Diritto e procedure nel Cantone Glarona
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Stato: 24 settembre 2026 (Wortliste auf 82 Zeichenketten erweitert) · Prossima verifica: 24 marzo 2027
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Prüfung: 2027-03-24.**
Der wichtigste Punkt zuerst — und zugleich die grösste Lücke dieses Dokuments: In der amtlichen Erlass-Sammlung des Kantons Glarus wurde kein Erlass ermittelt, der Prostitution, Sexarbeit oder das Sexgewerbe regelt. Geprüft wurden am 2026-09-07 alle 489 geltenden kantonalen Erlasse im Volltext. Für die Suchwörter „Prostitution", „Sexarbeit", „Sexgewerbe", „Bordell", „Erotik", „Massagesalon", „Cabaret" und „Striptease" gab es keine einzige Fundstelle. Q10
Am 2026-09-24 mit derselben Reichweite, aber der vielfachen Wortliste wiederholt: dieselben 489 Erlasse, 6,53 Millionen Zeichen, 82 Zeichenketten — darunter die Wörter der Nachbarmaterien (schaudarbietung, sittenpolizei, nachtlokal, animierlokal, vergnügungsbetrieb), die im Thurgau, in Schaffhausen, in Bern und in Basel-Stadt die Befunde geliefert hatten. Das Ergebnis bleibt dasselbe. kein Treffer, der eine Regel zum Sexgewerbe wäre. Q24
Die neun Erlasse mit überhaupt einer Fundstelle sind sämtlich Fehltreffer. „Spielsalons" (Präventionsreglement, Ruhetagsgesetz, Gebührentarif IX B/22/8), „Sittlichkeit" als Rechtsbegriff im Verwaltungsrechtspflegegesetz und im Gesundheitsgesetz, „arbeitsfreier Tag" — und ein sprachgeschichtlicher: Das Einführungsgesetz zum ZGB (III B/1/1) spricht bei den Wasserrechten von „vorhandenen Etablissementen", also von Werken, nicht von Betrieben des Sexgewerbes. Q24
Auch das Polizeigesetz Q1, die Polizeiverordnung Q2, das Gastgewerbegesetz Q3 und das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Q4 enthalten keine Bestimmung dazu.
Belegt ist dagegen, welche Amtsstellen ausländerrechtlich zuständig sind. die Abteilung Migration und das Inspektorat Arbeitsmarkt. Q5 Q6 Q7 Q13 Q14 Q15
Was kommunal gilt, ist nur teilweise geprüft. Für die Gemeinden Glarus und Glarus Nord wurden die Erlasssammlungen vollständig durchsucht — ohne Fundstelle. Q18 Q19 Für Glarus Süd waren online nur 11 Erlasse abrufbar; die Sammlung konnte nicht vollständig geprüft werden. Q20 Frag bei der Standortgemeinde nach.
1. Auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kantonales Prostitutionsgesetz? | Keines ermittelt. Vollständige Volltextprüfung aller 489 geltenden Erlasse ohne Fundstelle. Q10 Siehe Abschnitt 2 und 9. |
| Kantonale Prostitutionsverordnung? | Keine ermittelt. Q10 |
| Steht etwas im Polizeigesetz? | Nein. Keine Fundstelle zu Prostitution, Sexgewerbe, Bordell, Salon oder Erotik. Q1 Q10 |
| Steht etwas im Gastgewerbegesetz? | Nein. Es regelt die Abgabe von Speisen und Getränken. Q3 Q10 |
| Muss ich mich als Sexarbeitende bei einer kantonalen Stelle melden? | Eine kantonale Meldepflicht wurde nicht ermittelt. Q10 Ausländerrechtlich gilt Bundesrecht, siehe README. |
| Brauche ich für einen Salon eine kantonale Bewilligung? | Eine sexgewerbespezifische Bewilligungspflicht wurde nicht ermittelt. Q10 |
| Wer ist ausländerrechtlich zuständig? | Abteilung Migration, Postgasse 29, 8750 Glarus. Q13 Q15 |
| Wer ist Arbeitsmarktbehörde? | Inspektorat Arbeitsmarkt, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus. Q7 Q14 |
| Wer erteilt Baubewilligungen? | Die zuständige Gemeindebehörde. (Art. 70 Abs. 1 RBG) Q8 |
2. Rechtsgrundlagen
Was geprüft wurde und was dabei herauskam
Die amtliche Erlass-Sammlung des Kantons Glarus (Kürzel GS) enthält alle geltenden glarnerischen Erlasse, systematisch nach Rechts- und Sachbereichen geordnet. Sie ist unter gesetze.gl.ch abrufbar. Q11
Am 2026-09-07 wurden alle 489 geltenden Erlasse dieser Sammlung im Volltext geprüft. Gesucht wurde nach: Prostitution, Sexarbeit, Sexgewerbe, Bordell, Erotik, Massagesalon, Cabaret, Nachtlokal, Kontaktbar, Striptease, Sittenpolizei und „sexuelle Dienstleistung". Keine einzige Fundstelle. Q10
Zusätzlich wurden die Listen der angekündigten künftigen Änderungen und der jüngsten Änderungen der Sammlung geprüft. Auch dort keine Fundstelle. Q10
Wichtig: Das ist ein Prüfergebnis, kein Rechtsgutachten. Es besagt, dass in der kantonalen Erlass-Sammlung nichts gefunden wurde. Ob der Kanton oder eine Gemeinde ausserhalb dieser Sammlung Regeln oder Weisungen anwendet, wurde nicht geklärt. Verbindliche Auskunft geben die Stellen in Abschnitt 8.
Erlasse, die den Rahmen setzen
Diese Erlasse regeln Prostitution nicht, sind aber die kantonalen Grundlagen, in deren Rahmen eine Tätigkeit stattfindet. Bei jedem ist die erlassende Behörde aus dem Volltext geprüft.
| Erlass | Nummer | Datum / Stand | Erlassen von |
|---|---|---|---|
| Polizeigesetz (PolG) | GS V A/11/1 | vom 06.05.2007, Stand 01.10.2025 | Landsgemeinde des Kantons Glarus Q1 |
| Polizeiverordnung | GS V A/11/2 | vom 29.04.2008, Stand 01.06.2022 | Regierungsrat Q2 |
| Gastgewerbegesetz (GGG) | GS IX B/22/1 | vom 01.05.2022, Stand 01.02.2023 | Landsgemeinde Q3 |
| Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (EG StGB) | GS III E/1 | vom 02.05.1965, Stand 01.07.2022 | Landsgemeinde des Kantons Glarus Q4 |
| Einführungsgesetz zum AuG und zum Asylgesetz | GS I C/23/2 | vom 04.05.2008, Stand 01.09.2014 | Landsgemeinde Q5 |
| Verordnung dazu (VO EG AuG/AsylG) | GS I C/23/3 | vom 03.07.2008, Stand 01.03.2019 | Regierungsrat Q6 |
| Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Zulassung und Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (VOAA) | GS VIII C/32/2 | vom 26.06.1990, Stand 01.07.2015 | Regierungsrat Q7 |
| Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) | GS VII B/1/1 | vom 02.05.2010, Stand 01.01.2026 | Landsgemeinde des Kantons Glarus Q8 |
| Gesundheitsgesetz (GesG) | GS VIII A/1/1 | vom 06.05.2007, Stand 01.01.2023 | Landsgemeinde des Kantons Glarus Q9 |
Ein Widerspruch in der amtlichen Sammlung
Der Kopf des Polizeigesetzes lautet „Vom 06.05.2007" und „Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007". Q1 Der Ingress der Polizeiverordnung stützt sich dagegen auf „Artikel 45 des Polizeigesetzes vom 7. Mai 2007". Q2
Die beiden Datumsangaben stimmen nicht überein. Der Widerspruch bleibt hier stehen; er wird nicht aufgelöst.
Zwei Warnungen zu Suchergebnissen, damit niemand darauf hereinfällt:
- Eine Suche nach einem Glarner Prostitutionsgesetz liefert prominent das „Gesetz über die Prostitution (GPr)", Nummer 932.1, vom 12.03.2015. Die Zusammenfassung einer Suchmaschine ordnete diesen Erlass dem Kanton Glarus zu. Das ist falsch. Der geprüfte Volltext beginnt mit „Der Grosse Rat des Kantons Wallis" und stützt sich auf die Kantonsverfassung des Wallis. Q21 Q22 Es handelt sich um Walliser Recht, nicht um Glarner Recht.
- Zeitungs- und Portalberichte über Polizeieinsätze im „Rotlicht-Milieu" im Glarnerland belegen keine Rechtslage. Sie sind hier kein Beleg.
3. Meldepflicht und Meldeverfahren
Kantonale Meldepflicht
Eine kantonale Meldepflicht speziell für Sexarbeitende wurde nicht ermittelt. In keinem der 489 geprüften Erlasse gibt es eine entsprechende Bestimmung. Q10
Ausländerrechtlich
Für das Meldeverfahren und die Bewilligungspflicht gilt Bundesrecht. Die Fristen und Grundsätze stehen im README.
Der Kanton Glarus regelt dazu nur die Zuständigkeiten:
- Der Regierungsrat bezeichnet die zuständige kantonale Migrationsbehörde. Sie erfüllt die ausländerrechtlichen Aufgaben aus Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Ausschaffung, Wegweisung und Asyl. (Art. 3 Abs. 1 EG AuG/AsylG) Q5
- Diese Behörde ist die Abteilung Migration. (Art. 3 Abs. 1 VO EG AuG/AsylG) Q6
- Der Vollzug des Ausländerrechts steht unter der Aufsicht des Departements Sicherheit und Justiz. (Art. 1 VO EG AuG/AsylG) Q6
- Der Regierungsrat bezeichnet die kantonale Arbeitsmarktbehörde. Sie trifft die im Bundesrecht vorgesehenen Entscheide, namentlich zu Arbeitsbewilligungen und zur Zuteilung von Kontingenten. Sie orientiert die Migrationsbehörde über ihre Entscheide. (Art. 8 EG AuG/AsylG) Q5
- Arbeitsmarktbehörde ist das Arbeitsinspektorat. Ihm obliegt unter anderem der Erlass arbeitsmarktlicher Vorentscheide. (Art. 5 VOAA) Q7 Das Staatssekretariat für Migration führt diese Stelle als „Inspektorat Arbeitsmarkt". Q14
- Der Vollzug der Bundesgesetzgebung über Zulassung und Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte richtet sich nach der VOAA. Sie gilt für die unselbständige und die selbständige Erwerbstätigkeit. (Art. 1 VOAA) Q7
Wo Gesuche eingereicht werden
„Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und Abmeldungen von Ausländerinnen und Ausländern sind in der Regel bei der Einwohnerkontrolle der Ortsgemeinde zuhanden der Migrationsbehörde einzureichen." (Art. 11 EG AuG/AsylG) Q5
Zwei Punkte, die der Kanton ausdrücklich festhält
- Ein arbeitsmarktlicher Vorentscheid ist für die Abteilung Migration verbindlich. Sie kann eine Aufenthaltsbewilligung aber aus anderen als arbeitsmarktlichen Gründen verweigern. Der Vorentscheid berechtigt die ausländische Person nicht zum Stellenantritt. (Art. 6 VOAA) Q7
- Bei kontingentierten Arbeitskräften gilt: „Auf die Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch." (Art. 7 Abs. 3 VOAA) Q7
4. Bewilligungen
Eine Bewilligungspflicht speziell für Salons, Bordelle, Kontaktbars oder Escort-Agenturen im Kanton Glarus wurde nicht ermittelt. Q10
Gesichert sind diese allgemeinen Pflichten:
4.1 Gastgewerbe — nur bei Speisen und Getränken
„Ein Gastgewerbe übt aus, wer entgeltlich Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgibt." (Art. 2 Abs. 1 GGG) Q3
- „Die Ausübung eines Gastgewerbes ist bewilligungspflichtig." Die Bewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sowie befristet werden. (Art. 6 GGG) Q3
- Zuständig für Erteilung und Entzug ist die Gemeinde. (Art. 5 Abs. 1 lit. a GGG) Q3
- Persönliche Voraussetzung ist Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung. Dazu gehört, in den letzten drei Jahren nicht wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften in den Bereichen Gastgewerbe, Lebensmittel und Hygiene, Suchtprävention, Arbeit und Ausländer sowie Brandschutz verstossen zu haben. (Art. 9 Abs. 1 GGG) Q3
- Der Handel mit gebrannten Wassern zu Trinkzwecken ist bewilligungspflichtig; für die übrigen alkoholischen Getränke besteht eine Meldepflicht. (Art. 22 Abs. 1 GGG) Q3
4.2 Gästekontrolle bei Beherbergung
„Wer gewerbsmässig Gäste beherbergt, muss eine Gästekontrolle führen." (Art. 21 Abs. 1 GGG) Q3
- Die beherbergende Person stellt sicher, dass die Gäste den Meldeschein entsprechend ihrem amtlichen Ausweis korrekt ausfüllen und unterzeichnen. (Art. 21 Abs. 2 GGG) Q3
- Die Meldescheine sind der Kantonspolizei zu kriminalpolizeilichen Zwecken auf Verlangen zuzustellen. (Art. 21 Abs. 3 GGG) Q3
- Die Daten sind während dreier Jahre aufzubewahren. (Art. 21 Abs. 4 GGG) Q3
- Die Meldepflichten des Ausländerrechts bleiben vorbehalten. (Art. 21 Abs. 6 GGG) Q3
4.3 Baubewilligung
„Vor Baubeginn ist für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen bei der zuständigen Gemeindebehörde ein Baugesuch einzureichen." (Art. 70 Abs. 1 RBG) Q8
Vor dem Baugesuch kann ein Bauermittlungsgesuch gestellt werden. Steht die grundsätzliche Zulässigkeit eines Vorhabens zur Diskussion, kann die zuständige Behörde den Weiterzug des Vorentscheids zulassen. (Art. 69 RBG) Q8
Was vor dem Mieten oder Eröffnen zu klären ist: ob am gewünschten Ort ein Betrieb dieser Art zonenkonform ist und ob eine Baubewilligung oder eine Umnutzung nötig ist. Zuständig ist die Standortgemeinde. Q8 Diese Prüfung ersetzt die ausländerrechtliche Meldung nicht — und umgekehrt.
5. Zonen und Zeiten
Kantonal: nicht ermittelt.
- Eine kantonale Regelung zu erlaubten oder verbotenen Zonen und Zeiten für Strassen- oder Fensterarbeit wurde nicht gefunden. Q10
- Das Polizeigesetz enthält dazu nichts. Es regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kantonspolizei; das Kapitel über Bewilligungen betrifft private Sicherheitsdienstleistungen (Art. 40–42 PolG), nicht das Sexgewerbe. Q1
- Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch enthält eine allgemeine Übertretungsnorm: „Wer durch mittelbare oder unmittelbare Verursachung von Lärm die Nachtruhe stört … wer sich öffentlich ein Sitte und Anstand verletzendes Benehmen zuschulden kommen lässt, wer groben Unfug verursacht, wird mit Busse bestraft." (Art. 10 EG StGB) Q4 Prostitution wird in dieser Bestimmung nicht genannt. Wie sie in der Praxis angewendet wird, wurde nicht ermittelt.
- Die Öffnungszeiten des Gastgewerbes regeln Art. 11–14 GGG. Das zuständige Departement legt die generellen Freinächte fest. (Art. 4 Abs. 2 GGG) Q3
Kommunal: teilweise geprüft.
- Die Gemeinden dürfen in ihren Gemeindeerlassen Strafbestimmungen aufnehmen; diese lauten auf Busse. (Art. 4 EG StGB) Q4
- Gemeinde Glarus: alle 119 Erlasse der Rechtssammlung im Volltext geprüft. Keine Fundstelle zu Prostitution, Sexarbeit, Sexgewerbe, Bordell oder Erotik. Ein Polizeireglement ist in der Sammlung nicht enthalten. Q18
- Gemeinde Glarus Nord: alle 79 Erlasse der Erlasssammlung im Volltext geprüft. Keine Fundstelle. Q19
- Gemeinde Glarus Süd: in der Online-Sammlung waren nur 11 Erlasse abrufbar, ausschliesslich aus den Bereichen Personal und Schule. Die vollständige Erlasssammlung konnte nicht eingesehen werden; die Website der Gemeinde war nicht abrufbar. Q20
Wo du fragst: bei der Gemeindeverwaltung der Standortgemeinde und bei der Kantonspolizei Glarus. Kontakte in Abschnitt 8.
6. Gesundheit und Beratung
Auflagen
Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe wurden im Kanton Glarus nicht ermittelt. Q10
Das Gesundheitsgesetz weist dem Kanton allgemein „die Gesundheitspolizei, namentlich die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" zu. (Art. 4 Abs. 1 lit. a GesG) Q9
Zum Krankenversicherungsobligatorium siehe README.
Beratung und Schutz
Der Kanton führt eine Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Gewaltprävention. Ihre Seite zum Menschenhandel nennt als Orte möglicher sexueller Ausbeutung ausdrücklich „Massagesalons, Wellness- und Saunaklubs, in Hotelbars, auf dem Strassenstrich oder bei einem Escort-Service". Q17
Die Seite verweist auf folgende Stellen ausserhalb der Verwaltung: FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, ACT212, IOM Schweiz, Schweizerische Kriminalprävention und SECO. Q17
Zur Einordnung: Diese Stellen sind Fachstellen oder Organisationen, keine Glarner Behörden. Sie werden hier nur genannt, weil die Kantonsseite sie nennt. Adressen und Telefonnummern dieser Stellen wurden nicht aus einer amtlichen Quelle verifiziert und sind deshalb nicht aufgeführt.
Eine kantonale Fachstelle speziell für Sexarbeit wurde nicht ermittelt.
7. EU/EFTA und Drittstaaten
Eine kantonale Glarner Regelung, die zwischen EU/EFTA-Angehörigen und Drittstaatsangehörigen im Sexgewerbe unterscheidet, wurde nicht ermittelt. Q10 Es wurde auch kein kantonales Merkblatt zum Erotikgewerbe gefunden; die Seite der Abteilung Migration führt kein solches Thema. Q13
Massgebend ist damit das Bundesrecht. Fristen, Meldeverfahren und die Frage, wer als selbständig gilt, stehen im README.
Kantonal geregelt sind nur die Zuständigkeiten:
| Aufgabe | Stelle | Grundlage |
|---|---|---|
| Aufsicht über den Vollzug des Ausländerrechts | Departement Sicherheit und Justiz | Art. 1 VO EG AuG/AsylG Q6 |
| Migrationsbehörde (Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Wegweisung, Asyl) | Abteilung Migration | Art. 3 EG AuG/AsylG Q5; Art. 3 VO EG AuG/AsylG Q6 |
| Arbeitsmarktbehörde (Arbeitsbewilligungen, Kontingente, arbeitsmarktliche Vorentscheide) | Arbeitsinspektorat / Inspektorat Arbeitsmarkt | Art. 8 EG AuG/AsylG Q5; Art. 5 VOAA Q7; Q14 |
| Aufsicht über die Arbeitsmarktbehörde | Departement Volkswirtschaft und Inneres | Art. 2 VO EG AuG/AsylG Q6 |
| Entgegennahme von Gesuchen und Abmeldungen | Einwohnerkontrolle der Ortsgemeinde, zuhanden der Migrationsbehörde | Art. 11 EG AuG/AsylG Q5 |
| Verhaftungen bei Weg- und Ausweisungen, Zwangsmassnahmen | Kantonspolizei | Art. 4 EG AuG/AsylG Q5 |
8. Zuständige Stellen
Migration und Aufenthalt
Kanton Glarus, Departement Sicherheit und Justiz Abteilung Migration Postgasse 29, 8750 Glarus Telefon +41 55 646 68 90 · Fax +41 55 646 68 91 Q13 Q15 https://www.gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/justiz/migration.html/1215 Q15
Öffnungszeiten nach Angabe der Kantonsseite (dort als reduziert bezeichnet): Montag 08:00–12:00 und 13:30–17:00; Dienstag und Mittwoch 13:30–17:00; Donnerstag 13:30–17:30; Freitag 08:00–12:00 und 13:30–17:00. Q13
*Eine E-Mail-Adresse der Abteilung Migration ist in den eingesehenen amtlichen Quellen nicht angegeben. Die Kantonsseite bietet ein Kontaktformular. Q13 Die Adressliste des Staatssekretariats für Migration führt für diese Stelle ebenfalls keine E-Mail-Adresse. Q15*
Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren
Kanton Glarus, Departement Volkswirtschaft und Inneres Inspektorat Arbeitsmarkt Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus Telefon +41 55 646 66 92 · [email protected] Q14
Polizei
Kanton Glarus, Departement Sicherheit und Justiz Kantonspolizei Glarus Spielhof 12, Postfach 365, 8750 Glarus Telefon 055 645 66 66 Q16 Notruf 117, Brandmeldestelle 118, europäische Notrufnummer 112 Q23 https://www.gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/kantonspolizei.html/1120 Q23
Gewaltprävention und Menschenhandel
Kanton Glarus, Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Gewaltprävention Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus Telefon 055 646 66 00 Q17
Öffnungszeiten nach Angabe der Seite: Freitag 08:00–12:00 und 13:30–17:00. Q17
Gemeinde
Für Zonenrecht, Baubewilligung, Gastgewerbebewilligung und allfällige örtliche Vorschriften ist die Standortgemeinde die erste Adresse. Q3 Q8 Der Kanton Glarus hat drei Gemeinden: Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd.
Erlass-Sammlungen
| Sammlung | Link |
|---|---|
| Kanton Glarus (GS) | https://gesetze.gl.ch Q10 Q11 |
| Gemeinde Glarus (SRS) | https://glarus.tlex.ch Q18 |
| Gemeinde Glarus Nord (SRS) | https://glarus-nord.tlex.ch Q19 |
| Gemeinde Glarus Süd (SRS) | https://glarus-sued.tlex.ch Q20 |
9. Nicht ermittelt
- Ob der Kanton Glarus ausserhalb der Erlass-Sammlung Regeln, Weisungen oder eine Praxis zum Sexgewerbe hat. Die Sammlung selbst enthält nichts. Q10
- Ob es eine kantonale oder kommunale Meldepflicht für Sexarbeitende gibt.
- Ob Salons, Bordelle, Kontaktbars oder Escort-Agenturen eine Bewilligung brauchen — kantonal wie kommunal.
- Zonen und Zeiten für Strassen- oder Fensterarbeit.
- Die vollständige Erlasssammlung der Gemeinde Glarus Süd. Online waren nur 11 Erlasse abrufbar. Die Website der Gemeinde war nicht erreichbar. Q20
- Ob die Gemeinden Glarus, Glarus Nord und Glarus Süd ausserhalb ihrer Online-Sammlungen Polizeireglemente oder Verfügungen haben.
- Kantonale Gesundheitsauflagen für das Sexgewerbe.
- Regelungen speziell für Drittstaatsangehörige im Erotikgewerbe.
- Der Wortlaut der Interpellation „Realitätscheck Prostitution im Glarnerland" der SP-Fraktion vom 3. November 2025 und der Stellungnahme des Regierungsrates vom 3. Februar 2026. Die Medienmitteilung des Kantons ist belegt Q12; die Geschäftsdatenbank des Landrates, in der beide Texte laut Mitteilung publiziert sind, war beim Abruf nicht zugänglich. Dort stehen laut Mitteilung Angaben zu Zahlen, Kontrollen und Hilfsangeboten.
- Ein kantonales Merkblatt zur Erwerbstätigkeit im Erotikgewerbe. Ein solches wurde nicht gefunden. Q13
- Eine E-Mail-Adresse der Abteilung Migration. Q13 Q15
10. Fonti
Ogni numero tra parentesi quadre nel testo rimanda a una voce di questo elenco. I collegamenti portano direttamente all’ufficio indicato.
| N. | Fonte | Consultato il |
|---|---|---|
| Q1 | Kanton Glarus, Polizeigesetz (PolG), GS V A/11/1, vom 06.05.2007 (Stand 01.10.2025), Volltext; Ingress: „Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/V-A.11.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q2 | Kanton Glarus, Polizeiverordnung, GS V A/11/2, vom 29.04.2008 (Stand 01.06.2022), Volltext; Ingress: „Der Regierungsrat" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/V-A.11.2 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q3 | Kanton Glarus, Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG), GS IX B/22/1, vom 01.05.2022 (Stand 01.02.2023), Volltext; Ingress: „Die Landsgemeinde" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/IX-B.22.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q4 | Kanton Glarus, Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Kanton Glarus (EG StGB), GS III E/1, vom 02.05.1965 (Stand 01.07.2022), Volltext; Ingress: „Erlassen von der Landsgemeinde am 2. Mai 1965" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/III-E.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q5 | Kanton Glarus, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz, GS I C/23/2, vom 04.05.2008 (Stand 01.09.2014), Volltext; Ingress: „Die Landsgemeinde" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/I-C.23.2 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q6 | Kanton Glarus, Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (VO EG AuG/AsylG), GS I C/23/3, vom 03.07.2008 (Stand 01.03.2019), Volltext; Ingress: „Der Regierungsrat" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/I-C.23.3 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q7 | Kanton Glarus, Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Zulassung und Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (VOAA), GS VIII C/32/2, vom 26.06.1990 (Stand 01.07.2015), Volltext; Ingress: „Der Regierungsrat" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/VIII-C.32.2 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q8 | Kanton Glarus, Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG), GS VII B/1/1, vom 02.05.2010 (Stand 01.01.2026), Volltext; Ingress: „Erlassen von der Landsgemeinde am 2. Mai 2010" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/VII-B.1.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q9 | Kanton Glarus, Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz, GesG), GS VIII A/1/1, vom 06.05.2007 (Stand 01.01.2023), Volltext; Ingress: „Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007" gesetze.gl.ch/app/de/texts_of_law/VIII-A.1.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q10 | Kanton Glarus, Erlass-Sammlung (GS), systematische Sammlung. Vollständige Volltextprüfung aller 489 geltenden Erlasse sowie der Listen der jüngsten und der künftigen Änderungen. Keine Fundstelle für „Prostitution", „Sexarbeit", „Sexgewerbe", „Bordell", „Erotik", „Massagesalon", „Cabaret", „Nachtlokal", „Kontaktbar", „Striptease", „Sittenpolizei", „sexuelle Dienstleistung" gesetze.gl.ch/app/de/systematic | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q11 | Kanton Glarus, Staatskanzlei, Seite „Gesetzessammlung" (Aufbau der Sammlung, Verweis auf gesetze.gl.ch) gl.ch/verwaltung/staatskanzlei/gesetzessammlung.html/1341 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q12 | Kanton Glarus, Medienmitteilung „Interpellation zur Prostitution im Glarnerland beantwortet" vom 5. Februar 2026 (Interpellation der SP-Fraktion vom 3.11.2025, Antwort des Regierungsrates vom 3.2.2026) gl.ch/public-newsroom.html/31/newsroomnews/14465/title/interpellation-zur-prostitution-im-glarnerland-beantwortet | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q13 | Kanton Glarus, Departement Sicherheit und Justiz, Seite „Migration" (Abteilung Migration: Adresse, Telefon, Öffnungszeiten, Themenliste) gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/justiz/migration.html/1215 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q14 | Staatssekretariat für Migration SEM, „Kantonale Behörden für Meldeverfahren", Eintrag Kanton Glarus: Inspektorat Arbeitsmarkt, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus, +41 55 646 66 92, [email protected] sem.admin.ch/sem/de/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/Adressen_Meldeverfahren.html | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q15 | Staatssekretariat für Migration SEM, Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden, Eintrag Kanton Glarus: Abteilung Migration, Postgasse 29, 8750 Glarus, +41 55 646 68 90, Fax +41 55 646 68 91 sem.admin.ch/sem/de/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q16 | Kanton Glarus, Kantonspolizei Glarus, Seite „Kontakt" (Spielhof 12, Postfach 365, 8750 Glarus, Telefon 055 645 66 66) gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/kantonspolizei/kontakt.html/8756 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q17 | Kanton Glarus, Koordinationsstelle Häusliche Gewalt und Gewaltprävention, Seite „Menschenhandel" (Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus, Telefon 055 646 66 00; genannte Fachstellen) gl.ch/verwaltung/volkswirtschaft-und-inneres/departementssekretariat/koordinationsstelle-haeusliche-gewalt-und-gewaltpraevention/themenbox-gewalt/menschenhandel.html/7167 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q18 | Gemeinde Glarus, Rechtssammlung (SRS). Vollständige Volltextprüfung aller 119 geltenden Erlasse; keine Fundstelle zu Prostitution, Sexarbeit, Sexgewerbe, Bordell, Erotik. Trägerschaft laut Systemangabe: „Gemeinde Glarus" glarus.tlex.ch/app/de/systematic | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q19 | Gemeinde Glarus Nord, Erlasssammlung (SRS). Vollständige Volltextprüfung aller 79 geltenden Erlasse; keine Fundstelle. Trägerschaft laut Systemangabe: „Gemeinde Glarus Nord" glarus-nord.tlex.ch/app/de/systematic | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q20 | Gemeinde Glarus Süd, Erlasssammlung (SRS). Online abrufbar waren nur 11 Erlasse (Personal, Schule); die Sammlung ist damit nicht vollständig prüfbar. Trägerschaft laut Systemangabe: „Gemeinde Glarus Süd" glarus-sued.tlex.ch/app/de/systematic | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q21 | Kanton Wallis (nicht Glarus), Gesetz über die Prostitution (GPr), SGS 932.1, vom 12.03.2015 (Stand 01.01.2016), Volltext; Ingress: „Der Grosse Rat des Kantons Wallis" lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/932.1 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q22 | lexfind.ch, PDF-Volltext desselben Erlasses 932.1; Seite 1 beginnt mit „Der Grosse Rat des Kantons Wallis". In einer Suchmaschinen-Zusammenfassung wurde dieser Erlass fälschlich dem Kanton Glarus zugeordnet lexfind.ch/tolv/100657/de | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q23 | Kanton Glarus, Kantonspolizei, Übersichtsseite (Themenbereiche, Notrufnummern) gl.ch/verwaltung/sicherheit-und-justiz/kantonspolizei.html/1120 | Consultato il: 7 settembre 2026 |
| Q24 | Vollständige Gegenprobe an der Erlass-Sammlung, 2026-09-24: alle 489 geltenden Erlasse einzeln über den erlaubten Dokumentpfad geholt (/api/de/texts_of_law/lightweight_index, dann je Erlass /api/de/texts_of_law/<Nr.>, Volltext aus selected_version.xhtml_tol), zusammen 6,53 Mio. Zeichen, und lokal auf 82 Zeichenketten durchsucht (Liste wie in ai.md, Abschnitt 2). Nebenbefund zur Zahl der alten Suchwörter: Der Kopf dieses Dokuments nennt acht, Abschnitt 2 nennt zwölf; die Abweichung stammt aus der Erfassung vom 2026-09-07 und ist hier nicht aufgelöst, sondern nur festgehalten. Neun Erlasse mit Fundstelle, alle Fehltreffer (Spielsalons, „Sittlichkeit", „arbeitsfreier Tag", „Etablissemente" im EG ZGB). Kontrollwörter: „gastgewerbe" in 8, „polizei" in 118, „gemeinde" in 294 Erlassen. Die gesperrten Suchpfade der Sammlung (/api/de/fulltext_searches/*, /app/de/systematic/search/*) wurden nicht benutzt (AD-3); robots.txt vor dem Lauf gelesen. Werkzeug: scripts/kantonsrecht-gegenprobe.ts. Bericht: docs/research/2026-09-24-kantone-fuenfte-runde.md gesetze.gl.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_index | Consultato il: 24 settembre 2026 |
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