durchsucht. Q8 Q9
Was das nicht heisst: Kommunales Recht wird in der kantonalen Sammlung gar nicht publiziert. Was kommunal gilt — Zonen, Strassenarbeit, örtliche Polizeivorschriften —, ist damit nicht geprüft und bleibt möglich. Frag bei der Standortgemeinde nach.
Gut belegt ist die ausländerrechtliche Seite: Der Kanton hat zwei aktuelle Merkblätter für Personen aus EU/EFTA-Staaten im Erotikgewerbe, Stand November 2024. Q2 Q3
1. Auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kantonales Prostitutionsgesetz? | Nein — belegt durch Volltextsuche über alle 463 geltenden Erlasse. Kommunales Recht ist davon nicht erfasst. Siehe Abschnitt 2. Q8 |
| Muss ich mich als Sexarbeitende melden? | Kantonal nein — im geltenden kantonalen Recht besteht keine solche Pflicht. Q8 Ausländerrechtlich: ja, siehe unten. Kommunal: bei der Standortgemeinde nachfragen. |
| EU/EFTA, angestellt, bis 90 Tage? | Meldepflicht. Die Arbeitgeberschaft meldet, spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn. Q2 |
| EU/EFTA, selbständig mit Sitz im Ausland, bis 90 Tage? | Meldepflicht. Du meldest selbst, spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn. Q3 |
| EU/EFTA, selbständig mit Sitz im Aargau? | Gesuch beim Amt für Migration und Integration, mindestens 15 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn. Q3 |
| Länger als 90 Tage? | Bewilligungspflichtig. Q2 Q3 |
| Zuständige Stelle | Amt für Migration und Integration (MIKA), Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau. Q2 Q3 |
2. Rechtsgrundlagen
Kantonal
Der Kanton Aargau hat kein Prostitutionsgesetz und keine Prostitutionsverordnung. Das ist seit der Gegenprobe vom 2026-09-08 keine Rechercheeinschränkung mehr, sondern eine belegte Feststellung: Das gesamte geltende Aargauer Recht — 463 Erlasse, 7,67 Millionen Zeichen — wurde aus der amtlichen Gesetzessammlung (SAR) einzeln abgerufen und im Volltext durchsucht, dazu die 60 Erlasse ohne strukturierten Text als amtliche PDF. Kein einziger inhaltlicher Treffer. Q8
Am 2026-09-08 nachgeführt: die Wortliste, mit der das erhoben wurde. Ein „null Treffer" ist immer nur so belastbar wie die Suchbegriffe. Zuerst wurde mit 23 Begriffen gesucht; die Gegenprobe ist danach auf 82 Zeichenketten erweitert worden, weil in anderen Kantonen genau die Wörter der Nachbarmaterien den Ausschlag gaben — im Thurgau „Schaudarbietung", in Schaffhausen „Sittenpolizei", in Basel-Stadt „Sex-Videos". Das Ergebnis bleibt dasselbe.
Gesucht wurde auf Wortstämmen nach: prostit, sexgewerb, sexarbeit, sexbetrieb, bordell, erotik, erotis, sexuelle dienstleistung, rotlicht, strassenstrich, strichzone, kontaktbar, massagesalon, cabaret, escort, dirne, unzucht, freudenhaus, animierlokal, laufhaus, saunaclub, sexclub, sexshop, sex-shop, liebesdienst, salon, menschenhandel, sittenpolizei, striptease, sexshow, sex-show, etablissement, hurerei, freier, bawdy, schaudarbietung, tanzdarbietung, sittlichkeit, sittlich, sittenlos, nachtlokal, nachtklub, nachtclub, nachtbetrieb, dancing, barbetrieb, animierbetrieb, animierdame, hostess, vergnügungslokal, vergnügungsbetrieb, peep, sexvideo, sex-video, callgirl, call-girl, callboy, zuhälter, kuppelei, sexuelle handlung, strip-tease, stripteas, eros-, lupanar sowie 18 französische und italienische Entsprechungen. `prostit`, `sexgewerb`, `sexarbeit`, `bordell`, `erotik`, `salon`, `striptease`, `schaudarbietung` und `sittenpolizei` kommen im geltenden Aargauer Recht null Mal vor. Die neun Erlasse mit überhaupt einem Treffer sind sämtlich Fehltreffer („arbeitsfreier Tag"; „Sittlichkeit" in § 27 der Kantonsverfassung; „unsittliche Zwecke" im EG ZGB). Q11
Zusätzlich von Hand gelesen wurden die Erlasse, in denen andere Kantone fündig wurden: Gastgewerbegesetz SAR 970.100 und -verordnung SAR 970.111, Gesetz über die Einwohnergemeinden SAR 171.100, Polizeigesetz SAR 531.200 und Ordnungsbussenverordnung SAR 251.213. Keines kennt Schaudarbietungen, Nachtlokale, Striptease oder eine Sittenpolizei-Kompetenz. Q11
Auch das Polizeigesetz (SAR 531.200, Stand 1. Juli 2024) enthält keine Bestimmung zu Prostitution — geprüft über den strukturierten Volltext und zusätzlich über das amtliche PDF, „Prostitution" kommt nullmal vor. Die einzige Bewilligungs- und Meldepflicht des Gesetzes (§ 57) betrifft ausschliesslich private Sicherheitsdienste. Q9
Auch nichts in der Pipeline: Für keinen der 463 Erlasse ist eine Änderung oder Aufhebung vorgemerkt; die amtliche Liste der künftigen Änderungen ist leer. Q8
Zwei Vorbehalte, die bestehen bleiben:
- Kommunales Recht ist damit nicht geprüft. Gemeindereglemente werden in der SAR gar nicht publiziert. § 4 Abs. 2 lit. a des Polizeigesetzes überträgt „die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung" den Gemeinden, und § 2 der Ordnungsbussenverordnung (SAR 251.213) rechnet ausdrücklich mit kommunalen Übertretungstatbeständen. Eine kommunale Salon- oder Strassenregelung — etwa in Aarau oder Baden — lässt sich aus dieser Quelle nicht ausschliessen. Frag bei der Standortgemeinde nach. Q9 Q10
- Die Rümpfe von 288 Anhang-PDF (371 MB) wurden nicht durchsucht — wohl aber alle 289 Anhangstitel sowie der einzige sachlich einschlägige Anhang, der Katalog der kantonalen Übertretungstatbestände (Anhang 1 zu SAR 251.213). Dort steht keine prostitutionsbezogene Übertretung. Q10
Zwei Warnungen zu Suchergebnissen, damit niemand darauf hereinfällt:
- Eine verbreitete Trefferliste führt ein „Gesetz über die Ausübung der Prostitution" unter der Nummer 940.2 und ordnet es dem Aargau zu. Das ist falsch: Der eingesehene Volltext dieses Erlasses beginnt mit „Der Grosse Rat des Kantons Freiburg" und stützt sich auf die Verfassung des Kantons Freiburg. Q4 Es handelt sich um Freiburger Recht, nicht um Aargauer Recht.
- Zeitungsberichte aus der Zeit 2020/2021 über ein „Sexarbeitsverbot im Aargau" betreffen befristete Covid-19-Massnahmen, nicht eine dauerhafte Rechtslage. Der Kanton hat mitgeteilt, dass Erotikbetriebe ab dem
- April 2021 wieder öffnen durften. Solche Berichte sind hier kein Beleg für die geltende Rechtslage.
Bundesrecht und Rechtsprechung (in den Merkblättern des Kantons genannt) Q2 Q3
- Freizügigkeitsabkommen (FZA)
- Weisungen über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs
- Bundesgerichtsentscheid BGE 128 IV 170
Zonenrecht
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde definiert für jede Zone die zulässige Nutzung und Überbauung. Q5 Was das für Sexbetriebe in einer konkreten Gemeinde bedeutet, wurde nicht ermittelt.
3. Meldepflicht und Meldeverfahren
Alle Angaben in diesem Abschnitt stammen aus den beiden Merkblättern des Amts für Migration und Integration, Stand November 2024. Der Kanton verwendet dort den Begriff „Masseusen".
Was der Kanton vorweg klarstellt: wer als selbständig gilt
Beide Merkblätter enthalten denselben Hinweis: Q2 Q3
„Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 128 IV 170 definiert, unter welchen Bedingungen eine Masseuse als unselbständig Erwerbende zu betrachten ist. Demnach gelten Personen, die für die Infrastruktur eines Massagesalons zuständig sind und entscheiden, welche Ausländerinnen im Etablissement als Prostituierte arbeiten können, als Geschäftsführende und Arbeitgebende. Dies gilt auch dann, wenn sie den Prostituierten keinerlei Weisungen betreffend Arbeitszeit, Anzahl der zu bedienenden Freier und Art der Dienstleistungen etc. erteilen. In der Folge sind die Masseusen in solchen Fällen ausländerrechtlich zwingend als unselbständig Erwerbstätige zu betrachten."
Praktische Folge: Wer in einem Salon arbeitet, gilt ausländerrechtlich in der Regel als angestellt — auch dann, wenn sie sich selbst als selbständig versteht. Damit gilt Abschnitt 3.1, nicht 3.2.
3.1 Angestellt bei einer Schweizer Arbeitgeberschaft (EU/EFTA)
Bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder bis drei Monate Q2
- Es besteht eine Meldepflicht.
- In der Schweiz ist weder ein Wohnsitz noch eine Anmeldung bei einer Einwohnerkontrolle nötig.
- „Die Meldung hat durch die Schweizer Arbeitgebenden spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Erfolgt ein Arbeitseinsatz ohne vorherige, ordnungsgemässe Meldung, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden."
- Der Kanton empfiehlt eine frühzeitige Meldung: Ausdrucke oder Kopien der Meldungen und Meldebestätigungen erleichtern die Einreise und vermeiden längere Wartezeiten an der Grenze.
- Details: Merkblatt A0620.
Über 90 Arbeitstage oder über drei Monate Q2
Bewilligungspflichtig. Details: Merkblatt A0600.
Mit Wohnsitz in der Schweiz Q2
- Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft, aber vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit, bei den Einwohnerdiensten des Wohnsitzes melden und den Aufenthalt regeln.
- Nötig: gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte, Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung (Formular A0210 Musterarbeitsbestätigung) oder Einstellungserklärung der Arbeitgeberschaft.
- Danach: Datenerfassung im Ausweiszentrum Aargau für den Ausländerausweis; Abgabe und Bezahlung über die Einwohnerdienste.
- „Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen EU/EFTA-Staatsangehörige mit einer Strafanzeige rechnen."
Einsatz von höchstens 4 Monaten pro Kalenderjahr Q2
Auf Gesuch der Arbeitgeberschaft wird eine Zusicherung ausgestellt, die gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung gilt (ohne Ausländerausweis). Gültigkeitsdauer = Dauer des Vertrags, höchstens vier Monate. Eine Anmeldung in der Wohngemeinde ist dann nicht erforderlich. Zuständig ist das Amt für Migration und Integration.
Einzureichen: Formular A1470, Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte, Arbeitsvertrag / Arbeitsbestätigung / Einstellungserklärung, befristet auf höchstens vier Monate.
Grenzgängerinnen mit Wohnsitz im Ausland Q2
- Wohnsitz muss in einem EU- oder EFTA-Staat sein.
- Die Schweizer Arbeitgeberschaft reicht ein Grenzgängergesuch beim Amt für Migration und Integration ein.
- Einzureichen: Formular A1460, Ausweiskopie, Arbeitsvertrag / Arbeitsbestätigung (Formular A0210) oder Einstellungserklärung, Nachweis des Wohnsitzes im EU/EFTA-Raum (zum Beispiel Wohnsitzbescheinigung).
3.2 Selbständig erwerbstätig (EU/EFTA)
Geschäftssitz im Ausland, bis 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr Q3
- Es besteht eine Meldepflicht.
- In der Schweiz ist weder ein Wohnsitz noch eine Anmeldung bei einer Einwohnerkontrolle nötig.
- „Die Meldung hat durch die selbständig erwerbstätige Person unabhängig von der Dauer des Arbeitseinsatzes spätestens acht Tage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen."
- Details: Merkblatt A0680.
Geschäftssitz im Kanton Aargau, bereits mit Aufenthaltsbewilligung Q3
- Mit Aufenthaltsbewilligung B: keine zusätzliche Bewilligung für die selbständige Erwerbstätigkeit nötig.
- Mit Kurzaufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung: die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig.
Geschäftssitz im Kanton Aargau, neue Einreise Q3
- Nachweis nötig, dass tatsächlich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden soll.
- Bei Erfolg: erstmalige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder Grenzgängerbewilligung, Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Das Amt kann jederzeit neue Beweismittel verlangen oder die Bewilligung widerrufen.
- „Aufgrund der nötigen Vorabklärungen sollte das Gesuch durch die selbständig erwerbstätige Masseuse mindestens 15 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn direkt beim Amt für Migration und Integration eingereicht werden."
- „Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Bewilligungserteilung. Bei Arbeitsaufnahme ohne Bewilligung muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden."
- Zusätzlich: Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde innert 14 Tagen, spätestens aber vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
- Details: Merkblatt A0800.
Finanzielle Mittel und Krankenversicherung Q3
„Gesuchstellende Personen müssen nachweisen, dass sie tatsächlich eine existenzsichernde Tätigkeit ausüben werden, die vom Umfang her gross genug ist, um ein regelmässiges Einkommen zu erzielen, mit dem sie ohne Beanspruchung von Sozialhilfe für sich und gegebenenfalls für ihre Familie aufkommen können. Zusätzlich muss eine umfassende Versicherung gegen Krankheit und Unfall vorliegen."
3.3 Fristen auf einen Blick
| Fall | Wer meldet | Frist |
|---|---|---|
| EU/EFTA angestellt, bis 90 Tage | Schweizer Arbeitgebende | spätestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn Q2 |
| EU/EFTA selbständig, Sitz im Ausland, bis 90 Tage | die Person selbst | spätestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn Q3 |
| EU/EFTA selbständig, Sitz im Aargau, Neueinreise | die Person selbst | Gesuch mindestens 15 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn Q3 |
| Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde | die Person selbst | innert 14 Tagen, aber vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit Q2 Q3 |
4. Bewilligungen
Eine Bewilligungspflicht speziell für Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen im Kanton Aargau wurde nicht ermittelt.
Was gesichert ist:
- Ausländerrechtliche Bewilligungen — siehe Abschnitt 3. Q2 Q3
- Zonenrecht: Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde bestimmt, welche Nutzung in welcher Zone zulässig ist. Q5 Ob und unter welchen Bedingungen ein Sexbetrieb zonenkonform ist, entscheidet sich in der Gemeinde.
Was vor dem Mieten oder Eröffnen zu klären ist: Klär bei der Standortgemeinde ab, ob am gewünschten Ort ein Sexbetrieb zonenkonform ist und ob eine Baubewilligung oder eine Umnutzung nötig ist. Diese Prüfung ersetzt die ausländerrechtliche Meldung nicht — und umgekehrt.
5. Zonen und Zeiten
Nicht ermittelt.
- Eine kantonale Regelung zu erlaubten oder verbotenen Zonen und Zeiten für Strassenarbeit wurde nicht gefunden. Das kantonale Polizeigesetz enthält dazu nichts. Q1
- Kommunale Polizeiverordnungen können solche Regeln enthalten. Die Polizeiverordnung der Stadt Aarau (SRS 5.1-1) konnte nicht im Wortlaut eingesehen werden.
Wo du fragst: bei der Gemeindeverwaltung oder der zuständigen Polizeistelle der Standortgemeinde, und bei der Kantonspolizei Aargau.
6. Gesundheit und Beratung
Fachstelle
Sexuelle Gesundheit Aargau betreibt seit 2023 eine Beratungsstelle Sexarbeit — Beratung zu rechtlichen, gesundheitlichen, sozialen und emotionalen Themen — sowie das Programm APiS (Aids-Prävention im Sexgewerbe). Q6
Entfelderstrasse 17, 5000 Aarau Telefon 062 822 55 22 · [email protected] · seges.ch Q6
Zur Einordnung: Sexuelle Gesundheit Aargau ist eine Fachstelle, keine Behörde. Diese Angabe ist eine Zweitquelle. Die Organisation selbst hält fest: „Für die konkrete Reglementierung der Sexarbeit sind die Kantone und die Gemeinden zuständig." Q6
Behördliche Gesundheitsauflagen
Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe wurden nicht ermittelt.
7. EU/EFTA und Drittstaaten
EU/EFTA-Staaten — der Kanton listet sie in beiden Merkblättern auf: Q2 Q3
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Der Kanton hält als Grundsatz fest: „Für erotische Dienstleistungen gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere Tätigkeiten." Q7
Drittstaaten: In den eingesehenen Aargauer Quellen wurde keine Regelung für Drittstaatsangehörige im Erotikgewerbe gefunden. Die Merkblätter A0390 und A0410 gelten ausdrücklich nur für EU/EFTA-Staatsangehörige. Q2 Q3
Zuständig für Fragen zu Drittstaaten: Amt für Migration und Integration (Kontakt siehe Abschnitt 8). Zum Bundesrecht siehe README.
8. Zuständige Stellen
Migration und Arbeitsbewilligungen
Kanton Aargau, Departement Volkswirtschaft und Inneres Amt für Migration und Integration (MIKA) Bahnhofstrasse 88, Postfach, 5001 Aarau Telefon +41 62 835 18 60 [email protected] www.ag.ch/migrationsamt Q2 Q3
Öffnungszeiten nach Angabe der Kantonsseite: Montag bis Freitag 08:00–12:00 und 14:00–17:00 Uhr. Q7
Übersichtsseite: https://www.ag.ch/de/ueber-uns/verwaltung/dvi/organisation/amt-fuer-migration-und-integration
| Nummer | Titel |
|---|---|
| A0390 | Merkblatt für unselbständig erwerbstätige Masseusen aus EU/EFTA-Staaten |
| A0410 | Merkblatt für selbständig erwerbstätige Masseusen aus EU/EFTA-Staaten |
| A0620 | Details zum Meldeverfahren (unselbständig) |
| A0600 | Details zum Bewilligungsverfahren (unselbständig, über 90 Tage) |
| A0680 | Meldeverfahren für selbständig Erwerbstätige mit Geschäftssitz im Ausland |
| A0800 | Bewilligungspflicht selbständig Erwerbstätige mit Geschäftssitz im Kanton Aargau |
| A0210 | Musterarbeitsbestätigung |
| A1470 | Kurzfristige Bewilligung bis maximal 4 Monate |
| A1460 | Grenzgängerbewilligung |
Gemeinde
Für Zonenrecht, Baubewilligung und allfällige örtliche Vorschriften ist die Standortgemeinde die erste Adresse.
Beratung
Sexuelle Gesundheit Aargau, Entfelderstrasse 17, 5000 Aarau, 062 822 55 22, [email protected] Q6
9. Nicht ermittelt
Die drei grössten Lücken dieses Dokuments sind mit der Gegenprobe vom 2026-09-08 geschlossen. Offen bleibt vor allem die kommunale Ebene.
- Ob der Kanton Aargau ein Prostitutionsgesetz oder eine Prostitutionsverordnung hat. Erledigt: nein. Die kantonale Sammlung ist über ihre Dokumentschnittstelle sehr wohl durchsuchbar; alle 463 geltenden Erlasse wurden im Volltext geprüft. Q8
- Ob es eine kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende gibt. Erledigt: nein, im kantonalen Recht keine. Q8
- Ob Salons, Bordelle oder Escort-Agenturen eine kantonale Bewilligung brauchen. Erledigt: nein. Die einzige Bewilligungs- und Meldepflicht des Polizeigesetzes (§ 57) betrifft private Sicherheitsdienste. Q9
- Zonen und Zeiten für Strassenarbeit auf kommunaler Ebene. Kantonal gibt es dazu nichts; kommunales Recht steht nicht in der SAR und wurde nicht geprüft. Q8 Q9
- Die Rümpfe von 288 Anhang-PDF der SAR. Alle Anhangstitel und der einschlägige Übertretungskatalog wurden geprüft, die übrigen Anhangstexte nicht. Q10
- Der Inhalt der kommunalen Polizeiverordnungen, insbesondere Aarau (SRS 5.1-1) und Baden.
- Kantonale Gesundheitsauflagen für das Sexgewerbe.
- Regelungen für Drittstaatsangehörige.
- Der Inhalt der Merkblätter A0600, A0620, A0680 und A0800. Sie werden in A0390 und A0410 referenziert, Q2 Q3 wurden aber nicht eingesehen.
10. Sources
Chaque numéro entre crochets dans le texte renvoie à une entrée de cette liste. Les liens mènent directement à l’office concerné.
| N° | Source | Consulté le |
|---|---|---|
| Q1 | Kanton Aargau, Polizeigesetz (Volltext-PDF der Kantonspolizei), Volltextsuche ergab keine Treffer für „Prostitution", „Sexgewerbe", „Bordell", „Salon", „Erotik" ag.ch/media/kanton-aargau/dvi/dokumente/kapo/diverse/polizeigesetz.pdf | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q2 | Kanton Aargau, Amt für Migration und Integration, Merkblatt A0390 „Merkblatt für unselbständig erwerbstätige Masseusen aus EU/EFTA-Staaten", Stand November 2024 ag.ch/media/kanton-aargau/dvi/dokumente/mika/merkblaetter/erwerbstaetigkeit/a0390-masseusen-eu-27-efta/a0390-merkblatt-f-r-unselbst-ndig-erwerbst-tige-masseusen-aus-eu-efta-staaten-november-2024-1736170025219-pdf-de-3.pdf | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q3 | Kanton Aargau, Amt für Migration und Integration, Merkblatt A0410 „Merkblatt für selbständig erwerbstätige Masseusen aus EU/EFTA-Staaten", Stand November 2024 ag.ch/media/kanton-aargau/dvi/dokumente/mika/merkblaetter/erwerbstaetigkeit/a0410-selbstaendige-masseusen-eu-efta/a0410-merkblatt-f-r-selbst-ndig-erwerbst-tige-masseusen-aus-eu-efta-staaten-november-2024.pdf | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q4 | „Gesetz über die Ausübung der Prostitution", 940.2, vom 17.03.2010 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2015) — Volltext beginnt mit „Der Grosse Rat des Kantons Freiburg". Über lexfind.ch fälschlich als Aargauer Erlass gelistet. lexfind.ch/tolv/214023/de | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q5 | Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Seite „Allgemeine Nutzungsplanung" (Bau- und Nutzungsordnung, BNO) ag.ch/de/verwaltung/bvu/raumentwicklung/orts-siedlungs-und-regionalplanung/ortsplanung/allgemeine-nutzungsplanung | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q6 | Sexuelle Gesundheit Aargau (Fachstelle, Zweitquelle), Seite „Sexarbeit" seges.ch/sexarbeit | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q7 | Kanton Aargau, Seite „Arbeitnehmende Personen EU/EFTA im Erotikgewerbe" (Migration & Integration) ag.ch/de/verwaltung/dvi/migration-integration/arbeit/arbeitnehmende-(firmensitz-schweiz | Consulté le: 7 septembre 2026 |
| Q8 | Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR), amtliche Gesetzessammlung des Kantons Aargau. Gesamtverzeichnis: 463 Erlasse in Kraft (761 inkl. aufgehobener); alle einzeln abgerufen und im Volltext durchsucht (7 246 534 Zeichen strukturierter Volltext), die 60 Erlasse ohne strukturierten Text zusätzlich als amtliche PDF (425 957 Zeichen). Amtliche Liste der künftigen Änderungen: leer. gesetzessammlungen.ag.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_index | Consulté le: 8 septembre 2026 |
| Q9 | Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG), SAR 531.200, vom 06.12.2005, Stand 01.07.2024; Erlassformel „Der Grosse Rat des Kantons Aargau…" im Volltext geprüft. „Prostitution" null Treffer in strukturiertem Volltext und amtlichem PDF. § 57 (Bewilligungs- und Meldepflicht) betrifft nur private Sicherheitsdienste; § 4 Abs. 2 lit. a überträgt die öffentliche Ordnung den Gemeinden. gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/531.200 | Consulté le: 8 septembre 2026 |
| Q10 | Ordnungsbussenverordnung, SAR 251.213, mit Anhang 1 „Übertretungstatbestände des kantonalen Rechts" — enthält keine prostitutionsbezogene Übertretung; § 2 rechnet ausdrücklich mit kommunalen Übertretungstatbeständen gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/251.213 | Consulté le: 8 septembre 2026 |
| Q11 | Gegenprobe mit erweiterter Wortliste, 2026-09-08: alle 463 Erlasse der SAR einzeln über den erlaubten Dokumentpfad geholt und lokal auf 82 Zeichenketten durchsucht (Liste in Abschnitt 2); die gesperrten Suchpfade der Sammlung wurden nicht benutzt (AD-3). Bericht: docs/research/2026-09-08-kantone-wortliste-zh-be-bs-ag.md gesetzessammlungen.ag.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_index | Consulté le: 8 septembre 2026 |
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