Recht und Verfahren im Kanton Nidwalden
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Stand: 24. September 2026 (Gegenprobe an der Erlass-Sammlung) · Nächste Prüfung: 24. März 2027
2027-03-24.**
Der wichtigste Punkt zuerst: In der Erlass-Sammlung des Kantons Nidwalden findet sich im geltenden Recht kein einziger Erlass, der die Begriffe Prostitution, Prostituierte, Sexarbeit, Sexgewerbe, Erotik oder Bordell verwendet. Q1 Bestätigt durch die vollständige Gegenprobe vom 2026-09-24: alle 401 geltenden Erlasse einzeln abgerufen, 6,65 Millionen Zeichen, 82 Zeichenketten. Q5
Dieselbe Gegenprobe hat aber zwei Bestimmungen gefunden, die dieses Dokument bis zum 2026-09-24 nicht kannte — beide im Gastgewerberecht, beide unter dem Wort „Stripteasevorführungen".
- § 2 Abs. 3 der Gastgewerbeverordnung: Lokale mit Stripteasevorführungen müssen nach Geschlechtern getrennte Garderoben mit Toilette und Dusche für die Künstlerinnen und Künstler haben, mit direktem Zugang von der Bühne. Das ist eine Schutzvorschrift zugunsten der auftretenden Person. Q5
- Art. 25 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes: Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu solchen Darbietungen zu verweigern. Q5
Beides trifft den Betrieb, nicht die auftretende Person; Widerhandlungen werden nach Art. 46 Abs. 1 GGG mit Busse bis 5000 Franken bestraft. Q5 Einzelheiten in Abschnitt 4.
Das heisst weiterhin nicht, dass es darüber hinaus keine Regeln gibt. Was sonst gilt, ergibt sich aus dem Bundesrecht (siehe README), aus allgemeinen kantonalen Bestimmungen wie dem kantonalen Strafgesetz Q2 und vor allem aus Bau- und Zonenrecht sowie Vorschriften der Standortgemeinde — und die wurden hier nicht ermittelt.
Frag vor Arbeitsbeginn bei der Standortgemeinde und bei der Abteilung Migration nach. Kontakt in Abschnitt 8.
1. Auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Kantonales Prostitutionsgesetz? | Keines im geltenden Recht gefunden. Q1 |
| Kantonale Prostitutionsverordnung? | Keine im geltenden Recht gefunden. Q1 |
| Kantonale Meldepflicht für Sexarbeitende? | Keine ermittelt. Q1 Q5 |
| Kantonale Bewilligungspflicht für Salons oder Escort-Agenturen? | Keine ermittelt. Q1 Q5 |
| Gibt es Regeln zu Stripteasevorführungen? | Ja, zwei — aber keine eigene Bewilligung. § 2 Abs. 3 GGV: getrennte Garderoben mit Toilette und Dusche für die Auftretenden. Art. 25 Abs. 3 GGG: kein Zutritt unter 18. Busse bis 5000 Fr. (Art. 46 Abs. 1 GGG), Adressat ist der Betrieb. Q5 Siehe Abschnitt 4. |
| Zonen und Zeiten für Strassenarbeit? | Kantonal nicht geregelt; kommunal nicht ermittelt. Siehe Abschnitt 5. |
| Zuständig für Aufenthalt und Arbeit | Amt für Justiz, Abteilung Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans, +41 41 618 44 90, [email protected] Q3 Q4 |
| Zuständig für das Meldeverfahren (EU/EFTA) | Dieselbe Stelle. Das SEM nennt sie als kantonale Meldebehörde. Q4 |
2. Rechtsgrundlagen
Was gesucht wurde und was gefunden wurde
In der Volltextsuche über das aktuell geltende Recht der Erlass-Sammlung des Kantons Nidwalden ergaben die Suchbegriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Sexarbeit", „Sexgewerbe", „Erotik" und „Bordell" je null Treffer. Q1
Zur Gegenprobe wurde derselbe Suchweg mit dem Begriff „Gastgewerbe" benutzt; dieser lieferte 14 Treffer, unter anderem das Gastgewerbegesetz NG 854.1 vom
- November 2018. Q1 Die Suche funktioniert also — die Null bei den
Sexgewerbe-Begriffen ist ein Befund, kein technischer Fehler.
Was daraus folgt und was nicht. Die Suche belegt: Der Kanton Nidwalden hat keinen Erlass, der das Sexgewerbe ausdrücklich benennt. Sie belegt nicht, dass die Tätigkeit unreguliert ist. Bau-, Zonen-, Gewerbe- und Gemeinderecht gelten weiterhin, auch ohne dass darin das Wort Prostitution vorkommt.
Allgemeine kantonale Bestimmungen mit möglicher Bedeutung
Gesetz über das kantonale Strafrecht (Kantonales Strafgesetz, kStG), NG 251.1, vom 29. Juni 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. Erlassen hat es „Der Landrat von Nidwalden", gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung und in Ausführung von Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Es hat das Übertretungsstrafgesetz vom 27. April 1986 aufgehoben. Q2
Das kStG regelt die allgemeinen Bestimmungen des kantonalen Übertretungs- und Verwaltungsstrafrechts und ergänzt die Straftatbestände des StGB, soweit dies den Kantonen im Rahmen des Übertretungsstrafrechts vorbehalten ist (Art. 1). Übertretungen werden mit Busse bestraft (Art. 4). Q2
Zwei Bestimmungen können bei Arbeit im öffentlichen Raum praktisch werden:
- Art. 7 Ruhestörung: „Wer die Ruhe Dritter nach vorgängiger polizeilicher Abmahnung rücksichtslos stört, wird bestraft, wenn der Lärm über das am fraglichen Ort und über das zur fraglichen Zeit zu tolerierende Mass hinausgeht." Kann die störende Person nicht erreicht werden, gilt die versuchte Kontaktaufnahme als Abmahnung. Q2
- Art. 12 Grobe Belästigung: „Wer andere grob belästigt oder durch sein Benehmen in der Öffentlichkeit Sitte und Anstand grob verletzt, wird bestraft." Q2
Diese Artikel nennen die Prostitution nicht. Q2 Wie sie in der Praxis angewendet werden, wurde nicht ermittelt.
Gesetz über das Polizeiwesen (Polizeigesetz, PolG), NG 911.1, vom
- Juni 2014, in Kraft seit 1. November 2014. Q1 Es enthält nach der
Volltextsuche keine Bestimmung, die das Sexgewerbe benennt. Q1 Der Inhalt des Gesetzes wurde im Übrigen nicht geprüft.
Bundesrecht
Siehe den Abschnitt „Was in allen Kantonen gilt" im README.
3. Meldepflicht und Meldeverfahren
Kantonal
Eine kantonale Melde- oder Registrierungspflicht speziell für Sexarbeitende wurde nicht ermittelt. Q1
Ausländerrecht
Die Abteilung Migration Nidwalden vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und stellt Einreisebewilligungen und Rückreisevisa aus. Q3
Für das Meldeverfahren nennt das Staatssekretariat für Migration als zuständige Behörde des Kantons Nidwalden das Amt für Justiz Nidwalden, Migration. Q4
Die Fristen und Voraussetzungen des Meldeverfahrens ergeben sich aus dem Bundesrecht — siehe README.
Nicht ermittelt: Ob der Kanton Nidwalden eigene Merkblätter zum Erotikgewerbe herausgibt, wie es zum Beispiel der Kanton Aargau tut. Auf der eingesehenen Seite der Abteilung Migration kommt das Thema nicht vor. Q3
4. Bewilligungen
Eine kantonale Bewilligungspflicht für Salons, Bordelle, Kontaktbars oder Escort-Agenturen wurde nicht ermittelt. Q1 Q5
Ergänzt am 2026-09-24: das Gastgewerberecht kennt die Stripteasevorführung
Eine eigene Bewilligung für Stripteasevorführungen verlangt das Nidwaldner Recht nicht — anders als Appenzell Innerrhoden (Art. 45 Abs. 4 GaG) und der Thurgau (§ 24 Abs. 1 GastG). Es knüpft Anforderungen an den Betrieb, der ohnehin eine gastgewerbliche Bewilligung braucht.
Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (GGG), NG 854.1, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2020 (Beschluss vom 21. November 2018). Nicht aufgehoben, keine beschlossene künftige Fassung. Q5
Art. 25 Abs. 3 GGG: „Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Tanzdarbietungen mit Stripteasevorführungen oder ähnlichem zu verweigern." Q5
Vollzugsverordnung zum Gastgewerbegesetz (GGV), NG 854.11, geltende Fassung in Kraft seit 1. Januar 2020 (Beschluss vom 17. Dezember 2019). Q5
§ 2 Abs. 3 GGV: „Tanzdarbietungslokale mit Stripteasevorführungen oder ähnlichem müssen nach Geschlechtern getrennte Garderoben mit Toilette und Dusche für die Künstlerinnen und Künstler aufweisen. Von der Bühne muss ein direkter Zugang zur Garderobe bestehen." Q5
Diese zweite Bestimmung steht zugunsten der auftretenden Person. Sie ist das Nidwaldner Gegenstück zu Art. 69a der Berner Bauverordnung, den die vierte Runde gefunden hat. Wer in Nidwalden in einem solchen Lokal auftritt, hat danach Anspruch auf eine geschlechtergetrennte Garderobe mit Toilette und Dusche und auf einen direkten Zugang von der Bühne.
Die Strafnorm:
Art. 46 Abs. 1 GGG: „Widerhandlungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes und gestützt darauf erlassene Ausführungsbestimmungen oder Verfügungen werden mit Busse bis 5'000 Franken bestraft." Q5
Sie erfasst beide Bestimmungen — § 2 Abs. 3 GGV ist eine Ausführungsbestimmung zum GGG. Adressat ist nach Art. 46 Abs. 2 Ziff. 2 GGG die „verantwortliche Person" des Betriebs, nicht die auftretende Künstlerin. Q5
Was damit nicht gesagt ist: Ob ein Salon ohne Speise- und Getränkeabgabe unter das Gastgewerbegesetz fällt, ist nicht ermittelt. Die zitierten Bestimmungen knüpfen an „Tanzdarbietungslokale" und „Gastwirtschaften" an.
Unberührt bleiben die allgemeinen Anforderungen, die für jedes Gewerbe gelten und die in dieser Recherche nicht geprüft wurden — insbesondere Baurecht, Zonenkonformität und allfällige Nutzungsänderungen. Dass die ausländerrechtliche Bewilligung oder Meldung die Einhaltung des Bau-, Umwelt- und Nachbarrechts nicht ersetzt, ist Bundesrecht und steht im README.
5. Zonen und Zeiten
Kantonal ist dazu nichts geregelt. Q1
Auf kommunaler Ebene wurde nichts ermittelt. Ob eine Nidwaldner Gemeinde — etwa Stans, Hergiswil oder Buochs — ein Polizeireglement, eine Nutzungsordnung oder eine Verfügung mit Bezug zur Prostitution hat, wurde nicht geprüft.
Die verbindliche Auskunft zu Zonen und Zeiten gibt die Standortgemeinde.
6. Gesundheit und Beratung
Kantonale Gesundheitsauflagen speziell für das Sexgewerbe wurden nicht ermittelt. Q1
Eine kantonale oder regionale Fachstelle für Sexarbeitende in Nidwalden wurde aus amtlicher Quelle nicht belegt. Angaben aus nichtamtlichen Quellen sind hier bewusst nicht aufgeführt.
Das Krankenversicherungsobligatorium gilt unabhängig davon — siehe README.
7. EU/EFTA und Drittstaaten
Eine kantonale Regelung, die für das Sexgewerbe von den allgemeinen ausländerrechtlichen Regeln abweicht, wurde nicht ermittelt. Q1
Es gilt daher, was im README unter „Was in allen Kantonen gilt" steht — insbesondere die Frage, wer ausländerrechtlich als selbständig gilt, und die Angaben zu Drittstaatsangehörigen.
8. Zuständige Stellen
Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Amt für Justiz, Abteilung Migration Nidwalden Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans Telefon +41 41 618 44 90 Q3
Seite: https://www.nw.ch/migration/1146 Q3
Meldeverfahren EU/EFTA
Amt für Justiz Nidwalden, Migration, Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans. Telefon +41 41 618 44 90, Fax +41 41 618 44 87, [email protected]. Q4
Zonen, Bau und örtliche Vorschriften
Standortgemeinde.
Kantonales Recht nachschlagen
Erlass-Sammlung des Kantons Nidwalden: https://gesetze.nw.ch Q1
9. Nicht ermittelt
Dieser Kanton hat eine dünne Quellenlage. Offen sind:
- Ob es kommunale Vorschriften gibt, die Prostitution örtlich oder zeitlich einschränken. Keine Gemeinde wurde geprüft.
- Kantonale Gesundheitsauflagen für das Sexgewerbe.
- Die Praxis der Kantonspolizei Nidwalden — ob sie Kontrollen durchführt, Merkblätter abgibt oder eine Ansprechstelle benennt.
- Ob die Abteilung Migration eigene Merkblätter zum Erotikgewerbe hat. Es bestehen allgemeine Merkblätter zu EU-27/EFTA und zu selbständig Erwerbenden; ihr Inhalt wurde nicht eingesehen.
- Beratungs- und Gesundheitsangebote für Sexarbeitende im Kanton.
- Wie Art. 7 und 12 kStG in Bezug auf Sexarbeit angewendet werden.
- Der Inhalt des Polizeigesetzes NG 911.1 über den Negativbefund der Volltextsuche hinaus.
10. Quellen
Jede Zahl in eckigen Klammern im Text führt auf einen Eintrag dieser Liste. Die Verweise gehen direkt zur Amtsstelle.
| Nr. | Quelle | Abgerufen |
|---|---|---|
| Q1 | Kanton Nidwalden, Erlass-Sammlung, Volltextsuche über das aktuell geltende Recht; Suchbegriffe „Prostitution", „Prostituierte", „Sexarbeit", „Sexgewerbe", „Erotik", „Bordell" — je 0 Treffer; Gegenprobe „Gastgewerbe" — 14 Treffer gesetze.nw.ch/app/de/search | Abgerufen: 7. September 2026 |
| Q2 | Kanton Nidwalden, Gesetz über das kantonale Strafrecht (Kantonales Strafgesetz, kStG), NG 251.1, vom 29.06.2016, in Kraft seit 01.01.2017; Volltext-PDF der Erlass-Sammlung; Ingress: „Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuches" gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/251.1 | Abgerufen: 7. September 2026 |
| Q3 | Kanton Nidwalden, „Migration Nidwalden / Grundstückerwerb durch ausländische Personen" (Aufgaben und Kontakt der Abteilung Migration) nw.ch/migration/1146 | Abgerufen: 7. September 2026 |
| Q4 | Staatssekretariat für Migration SEM, „Kantonale Behörden für Meldeverfahren", Eintrag NW sem.admin.ch/sem/de/home/sem/kontakt/kantonale_behoerden/Adressen_Meldeverfahren.html | Abgerufen: 7. September 2026 |
| Q5 | Vollständige Gegenprobe an der Erlass-Sammlung, 2026-09-24: alle 401 geltenden Erlasse einzeln über den erlaubten Dokumentpfad geholt (/api/de/texts_of_law/lightweight_index, dann je Erlass /api/de/texts_of_law/<Nr.>, Volltext aus selected_version.xhtml_tol), zusammen 6,65 Mio. Zeichen, und lokal auf 82 Zeichenketten durchsucht (Liste wie in ai.md, Abschnitt 2). Zwölf Erlasse mit einer Fundstelle, davon drei inhaltlich: GGG NG 854.1 und GGV NG 854.11 (stripteas, striptease, tanzdarbietung) sowie das Reglement IKSS NG 653.111 (nachtbetrieb — Nachtbetrieb von Skiliften, Fehltreffer). Kontrollwörter: „gastgewerbe" in 14, „polizei" in 89, „gemeinde" in 213 Erlassen. Die gesperrten Suchpfade der Sammlung (/api/de/fulltext_searches/*, /app/de/systematic/search/*) wurden nicht benutzt (AD-3); robots.txt vor dem Lauf gelesen. Daraus: GGG NG 854.1 Art. 25 und 46 (Fassung in Kraft seit 01.01.2020, Beschluss 21.11.2018); GGV NG 854.11 § 2 (Fassung in Kraft seit 01.01.2020, Beschluss 17.12.2019). Werkzeug: scripts/kantonsrecht-gegenprobe.ts. Bericht: docs/research/2026-09-24-kantone-fuenfte-runde.md gesetze.nw.ch/api/de/texts_of_law/lightweight_index | Abgerufen: 24. September 2026 |
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