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Droit et procédures dans le canton de Schaffhouse

Ceci n’est pas un conseil juridique. Seul l’office compétent fait foi.

Cette page rassemble ce que disent les sources officielles et indique la référence de chaque affirmation. Elle ne te dit pas quoi faire et ne remplace pas un renseignement de l’autorité.

État : 8 septembre 2026 · Prochaine vérification : 8 mars 2027

Ce dossier n’existe qu’en allemand. Il n’est pas traduit automatiquement : une erreur de traduction dans une obligation d’annonce ne serait pas une maladresse de style. Le texte allemand suit ci-dessous ; les noms des offices et des actes législatifs y figurent dans leur langue d’origine.

Am Erlasstext gegengeprüft am 2026-09-08.

Der wichtigste Punkt zuerst: Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat schriftlich festgehalten: „Im Kanton Schaffhausen besteht für Sexarbeitende keine Anmeldepflicht, wie sie beispielsweise der Kanton Genf kennt." Q1

In der kantonseigenen Erlass-Sammlung (Schaffhauser Rechtsbuch) ergab die Volltextsuche über den gesamten Bestand keinen einzigen Treffer für „Prostitution", „Sexgewerbe", „Sexarbeit", „Bordell", „Erotikbetrieb" oder „Strassenprostitution". Q3

Gut belegt ist dagegen die ausländerrechtliche Seite Q11 Q13 Q14 und das Gesundheits- und Beratungsangebot, das der Kanton über Leistungsvereinbarungen finanziert. Q2

Was in den 26 Gemeinden gilt, wurde nur für die Stadt Schaffhausen geprüft. Für alle anderen Gemeinden ist das eine offene Lücke.


1. Auf einen Blick

FrageAntwort
Kantonales Prostitutionsgesetz?Keines ermittelt. Die Volltextsuche in der kantonalen Erlass-Sammlung ergab null Treffer. Q3
Muss ich mich als Sexarbeitende melden?Der Regierungsrat sagt: Es besteht keine Anmeldepflicht. Q1
Gibt es einen kantonalen Leitfaden?„Ein kantonaler Leitfaden ist nicht vorhanden." Q1
Bewilligung für Salon, Bordell, Escort?Keine kantonale Bewilligungspflicht speziell für Sexbetriebe ermittelt. Q3 Siehe Abschnitt 4 und 9.
EU/EFTA, bis 90 Tage im Kalenderjahr?Meldepflicht. Die Meldung läuft seit 17. März 2025 ausschliesslich über EasyGov. Q11 Q13
EU/EFTA, länger als 90 Tage?Bewilligungspflicht. Gesuch vor der Arbeitsaufnahme. Q11
Anmeldung in der GemeindeInnert 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle. Q14
GesundheitsangebotAufsuchende Arbeit, STI-Testungen vor Ort und Präventionsmaterial durch die Perspektive Thurgau, finanziert vom Kanton. Q2
Spezialisierte Polizeieinheit für Sexarbeitende?„Der Kanton Schaffhausen verfügt über keine entsprechend spezialisierte Polizeieinheit." Q2

2. Rechtsgrundlagen

Was es kantonal nicht gibt

Ein kantonales Prostitutionsgesetz oder eine kantonale Verordnung zum Sexgewerbe konnte nicht ermittelt werden. Q3

Geprüft wurde die kantonseigene Erlass-Sammlung (Schaffhauser Rechtsbuch, rechtsbuch.sh.ch) mit einer Volltextsuche über den gesamten Bestand von 431 Erlassen. Die Suchbegriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Sexgewerbe", „Sexarbeit", „Sexarbeitende", „Sexbetriebe", „Bordell", „Salon", „Erotikbetrieb", „Strassenprostitution", „Kontaktbar" und „Dirne" ergaben je null Treffer — sowohl im geltenden Recht als auch unter Einbezug aufgehobener Erlasse. Zur Kontrolle wurde derselbe Suchweg mit dem Begriff „Polizei" gefahren; er lieferte 93 Treffer. Die Suche funktioniert also. Q3

Wichtig: Das heisst nicht, dass es sicher kein Recht gibt. Es heisst, dass in der amtlichen Sammlung des Kantons kein solcher Erlass gefunden wurde. Verbindlich Auskunft geben die Stellen in Abschnitt 8.

Nachgeprüft am 8. September 2026, mit einer breiteren Wortliste. Die Volltexte aller 431 in Kraft stehenden Erlasse (6 937 698 Zeichen) wurden einzeln über den erlaubten Dokumentpfad der Sammlung geholt und lokal auf 35 statt zwölf Zeichenketten durchsucht — darunter Wortstämme (erotik, erotis, sexgewerb) und die Wörter benachbarter Regelungsmaterien (Striptease, Schaudarbietung, Sex-Show, Sittenpolizei, Animierlokal, Cabaret, Etablissement, Unzucht). Q25

Die Verneinung hält — es gibt keinen Erlass, der die Prostitution oder das Sexgewerbe regelt. Ein einziger neuer Treffer kam dazu, und er ist wichtig: Das Gemeindegesetz weist den Gemeinden ausdrücklich die Sittenpolizei zu (siehe unten). Dieses Wort stand nicht auf der ursprünglichen Suchliste. Q24 Q25

Was der Regierungsrat dazu sagt

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat 2020 auf die Kleine Anfrage 2020/27 geantwortet: „Im Kanton Schaffhausen besteht für Sexarbeitende keine Anmeldepflicht, wie sie beispielsweise der Kanton Genf kennt." Q1

Auf die Frage nach einem kantonalen Leitfaden antwortete er: „Ein kantonaler Leitfaden ist nicht vorhanden." Q1

Zu strengen Vorschriften äusserte er sich so: „Zu strenge polizeiliche Vorschriften führen dazu, dass sich die Prostitution in den Untergrund verlagert. Dies begünstigt die Ausbeutung und den Menschenhandel und würde dem anvisierten Ziel entgegenwirken." Q1

2025 hielt der Regierungsrat fest: „In der Schweiz ist Sexarbeit legal." Q2

Die kantonalen Erlasse, die geprüft wurden

Für jeden dieser Erlasse wurde der Volltext der kantonseigenen Sammlung eingesehen und die erlassende Behörde im Text selbst überprüft.

NummerErlassDatum / StandErlassende Behörde laut VolltextProstitution erwähnt?
SHR 354.100Polizeigesetzvom 21.02.2000, Stand 01.01.2025„Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen"nein Q4
SHR 354.111Polizeiverordnung (PolV)vom 23.10.2012, Stand 01.01.2025„Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen"nein Q5
SHR 935.100Gastgewerbegesetzvom 13.12.2004, Stand 01.09.2021„Der Kantonsrat Schaffhausen"nein Q6
SHR 935.101Gastgewerbeverordnungvom 25.10.2005, Stand 01.01.2023„Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen"nein Q7
SHR 311.100Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB)vom 22.09.1941, Stand 01.01.2024„Der Kantonsrat Schaffhausen"nein Q8
RSS 400.1Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen (POV)vom 18.03.2008, Stand 01.01.2016„Der Grosse Stadtrat" (Stadt Schaffhausen)nein Q9

Wer kommunal Vorschriften erlassen darf

Die Grundlage steht im Gemeindegesetz, und sie nennt die Sittenpolizei ausdrücklich. Art. 2 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (SHR 120.100, vom 17.08.1998, in Kraft seit 01.02.2000, Stand 01.01.2026): Q24

„Insbesondere obliegen der Gemeinde im Rahmen der Gesetze: … c) die Besorgung der kommunalpolizeilichen Aufgaben; d) die Bau-, Flur-, Forst-, Handels- und Gewerbe-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Sittenpolizei; …"

Das ist die Norm, die erklärt, warum die Prostitution im Kanton Schaffhausen kantonal ungeregelt bleiben kann: Die Sittenpolizei ist Gemeindeaufgabe.

Art. 25 EG StGB: „Die Gemeinden sind befugt, weitere Übertretungstatbestände mit Strafandrohung (Polizeiverordnungen) aufzustellen. Diese Erlasse bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrates." Q8

Art. 10 Polizeigesetz: In den Kompetenzbereich der Gemeinden fallen insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes und die Erteilung von kommunalpolizeilichen Bewilligungen. Q4

Praktische Folge: Wenn es örtliche Regeln gibt, dann in einer kommunalen Polizeiverordnung. Geprüft wurde nur die Stadt Schaffhausen. Q9

Bundesrecht

Zum Bundesrecht — Legalität, Art. 199 StGB, Meldeverfahren, BGE 128 IV 170, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Bau- und Zonenrecht — siehe README.


3. Meldepflicht und Meldeverfahren

Kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende

Es besteht keine. Der Regierungsrat: „Im Kanton Schaffhausen besteht für Sexarbeitende keine Anmeldepflicht, wie sie beispielsweise der Kanton Genf kennt." Q1

Aus diesem Grund führt der Kanton auch keine Statistik über Sexarbeitende. Er kann nur sagen, wie viele Personen aus der EU über das Meldeverfahren in der Erotikbranche gemeldet waren. Q1

JahrArbeitnehmer/innen in der ErotikbrancheGemeldete TageEinsatztage pro Person
2017195621031.8
2018165524231.7
2019162383123.6
2020131362127.6 (Stand 08.10.2020)

Quelle: Regierungsrat, Beschluss vom 24. November 2020. Q1 Neuere Zahlen wurden nicht ermittelt.

Ausländerrechtliche Meldung und Bewilligung (EU/EFTA)

Der Kanton unterscheidet nach Dauer: Q11

  • Bis drei Monate (90 Tage) im Kalenderjahr: Meldepflicht. Die Meldung kann online vorgenommen werden. Q11
  • Länger als drei Monate (90 Tage) im Kalenderjahr: Bewilligungspflicht. Q11

Seit dem 17. März 2025 läuft die Meldung ausschliesslich über EasyGov. Der Kanton schreibt: „Seit dem 17. März 2025 können Sie Ihre Meldungen ausschliesslich über das Portal EasyGov.swiss […] vornehmen." Q13

Vorsicht bei älteren Merkblättern: Das kantonale „Merkblatt selbständige und unselbstständige erwerbstätige Aufenthalter/innen (EU/EFTA)" mit dem Stand Januar 2022 verweist für das Meldeverfahren noch auf meweb.admin.ch. Q12 Das ist durch die Angabe des Arbeitsamts zu EasyGov überholt. Q13 Beide Dokumente stehen weiterhin auf den Kantonsseiten.

Gesuch bei Bewilligungspflicht

Nach dem Hilfsblatt des Migrationsamts: „Das Gesuch ist vor der Arbeitsaufnahme beim Migrationsamt und Passbüro, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen, einzureichen." Q11

Einzureichen sind bei postalischem Weg oder am Schalter: Q11

Unselbstständig Erwerbstätige

  • Gesuchsformular A1
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
  • aktuelle Einstellungserklärung oder aktuelle Arbeitsbescheinigung, aus der Personalien, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Anstellungsgrad hervorgehen

Selbstständig Erwerbstätige

  • Gesuchsformular A1
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
  • Versicherungsnachweis (Krankheit und Unfall)
  • Nachweis einer aktiven und existenzsichernden selbstständigen Erwerbstätigkeit, zum Beispiel durch Businessplan, Auftragsvolumen, Buchhaltungsauszüge, Bankbelege, Vermögensnachweise, Mietvertrag der Geschäftsräumlichkeiten, Handelsregisterauszug
  • „Allenfalls Nachweis der Einhaltung der auch für Schweizerinnen und Schweizer geltenden gesundheits- und wirtschaftspolizeilichen Vorschriften (Gewerbegesetze, Berufsausübungsbewilligungen im Gesundheitsbereich etc.)"

Die zuständige Behörde kann jederzeit weitere Unterlagen einfordern. Bestehen Zweifel an der aktiven und existenzsichernden Geschäftstätigkeit, kann sie weitere Beweismittel zur Kontrolle der Selbstständigkeit verlangen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Bewilligung entzogen werden. Q11

Alle Dokumente sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in Deutsch abgefasst sind. Q11

Das Gesuch kann auch digital eingereicht werden, über https://migrationsamt.sh.ch. Der Kanton weist darauf hin, dass die digitale Einreichung die Bearbeitungszeit beschleunigt. Q11 Q14

Widerspruch zwischen zwei amtlichen Merkblättern — hier nicht aufgelöst: Das Hilfsblatt des Migrationsamts sagt, das Gesuch sei beim Migrationsamt und Passbüro einzureichen. Q11 Das Merkblatt mit Stand Januar 2022 sagt: „Vollständige Gesuche sind bei der Anmeldung und vor der Arbeitsaufnahme bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes einzureichen." Q12 Frag im Zweifel beim Migrationsamt nach (Kontakt in Abschnitt 8).

Anmeldung in der Wohngemeinde

„Innert 14 Tagen nach erfolgtem Zuzug muss eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde erfolgen. Ohne Anmeldung kann das Gesuchsverfahren beim Migrationsamt zwar eingereicht, aber nicht abgeschlossen werden." Q14


4. Bewilligungen

Keine Bewilligung speziell für Sexbetriebe ermittelt

Eine kantonale Bewilligungspflicht speziell für Salons, Bordelle, Kontaktbars oder Escort-Agenturen wurde nicht ermittelt. In der kantonalen Erlass-Sammlung gibt es dazu keinen Erlass. Q3

Was der Kanton 2025 über Kontrollen sagt

Der Regierungsrat schreibt: „So arbeiten die beteiligten Behörden (Migrationsamt, Arbeitsinspektorat, Polizei) bereits heute eng zusammen, um die bekannten Etablissements im Kanton Schaffhausen regelmässig zu überprüfen. Dabei werden Betriebsbewilligungen und Ausweise kontrolliert, um Fälle von Ausbeutung und Missbrauch (insbesondere Menschenhandel und Zwangsprostitution) aufzudecken." Q2

Offene Frage, hier nicht aufgelöst: Der Beschluss nennt „Betriebsbewilligungen", sagt aber nicht, auf welche Bewilligungsart er sich bezieht. Q2 Ein Erlass, der eine Bewilligung speziell für Sexbetriebe vorschreibt, wurde nicht gefunden. Q3 Welche Bewilligung im Einzelfall nötig ist, ist bei den Stellen in Abschnitt 8 zu klären.

Gastgewerbliche Bewilligung

Das Gastgewerbegesetz regelt „zum Schutz der Jugend und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit die Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten sowie den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken" (Art. 1 Abs. 1). Q6

Einer Bewilligung bedarf nach Art. 2 Abs. 1: Q6

  • wer gewerbsmässig Gäste beherbergt
  • wer gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht
  • wer gegen Entgelt regelmässig Räumlichkeiten oder Platz zum Genuss von Speisen und Getränken oder für Anlässe zur Verfügung stellt
  • wer den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken gemäss Art. 20 betreibt

Persönliche Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1: Handlungsfähigkeit, Berechtigung zur Nutzung des Betriebes, guter Leumund und Eignung für eine einwandfreie Betriebsführung. Als schlecht beleumdet gilt insbesondere, wer in den letzten drei Jahren wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen straf- oder verwaltungsrechtliche Bestimmungen aufweist, die für die Betriebsführung von Bedeutung sind (Art. 6 Abs. 2). Für Dauerbetriebe ist zusätzlich ein Eignungsnachweis zu erbringen (Art. 6 Abs. 3). Q6

Zuständig für die Dauerbewilligung ist das Interkantonale Labor (§ 2 Gastgewerbeverordnung). Q7 Der Kanton bezeichnet diese Stelle als Gewerbepolizei: „Die Gewerbepolizei ist zuständig für die Erteilung von Bewilligungen in den Bereichen Gastgewerbe, Kleinhandel mit alkoholischen Getränken, Spielautomaten, Preisbekanntgabe, Handelsreisende und Schausteller." Q20

Die Bewilligung kann zum Schutz der Gesundheit oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit mit Auflagen verbunden werden (§ 3 Gastgewerbeverordnung). Q7

Gesuche für Dauerbewilligungen sind dem Interkantonalen Labor spätestens einen Monat vor der Betriebseröffnung einzureichen. Q7

Was das Gastgewerbegesetz nicht sagt: Es enthält keine Bestimmung zu Prostitution, Sexgewerbe, Bordell oder Erotik. Q6 Q7 Ob ein Salon ohne Ausschank und ohne Beherbergung unter dieses Gesetz fällt, ist darin nicht geregelt. Das ist bei der Gewerbepolizei zu klären (Abschnitt 8).

Kommunale Polizeibewilligung

Nach der Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen bedarf jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlicher Sachen — Strassen, Plätze, Liegenschaften, Erdreich, Gewässer — und des darüber liegenden Luftraums einer Bewilligung der Stadtpolizei (Art. 40 Abs. 1 POV). Q9

Polizeibewilligungen werden erteilt, wenn einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit keine polizeilichen Gründe entgegenstehen. Sie können mit Bedingungen und Auflagen verknüpft werden. Gesuche sind rechtzeitig, in der Regel schriftlich und kurz begründet, bei der Stadtpolizei einzureichen (Art. 55 POV). Q9

Zonenrecht und Baurecht

Zum Bau-, Umwelt- und Nachbarrecht siehe README. Für die Verwaltung des öffentlichen Grundes und kommunalpolizeiliche Bewilligungen sind nach Art. 10 Polizeigesetz die Gemeinden zuständig. Q4 Welche Nutzung in welcher Zone zulässig ist, wurde für Schaffhauser Gemeinden nicht ermittelt.


5. Zonen und Zeiten

Weitgehend nicht ermittelt.

  • Eine kantonale Regelung zu erlaubten oder verbotenen Zonen oder Zeiten für Strassenarbeit wurde nicht gefunden. Weder das Polizeigesetz noch die Polizeiverordnung enthalten eine Bestimmung zur Prostitution. Q3 Q4 Q5
  • Die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen enthält ebenfalls keine Bestimmung zur Prostitution oder zur Strassenprostitution. Q9 Im Verzeichnis der städtischen Erlasse der Kategorie „4 Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz und Militär" ist kein Erlass zur Prostitution aufgeführt. Q10
  • Für die übrigen Gemeinden des Kantons wurde nichts geprüft. Gemeinden dürfen eigene Übertretungstatbestände in einer Polizeiverordnung aufstellen; diese brauchen die Genehmigung des Regierungsrates (Art. 25 EG StGB). Q8

Allgemeine Bestimmungen, die überall greifen können

Diese Bestimmungen betreffen nicht die Prostitution im Besonderen. Sie gelten für alle.

  • Wegweisung und Fernhaltung, kantonal: Die Polizei ist befugt, für die Dauer von maximal 24 Stunden Personen von einem Ort wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn diese ernsthaft und unmittelbar gefährdet sind oder Dritte ernsthaft und unmittelbar gefährden oder in unzumutbarer Weise belästigen oder behindern; wenn sie Einsätze zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung behindern; oder wenn sie die Polizei an der Durchsetzung vollstreckbarer Anordnungen hindern (Art. 24e Polizeigesetz). Die Kosten werden in der Regel der betroffenen Person auferlegt. Q4
  • Wegweisung und Fernhaltung, Stadt Schaffhausen: Art. 15 POV enthält eine gleichlautende Regelung für die städtischen Polizeiorgane. Q9
  • Gesteigerter Gemeingebrauch, Stadt Schaffhausen: bewilligungspflichtig bei der Stadtpolizei (Art. 40 POV). Q9
  • Bussen, Stadt Schaffhausen: „Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird von der Stadtpolizei mit Busse bis zu Fr. 1000.-- bestraft." (Art. 59 Abs. 1 POV) Q9

Wo du fragst: bei der Standortgemeinde und bei der Schaffhauser Polizei (Abschnitt 8).


6. Gesundheit und Beratung

Gesundheitsauflagen

Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe wurden nicht ermittelt. Q3

Der Regierungsrat hält fest: „Der Zugang zu medizinischen Leistungen ist im Kanton Schaffhausen für die gesamte Bevölkerung gewährleistet." Q1

Zum Krankenversicherungsobligatorium siehe README.

Aufsuchende Arbeit und STI-Testung

Der Kanton finanziert über eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe (VJPS) die aufsuchende Präventionsarbeit für Sexarbeitende mit einem jährlichen Beitrag von 20 000 Franken. Durchgeführt wird sie von Mitarbeitenden der Perspektive Thurgau (PT). Q2

Der Regierungsrat beschreibt das Angebot so: „Die Mitarbeitenden der PT leisten aufsuchende Präventionsarbeit für Sexarbeitende an deren Arbeitsorten, führen vor Ort Testungen auf sexuell übertragbare Infektionen (STI-Testungen) durch und versorgen die Sexarbeitenden mit Präventionsmaterial. Bei Bedarf werden Sexarbeitende zu weiteren gesundheitlichen und rechtlichen Themen informiert und an die zuständigen Stellen verwiesen." Q2

Das Angebot besteht seit 2021 und „kann bereits heute in Anspruch genommen werden". Q2

Zweitquelle: Der VJPS beschreibt das Angebot auf seiner eigenen Seite: „Für Personen im Sexgewerbe im Kanton Schaffhausen ist die Perspektive Thurgau aufsuchend unterwegs. Sexarbeitende werden regelmässig an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht. Sie werden zu gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Themen vor Ort beraten und mit Informations- und Präventionsmaterial versorgt." Q21 Der VJPS ist ein Verein, keine Behörde.

Beratung bei Gewalt

Über eine Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen (FSGB) erhalten Sexarbeitende, die Gewalt erfahren haben, kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die FSGB ist eine Opferberatungsstelle für alle von Gewalt betroffenen Personen, nicht nur für Sexarbeitende. Der Kanton übernimmt die anrechenbaren Nettokosten bis zu einem jährlichen Kostendach von 590 000 Franken. Q2

Die Fachstelle wurde per 1. Januar 2020 im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen. Q1

Opfer von Menschenhandel

Der Kanton arbeitet mit der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) zusammen. Auch Sexarbeitende, die Opfer von Menschenhandel wurden, dürfen das Beratungs- und Schutzangebot der FIZ in Anspruch nehmen. Der Kanton leistet einen jährlichen Basisbeitrag von 15 000 Franken und vergütet bezogene Leistungen nach definierten Leistungspaketen. Q2

Stellen im Kanton, die mit Opfern von Menschenhandel zu tun haben — Schaffhauser Polizei, Fachstelle für Gewaltbetroffene, Asyl- und Flüchtlingsbetreuung, Arbeitsinspektorat —, leiten die Opfer an die FIZ weiter. Q2

Im kantonalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 wurde ein Runder Tisch gegen Menschenhandel eingerichtet. Q2

Projekt ProCoRe

Der Kanton unterstützt im Rahmen des Lotteriegewinnfonds 2024–2026 das Projekt „Gewaltprävention und Gesundheitsförderung in der Sexarbeit durch Zugang, Informationsvermittlung und Entstigmatisierung" des Vereins ProCoRe mit insgesamt 30 000 Franken, verteilt auf drei Jahre. Im Projekt wird ein Tool für die digitale Aufsuche von Sexarbeitenden aufgebaut. Es befand sich im Juni 2025 in der Testphase und sollte ab 2026 zum Einsatz gelangen. Q2

Polizei

„Der Kanton Schaffhausen verfügt über keine entsprechend spezialisierte Polizeieinheit" für Sexarbeitende. Q2 Die Sozialarbeit wird von der Fachstelle für Gewaltschutz / Bedrohungsmanagement der Schaffhauser Polizei unterstützt. Q2


7. EU/EFTA und Drittstaaten

EU/EFTA

Die kantonalen Merkblätter gelten für Angehörige folgender Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Fürstentum Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Q11 Q12

Fristen und Verfahren: siehe Abschnitt 3. Q11 Q13 Q14

Drittstaaten

Eine Regelung speziell für Drittstaatsangehörige im Sexgewerbe wurde in den eingesehenen Schaffhauser Quellen nicht ermittelt. Die Merkblätter des Kantons zur Erwerbstätigkeit richten sich ausdrücklich an EU/EFTA-Angehörige. Q11 Q12

Für einen anderen Bereich — die Hilfe und Pflege zu Hause — schreibt der Kanton zur Zulassung von Arbeitnehmenden aus Nicht-EU/EFTA-Staaten: „Eine Tätigkeit ist in der Regel nicht zulässig." Q15 Diese Aussage betrifft ausdrücklich diesen Pflegebereich und nicht das Sexgewerbe. Sie wird hier nur genannt, damit sie nicht falsch übertragen wird.

Zum Bundesrecht siehe README.

Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel ohne geregelten Aufenthalt

Der Regierungsrat beschreibt die Rechtslage 2025 so: Q2

  • Die Polizei ist verpflichtet, die aufenthaltsrechtliche Situation zu prüfen. Das bedeutet aber „nicht zwangsläufig eine sofortige ausländerrechtliche Sanktionierung, sondern eine Abklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen".
  • Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) sieht keine generelle Ausnahme für Opfer von Straftaten vor. Für Opfer von Menschenhandel und für Personen, „die aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit besonders gefährdet sind", bestehen aber besondere Vorgaben bei den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30 Abs. 1 lit. d und e AIG).
  • Bestehen begründete Hinweise auf ein Opfer oder eine Zeugin oder einen Zeugen von Menschenhandel, gewährt die kantonale Migrationsbehörde eine Erholungs- und Bedenkzeit. Während dieser Zeit wird von ausländerrechtlichen Vollzugshandlungen abgesehen. Sie beträgt nach Art. 35 Abs. 1 VZAE mindestens 30 Tage.
  • Für die voraussichtliche Dauer der polizeilichen Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt (Art. 36 Abs. 2 VZAE).
  • Läuft die Bedenkzeit ab oder besteht keine Notwendigkeit für einen weiteren Aufenthalt, muss die betroffene Person die Schweiz grundsätzlich verlassen (Art. 36 Abs. 5 VZAE). Bei einem persönlichen Härtefall ist gestützt auf Art. 31 VZAE eine Härtefallbewilligung möglich; die besondere Situation von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel ist dabei speziell zu berücksichtigen (Art. 36 Abs. 6 VZAE).
  • Staatsanwaltschaft und Schaffhauser Polizei haben eine Weisung „Non-Punishment-Prinzip betreffend Opfer von Menschenhandel" erarbeitet. Sie sollte „zeitnah verabschiedet werden". Ob das inzwischen geschehen ist, wurde nicht ermittelt.

8. Zuständige Stellen

Migration und Aufenthaltsbewilligungen

Kanton Schaffhausen, Migrationsamt und Passbüro Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Schalter im 5. Stock Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00–11:30 / 14:00–17:00, Mittwoch 08:00–11:30 / 14:00–18:00 Q14 Gesuche online: https://migrationsamt.sh.ch Q14

*Auf dem Briefkopf eines Formulars des Migrationsamts und Passbüros sind T +41 52 632 74 78 und [email protected] angegeben. Diese Angaben stehen dort im Zusammenhang mit Ausweisbestellungen (Passbüro). Q23 Eine eigene Telefon- nummer und E-Mail-Adresse des Migrationsamts für Bewilligungsfragen wurde nicht ermittelt.*

Meldeverfahren und Arbeitsbewilligungen

Kanton Schaffhausen, Arbeitsamt Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Fragen zum Online-Meldeverfahren: [email protected], Tel. +41 52 632 77 39 Weitere Auskünfte: [email protected], Tel. +41 52 632 65 93 Q15

Seite „Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren" Q13

Arbeitsinspektorat (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeits- und Ruhezeiten; erteilt Betriebs- und Arbeitszeitbewilligungen)

Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Q22

Gewerbepolizei / Interkantonales Labor (gastgewerbliche Bewilligungen, Kleinhandel mit alkoholischen Getränken)

Mühlentalstrasse 188, 8200 Schaffhausen Q20

Schaffhauser Polizei

Zentrale Polizeistation, Beckenstube 1, 8200 Schaffhausen Q18 Telefon 052 624 24 24 Q19 Notruf 117 Q18

Polizeikommando: Beckenstube 1, 8200 Schaffhausen Q18 Weitere Polizeistationen: Neuhausen am Rheinfall (Rheingoldstrasse 26), Beringen (Zelgstrasse 8), Thayngen (Biberstrasse 33), Stein am Rhein (Chlini Schanz 12) Q18

Beratung bei Gewalt — Fachstelle für Gewaltbetroffene

Neustadt 23, 8200 Schaffhausen Q16 Telefon 052 625 25 00, erreichbar Montag bis Freitag 08:30–12:00 und 13:30–17:00 Q17

*Die Fachstelle wird vom Verein Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen getragen und erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Q17 Der Kanton nennt sie als Opferberatungsstelle. Q16 Q2*

Opferhilfe (Kanton)

Sozialamt, Opferhilfe, Mühlentalstrasse 88A, 8200 Schaffhausen Q16

Gesundheit und Prävention im Sexgewerbe (Zweitquelle)

Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe (VJPS) Webergasse 2/4, 8200 Schaffhausen [email protected], 052 633 60 10 Projektleitung Sexuelle Gesundheit: 052 633 60 22 Q21

Die aufsuchende Arbeit selbst leistet die Perspektive Thurgau. Q2 Q21

Gemeinde

Für den öffentlichen Grund, kommunalpolizeiliche Bewilligungen und allfällige örtliche Vorschriften ist die Standortgemeinde zuständig. Q4 In der Stadt Schaffhausen ist die Stadtpolizei die Anlaufstelle für Polizeibewilligungen (Art. 55 POV). Q9


9. Nicht ermittelt

  • Ob es im Kanton Schaffhausen doch eine Regelung des Sexgewerbes gibt. Die Volltextsuche in der kantonalen Erlass-Sammlung ergab null Treffer. Q3 Der Regierungsrat verneint eine Anmeldepflicht und einen kantonalen Leitfaden. Q1 Eine ausdrückliche Bestätigung der Behörden, dass es keinerlei Regelung gibt, liegt nicht vor.
  • Welche „Betriebsbewilligungen" bei den Kontrollen der Etablissements geprüft werden. Der Regierungsrat nennt sie, benennt aber die Erlassgrundlage nicht. Q2
  • Ob ein Salon ohne Ausschank und ohne Beherbergung eine gastgewerbliche Bewilligung braucht. Das Gastgewerbegesetz regelt das nicht ausdrücklich. Q6 Q7
  • Kommunale Vorschriften in 25 der 26 Gemeinden. Geprüft wurde nur die Stadt Schaffhausen. Q9 Q10
  • Zonen und Zeiten für Strassenarbeit, kantonal wie kommunal.
  • Zonenrecht und Baurecht für Sexbetriebe in Schaffhauser Gemeinden.
  • Zahlen zur Erotikbranche nach 2020. Die letzte veröffentlichte Reihe endet 2020. Q1
  • Ob die Weisung „Non-Punishment-Prinzip betreffend Opfer von Menschenhandel" inzwischen verabschiedet ist. Im Juni 2025 war sie noch in Vorbereitung. Q2
  • Regelungen für Drittstaatsangehörige im Sexgewerbe.
  • Eine eigene Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Migrationsamts für Bewilligungsfragen.
  • **Ob die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen seit dem Stand
    • Januar 2016 geändert wurde.** Die eingesehene Fassung nennt diesen Stand. Q9

10. Sources

Chaque numéro entre crochets dans le texte renvoie à une entrée de cette liste. Les liens mènent directement à l’office concerné.

N°SourceConsulté le
Q1Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, Beschluss vom 24. November 2020, Kleine Anfrage 2020/27 „Sexarbeit und Zwangsprostitution – wie ist die Situation im Kanton Schaffhausen?" sh.ch/CMS/get/file/f918718e-67a5-44d7-8539-c19c90d50eb6Consulté le: 7 septembre 2026
Q2Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, Beschluss vom 10. Juni 2025, Kleine Anfrage 2025/06 „Schutz vor Gewalt und Zugang zur Unterstützung der Polizei für Sexarbeitende" sh.ch/CMS/get/file/063a00c2-7f08-4b07-b57e-f5b03690ffcbConsulté le: 7 septembre 2026
Q3Kanton Schaffhausen, Erlass-Sammlung (Schaffhauser Rechtsbuch), Volltextsuche über den gesamten Bestand von 431 Erlassen. Suchbegriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Sexgewerbe", „Sexarbeit", „Sexarbeitende", „Sexbetriebe", „Bordell", „Salon", „Erotikbetrieb", „Strassenprostitution", „Kontaktbar", „Dirne": je 0 Treffer, mit und ohne aufgehobene Erlasse. Kontrollsuche „Polizei": 93 Treffer rechtsbuch.sh.ch/app/de/systematic/searchConsulté le: 7 septembre 2026
Q4Polizeigesetz, SHR 354.100, vom 21. Februar 2000 (Stand 1. Januar 2025), Volltext-PDF der kantonalen Erlass-Sammlung; Ingress: „Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, beschliesst" rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/354.100Consulté le: 7 septembre 2026
Q5Polizeiverordnung (PolV), SHR 354.111, vom 23. Oktober 2012 (Stand 1. Januar 2025), Volltext-PDF; Ingress: „Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 31 des Polizeigesetzes vom 21. Februar 2000" rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/354.111Consulté le: 7 septembre 2026
Q6Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz), SHR 935.100, vom 13. Dezember 2004 (Stand 1. September 2021), Volltext-PDF; Ingress: „Der Kantonsrat Schaffhausen, beschliesst" rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/935.100Consulté le: 7 septembre 2026
Q7Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung), SHR 935.101, vom 25. Oktober 2005 (Stand 1. Januar 2023), Volltext-PDF; Ingress: „Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen" rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/935.101Consulté le: 7 septembre 2026
Q8Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), SHR 311.100, vom 22. September 1941 (Stand 1. Januar 2024), Volltext-PDF; Ingress: „Der Kantonsrat Schaffhausen" rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/311.100Consulté le: 7 septembre 2026
Q9Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen (POV), Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen 400.1, vom 18. März 2008, in Kraft seit 1. Januar 2009, eingesehene Fassung Stand 1. Januar 2016; Ingress: „Der Grosse Stadtrat"; PDF: https://www.stadt-schaffhausen.ch/_doc/3720809 stadt-schaffhausen.ch/gk-sicherheit/info/1547624Consulté le: 7 septembre 2026
Q10Stadt Schaffhausen, Rechtssammlung, Kategorie „4 Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz & Militär", Verzeichnis der Erlasse stadt-schaffhausen.ch/gk-sicherheitConsulté le: 7 septembre 2026
Q11Kanton Schaffhausen, Migrationsamt und Passbüro, „Hilfsblatt für selbständige und unselbstständige Erwerbstätige (EU/EFTA)" sh.ch/fileadmin/Redaktoren/MuP/Hilfsblatt_P_Selbst_und_unselbst_Erwerbstaetige_EU-EFTA.pdfConsulté le: 7 septembre 2026
Q12Kanton Schaffhausen, „Merkblatt selbständige und unselbstständige erwerbstätige Aufenthalter/innen (EU/EFTA)", Stand Januar 2022 sh.ch/CMS/get/file/2acf59c4-218c-4f36-9198-68d93bdd0e05Consulté le: 7 septembre 2026
Q13Kanton Schaffhausen, Arbeitsamt, Seite „Arbeitsbewilligungen und Meldeverfahren" sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Volkswirtschaftsdepartement/Arbeitsamt/Arbeitgeber-und-Unternehmen/Arbeitsbewilligungen-und-Meldeverfahren-1546859-DE.htmlConsulté le: 7 septembre 2026
Q14Kanton Schaffhausen, Migrationsamt: Gesuch einreichen, Seite „Erwerbstätige (EU/EFTA)" migrationsamt.sh.ch/erwerbstatige-eu-eftaConsulté le: 7 septembre 2026
Q15Kanton Schaffhausen, Arbeitsamt / Gesundheitsamt, Merkblatt „Kriterien für den Einsatz von ausländischen Arbeitskräften im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause", Freigabedatum 23.12.2024 sh.ch/CMS/get/file/b3809131-f9e6-4e1d-b1e2-2c91fc1f34b9Consulté le: 7 septembre 2026
Q16Kanton Schaffhausen, Sozialamt, Seite „Opferhilfe" sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Sozialamt/Opferhilfe-1226820-DE.htmlConsulté le: 7 septembre 2026
Q17Fachstelle für Gewaltbetroffene Schaffhausen (Verein mit gesetzlichem Auftrag, Zweitquelle), Faltblatt „Beratung für gewaltbetroffene Frauen, Männer, Kinder & Jugendliche", veröffentlicht auf den Seiten des Kantons Schaffhausen sh.ch/CMS/get/file/99765062-698a-4fa0-a58e-6835f0e6676fConsulté le: 7 septembre 2026
Q18Schaffhauser Polizei, „Adress-Portal" shpol.ch/CMS/Webseite/Schaffhauser-Polizei/Services/Adress-Portal-3437083-DE.htmlConsulté le: 7 septembre 2026
Q19Schaffhauser Polizei, Sicherheitspolizei, Fachstelle Sicherheitsdienste, Merkblatt „Arbeitsaufnahme von ausserkantonalen Sicherheitsfirmen im Kanton Schaffhausen" (Briefkopf mit Adresse und Telefonnummer) shpol.ch/CMS/get/file/568676df-ebef-454f-8838-2334600e3d43Consulté le: 7 septembre 2026
Q20Kanton Schaffhausen, Interkantonales Labor, Seite „Gewerbepolizei" sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-Innern/Interkantonales-Labor-2049457-DE.htmlConsulté le: 7 septembre 2026
Q21Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe (VJPS), Seite „Sexarbeitende" (Fachstelle, Zweitquelle) vjps.ch/sexuelle-gesundheit/sexarbeitendeConsulté le: 7 septembre 2026
Q22Kanton Schaffhausen, Volkswirtschaftsdepartement, Seite „Arbeitsinspektorat, Eichamt" sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Volkswirtschaftsdepartement/Arbeitsinspektorat--Eichamt-3862-DE.htmlConsulté le: 7 septembre 2026
Q23Kanton Schaffhausen, Migrationsamt und Passbüro, Formular „Einwilligung zur Ausweisbestellung" (Briefkopf mit Adresse, Telefon und E-Mail) sh.ch/CMS/get/file/dad8fd01-0bce-42bc-8a6e-e06f9b5954b9Consulté le: 7 septembre 2026
Q24Kanton Schaffhausen, Gemeindegesetz, SHR 120.100, vom 17.08.1998, in Kraft seit 01.02.2000, Stand 01.01.2026 (aktuelle Version in Kraft seit 01.01.2026, Beschlussdatum 08.09.2025); nicht aufgehoben, keine Aufhebung vorgemerkt, keine künftige Fassung. Ingress: „Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen“. Art. 2 Abs. 2 lit. c und d (Sittenpolizei als Gemeindeaufgabe); Volltext und Fassungsfelder über den Dokumentpfad der kantonseigenen Sammlung rechtsbuch.sh.ch/api/de/texts_of_law/120.100Consulté le: 8 septembre 2026
Q25Kanton Schaffhausen, Schaffhauser Rechtsbuch; Gegenprobe über alle 431 in Kraft stehenden Erlasse (6 937 698 Zeichen), einzeln über den erlaubten Dokumentpfad GET /api/de/texts_of_law/<Nummer> geholt und lokal auf 35 Zeichenketten durchsucht (prostit, sexgewerb, sexarbeit, sexbetrieb, bordell, erotik, erotis, sexuelle dienstleistung, rotlicht, strassenstrich, strichzone, kontaktbar, massagesalon, cabaret, escort, dirne, unzucht, freudenhaus, animierlokal, laufhaus, saunaclub, sexclub, sexshop, sex-shop, liebesdienst, salon, menschenhandel, sittenpolizei, striptease, sexshow, sex-show, etablissement, hurerei, freier, bawdy). Einziger einschlägiger Treffer: SHR 120.100. Alle 431 Erlasse liefern strukturierten Volltext. Zugleich Fassungsprüfung (abrogated, abrogated_scheduled, future_versions) für SHR 354.100, 354.111, 935.100, 935.101 und 311.100: keiner aufgehoben, keine künftige Fassung. Die per robots.txt gesperrten Suchschnittstellen wurden nicht benutzt rechtsbuch.sh.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_indexConsulté le: 8 septembre 2026

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